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Nr. 44/99

# VG Montabaur

[he Bekanntmachung

Lies BebauungsplanesOrtslaqe" feinde Niederelbert

5 Verfahrensfehlers gern. § 215 a Abs. 2

Ü^RpbauungsplanOrtslage erneut öffentlich bekanntge- itwird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung der Planur-

[Snn tmachung tritt der Bebauun 9 s P |an rückwirkend zum

r" und die rückwirkende Inkraftsetzung gilt nicht für den ft m und 0 + 630 m (zwischen Ecke Landstraße 327/Wald- P Hauptstraße 47) hinsichtlich der Herstellung einer Pfla- au ? t 327. Bezüglich des Pflasterausbaus in diesem Bereich PnnsolanOrtslage mit Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom ^Az 10 c 20/88 - insoweit für nichtig erklärt worden.

' m ortsgemeinderat Niederelbert am 17.03.1988 als Sat- Lmsenen BebauungsplanOrtslage wurden von der Kreis­es Westerwaldkreises keine Bedenken wegen Rechtsver-

|(end gemacht.

L Dianunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Monta- fmi Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, SrKernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 y 1400 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und (8 00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann [iwerden, Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Erlangen.

lauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.1 Nr.1 GBbezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- L nn s |e nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- |lch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

!rAbwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­ieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- Leinde geltend gemacht worden sind.

Erhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- Tn Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen, kbriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB (Schädigung durch den Bebauungsplan eintretenden Vermö­gen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- itschädigu ngsansprüche wird hingewiesen, i BauGB (Auszug):

iijlgungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in als 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er lligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung Idigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. I BauGB:

[adigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- ilauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 (i Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des lerbeigeführt wird.

SGemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

[ die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften fbtzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen n Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig iekommen. Dies gilt nicht, wenn

immungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- lusfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt [dotier

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2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Niederelbert, 29.10.1999 Willi Müller, Ortsbürgermeister

Marlinszug in Niederelbert

Mit einem ökumenischen Martinsgottesdienst beginnt am Donnerstag, 11.11.1999,17.30 Uhr die diesjährige Martinsfeier. '

Zum Martinsgottesdienst sind alle Kinder mit ihren Laternen sowie die sie begleitenden Personen eingeladen. Pfarrer Heinrich Linnighäuser lädt ausdrücklich auch die evangelischen Kinder mit ihren Begleitpersonen zur ökum. Martinsfeier ein. Liedtexte zum Mitsingen werden in der Kirche und am Kirchenportal ausgeteilt.

Etwa um 18.00 Uhr, nach dem Gottesdienst, findet der Umzug in Beglei­tung des Blasorchesters Daubach statt.

Vom Kirchenportal aus begleiten die Kinder mit ihren Laternen St. Martin über die Kirchstraße, Rathaus, Mittelstraße, Äußerer Weg, Bergstraße, Hauptstraße, Verbindungsweg am Haus Bader, Kirmesplatz zuMüllers Wiese, wo das Martinsfeuer angezündet ist.

Bei regnerischem Wetter wird folgender Weg gewählt: Kirche, Jugendheim, Friedhof, Parkplatz Hollerer Straße, Weg zum KirmesplatzMüllers Wiese. Nach dem Abbrennen des Martinsfeuers erhält jedes Kind auf dem Kir­mesplatz eine Martinsbrezel.

Wie bereits in den letzten Jahren wird von unserer Feuerwehr für die Kin­der Kakao und für die Erwachsenen Glühwein ausgeschenkt.

Die freiwillige Feuerwehr übernimmt auch in diesem Jahr die Organisati­on, die Begleitung, Absicherung und die Brezelausgabe. Hierfür bedan­ke ich mich schon jetzt, ebenso bei allen Mitwirkenden.

Das Mitführen von Pech- und Wachsfackeln ist wegen der besonderen Gefährlichkeit nicht erlaubt.

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Westerwald-Verein Zweigverein Niederelbert

Jahresabschlusswanderung mit Einkehr

Am Sonntag, 07.11.1999, führt der WWV noch eine Abschlusswanderung durch. Geplant ist eine Rundwanderung mit anschließender Einkehr im GasthausKilian. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr am Rathaus. Gäste sind wie immer willkommen.

Gesangverein Hoffnung

Unsere Chorprobe am Freitag, 05.11.1999, findet ausnahmsweise im Jugendheim statt.

Probenzeit wie immer: 19.30 Uhr.

Hallo, Möhnen

Herzliche Einladung an alle Möhnenzum lustigen Beisammensein am Donnerstag, 11.11.1999, um 20.11 Uhr beim Klaus! Wegen dem Essen, bitte baldige Anmeldung bei Elke (Tel. 43796) oder Hanni (Tel. 5446).

Freiwillige Feuerwehr Niederelbert

Die nächste Sitzung des Festausschusses und des Vorstandes findet am Dienstag, 09.11.1999, um 20.00 Uhr im VereinslokalFohr-Pils-Stuben statt.

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Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberelbert

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen-Mans.02608/1340

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Mitt­woch, 10.11.1999, um 20.00 Uhr in der Stelzenbachhalle statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom

20.10.1999