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Wochenblatt VG Montabaur

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Wählen Sie Ihren Ausländerbeirat!

Am 21. November 1999 ist es wieder soweit. In rund 60 Kommunen in Rheinland-Pfalz sind die Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit aufgerufen, ihren Ausländerbeirat zu wählen.

In Rheinland-Pfalz leben zur Zeit mehr als 300 000 Menschen mit einer nichtdeutschen Nationalität. Gerade in der Kommune nimmt das Zusammenleben zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft konkrete und sicht­bare Formen an. Ob sich diese Vielfalt zum Nutzen der Gesellschaft entwickeln kann, hängt von unserem Handeln vor Ort ab. Dabei sind Gleichberechtigung und gegensei­tige Anerkennung zwei wichtige Voraussetzungen. Ebenso wichtig ist die aktive Teilnahme an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen.

Eine demokratische Gesellschaft muß sich auch daran messen lassen, in welchem Maße sie ihre Mitglieder an der Gestaltung des Gemeinwesens mitwirken läßt. Dies gilt insbesondere für gesellschaftliche Minderheiten, darunter Einwanderinnen und Einwanderer, die oft unterschied­lichen Benachteiligungen ausgesetzt und deren politische Mitwirkungsrechte eingeschränkt sind. Daher ist es für diese Bevölkerungsgruppe um so notwendiger, ihre Inte­ressen über ein politisches Gremium vertreten zu können. Einen wichtigen Beitrag hierzu kann der Ausländerbeirat leisten.

Eine lebendige und gerechte Gesellschaft braucht das Engagement ihrer Mitglieder, die bereit sind, sich für ihre Interessen und das Gemeinwohl eirizusetzen. Tragen Sie dazu bei, wählen Sie Ihren Ausländerbeirat!

jParticipe en la elecciön de su Consejo consultivo de extranjeros!

EI 21 de noviembre de 1999 ya estä cerca. En unos 60 mu- nicipios de Renania - Palatinado, los habitantes de nacio- nalidad extranjera son convocados a elegir su Consejo consultivo de extranjeros.

En Renania - Palatinado viven actualmente mäs de 300.000 personas de nacionalidad no alemana. En los mu- nicipios aumenta la convivencia entre personas de diferen- te origen, en formas concretas y visibles. Si esta variedad evoluciona en favor de la sociedad, depende de nuestra actuaciön. Para ello, dos requisitos indispensables son la igualdad de derechos y el reconocimiento recfproco. Tambien es importante la participaciön activa en los pro- cesos polfticos de decisiön municipales.

Una sociedad democrätica debe valorarse tambien por la medida en que sus miembros pueden participar en la con- figuraciön del municipio. Esto es especialmente aplicable para las minorfas sociales, entre eilas los inmigrantes que con frecuencia estän expuestos a diferentes perjuicios y cuyos derechos de participaciön polftica se encuentran limitados. Por ello, para este grupo de la poblaciön es todavfa mäs necesario poder tener representados sus

intereses a traves de un örgano polftico. El Coiv sultivo de extranjeros puede efectuar una Import' contribuciön-para ello.

Una sociedad vital y justa necesita la participaciö miembros que esten dispuestos a defendersusmt' dedicarse al bienestar social. Contribuya aellov en la elecciön de surConsejo consultivo de extran}

Ausländerbeiratswahl am 21 . 11.1999

Am 21 . 11 . 1 999 ist es wieder soweit: Die Ausländerbeiratswäl land-Pfalz findet zum zweiten Mal statt. In der Zeit von 8 Oöüt Uhr haben alle ausländischen Einwohnerinnen und Einivoto lichkeit, den Ausländerbeirat der Stadt Montabaur und den beirat des Westerwaldkreises zu wählen. 1

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie am Wahltag (21.1 i.u -18 Jahre alt sind,

- seit mindestens drei Monaten in Ihrer Gemeinde mit Hai gemeldet und

- im Wählerverzeichnis eingetragen'sind.

Für die Ausländerbeiräte der Stadt Montabaur und des Westeil finden Mehrheitswahlen statt, da kein bzw. nur ein Wahlvoil gangen ist. Das bedeutet für die wahlberechtigten Eimvow Einwohner der Stadt Montabaur, dass Sie spätestens am| Wahl den amtlich hergestellten weißen Stimmzettel der Stadt, und den rosafarbenen Stimmzettel des Westerwaldkreisesp# schickt bekommen; die wahlberechtigten Einwohnerinnen und" der Ortsgemeinden erhalten nur den rosafarbenen Stimmzettel waldkreises. Die Stimmzettel sind leer und weisen für die Stal 14 Zeilen und für den Westerwaldkreis 30 Zeilen auf, in die Siel ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern eintragen köj bei ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Zeilen ausfüllen. Sie« sogut nur einen Namen oder drei oder sieben, aber max. 14| Montabaur bzw. 30 für den Westerwaldkreis, aufführen, Diese ausgefüllten Stimmzettel können Sie am Wahltag mitiif lokal im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, B| Großer Markt 10, 56410 Montabaur, bringen. Falls SiediaS nicht mitbringen, erhalten Sie am Wahltag neue leere Stirn Sie haben auch die Möglichkeit Briefwahl zu machen. Hiera! Sie bitte den Ihnen per Post zugestellten Antrag auf Eriej Wahlscheins an die Verbandsgemeindeverwaltung Montalf sen Sie nicht, diesen auszufüllen und zu unterschreiben. Vi ten Sie dann die Briefwahlunterlagen.

Nehmen Sie Ihr Recht auf Stimmabgabe wahrl Und nun noch eine Bitte an Sie:

Erzählen Sie Ihren Verwandten, Freunden und Nacffi Wahl der Ausländerbeiräte! Denn: Je mehr mitwirken, ui kann Ihr Ausländerbeirat für Sie erreichen.

Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unter derlei 02602/126 107 Frau Schroer gerne zur Verfügung.

Ihr Wahlamt

Stadtverwaltung Montabaur

- Umlegungsauschuss - Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietIn Hehl" der: baur ist am 25.10.1999 für die Ordn. Nr. 14 unanfechtbares] der Unanfechtbarkeit weiterhin ausgenommen bleiben die im Neuen Bestand der Beteiligten zu den Ordn. Nr. 7,9 uni Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 ini der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141)wirdj fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäßPj bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan »or neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegen; bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Gett» der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 Bau > den. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abte«: buches kann abgesehen werden, wenn der LeistungspfM von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zaiw Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entspr lungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wldeßr Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, K"