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Wochenblatt VG Montabaur

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SVOlympia Eschelbach

ERSTE MANNSCHAFT

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Sonntag, 31.10.1999, bei der SG Horressen/Elgendorf II. Anstoß 14.30 Uhr.

Anschließend treffen wir uns um 18.45 Uhr zum Bäumchen stellen bei unserem Sportkameraden Jörg Jung; Treffpunkt GaststätteZur Brücke

ALTE HERREN

Am Samstag, 30.10.1999, spielen wir um 16.00 Uhr in Horressen, Wald­schule, gegen die AH Marienhausen.

Abfahrt 15.30 Uhr.

Alte Herren Ettersdorf

Unser nächstes Spiel findet am Samstag, 30.10.1999, gegen die Alten Herren aus Eigendorf statt.

Spielbeginn: 16.30 Uhr Spielort: Stahlhofen

Platzaufbau: Peter Stendebach und Werner Reuter

JSG Horressen/Elgendorf/ Stahlhofen/Eschelbach/Holler

Freitag, 29.10.1999:

F-Jugend: 17.30 Uhr JSG Elgert 2 - JSG Horressen 1; JSG Horressen 2 - JSG Steinefrenz 1

A-Jugend: 19.30 Uhr JSG Horressen - JSG Girod/Ahrbach Samstag, 30.10.1999:

E-Jugend: 13.00 Uhr JSG Horressen 1 - JSG Girod/Ahrbach 2; JSG

Girod/Ahrb. 1 - JSG Horressen 2

D-Jugend: 14.00 Uhr JSG Dernbach 1 - JSG Horressen

C-Jugend: 15.15 Uhr JSG Steinefrenz 2 - JSG Horressen

SG Horressen/Elgendorf

Am Sonntag, 31.10.1999, tritt unsere 1. Mannschaft zum fälligen Mei­sterschaftsspiel in der Bezirksliga Ost beim TuS Asbach an.

Anstoß 14.30 Uhr.

In Horressen finden folgende Begegnungen statt: SG III - Union Sessen­bach II am Sonntag, 31.10.1999,12.30 Uhr SG II - SV Eschelbach, Sonntag, 31.10.1999,14.30 Uhr.

AHRBACHGEMEINDEN

Redaktionsschluß 02.ll.l999

An alle Vereine, Veranstalter und Organisatoren von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Montabaur:

Redaktionsschluß 02.11.1999 für die Ausgabe Januar-Februar 2000 Weitere Termine können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur einreichen. Bitte geben Sie den Veranstaltungsort und die Uhrzeit mit an.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion Aktuell - Telefon 02602/126.323, Fax 02602/126.255 - gibt Ihnen gerne Auskünfte.

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeistersi der Ortsgemeinde Boden

nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425

Martinszug

Der diesjährige Martinszug findet am Dienstag, 09.11.1999, statt. Um 17.30 Uhr treffen sich die Kinder und Zugteilnehmer in der Kirche zu einer kurzen Martinsfeier, gestaltet'durch den Liturgiekreis.

Anschließend Aufstellung des Martinszuges am Beginn der Beulstraße. Der Zugweg geht über die Beulstraße, Schulstraße, Brinkenstraße, Ahr­bachstraße, Südstraße, Mühlenstraße, Schulstraße bis zum Kinderspiel­platzAn der Hofwiese, wo auch das Martinsfeuer abgebrannt wird und die Brezelverteilung erfolgt. Bei schlechter Witterung wird der Zugweg etwas verkürzt.

Die musikalische Begleitung des Zuges erfolgt durch das Jugendorche­ster der Big-Band Boden. Für die Sicherheit sorgen die Mitglieder der Frei­willigen Feuerwehr Ruppach-Goldhausen.

Eulberg, Ortsbürgermeister

ASVDeutsche Eiche Boden

Am kommenden Samstag empfängt der ASV Boden die Mann KSV Worms zum fälligen Oberligakampf. Beginn der Veransta 20.00 Uhr. 1

Anders als alle bisherigen Oberligabegegnungen findet dieser! mals in der Elberthalle in Niederelbert statt. Für Speisen und G wie immer bestens gesorgt.

Helllgenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiiigenroth

dienstags.von 17.00 bis 1§

und.nachVere

Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396

AktionSaubere Landschaft 1999

Wir treffen uns am Samstag, 30.10.1999, um 9.30 Uhr an ( sanghalle.

Schon jetzt darf ich allen, die zum Gelingen der AktionSai schaft 1999 beitragen, ein herzliches Danke sagen.

In Vertretung: Erich Herbst, 1. Beigi

St.-Martins-Umzug 1999

Am Dienstag, 09.11.1999, findet der St.-Martins-Umzug stall.. Der Kindergottesdienst beginnt um 17.30 Uhr und wird vom j tesdienstkreis mitgestaltet. Nach dem Gottesdienst stellen wi Feuerwehrhaus auf.

Unter Begleitung des Musikvereins Heiiigenroth ziehen wir da de Straßen: ;

Kirchstraße, Brunnenstraße, Neuwiesenstraße, Schuistraße.i Limburger Straße, Winkelgasse, zum alten Kirmesplatz.

Die Straßen werden während des Umzugs von der Freiwilligen^ Heiiigenroth abgesperrt bzw. gesichert!

Am Martinsfeuer werden die Brezeln verteilt.

Ebenfalls werden heißer Saft und Glühwein angeboten! Der Erlt dem Kindergarten zugute.

MöhnenvereinHeiterkeit Heiiigenroth

Zum Saisonauftakt am Donnerstag, 11.11.1999, wollen wif^ Wetter es erlaubt, eine kleine Wanderung unternehmen. Hieröl Möhnen recht herzlich eingeladen. Treffen werden wir unsdazii] Uhr an der Vogelsanghalle. Es geht über Wirzenborn wiederz« Heiiigenroth in den GasthofZur Linde. j

Die Möhnen, die nicht mitwandern können, sind um 19.30 Uhrj im GasthofZur Linde herzlich willkommen. ]

Öffentliche Bekanntmachung l

Dritte Änderung des BebauungsplanesIllbach j

der Ortsgemeinde Heiiigenroth , ]

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (Baufi Die vom Ortsgemeinderat von Heiiigenroth in seiner Sj 19.10.1999 beschlossene vorgenannte Bebauungsplanäniil aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Moni wickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwalturrt waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. 1 Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindei Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 564101 während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwoffl Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8| 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uw Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kanniM des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. |

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. j Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214| und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und FormvorschrifMi achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser^ chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacM Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie^ halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gee Gemeinde geltend gemacht worden sind. 1

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und F#f ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist daß 1 ! Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan einlrej mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöset* ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.