Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 40/
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat Montabaur (§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)
Ilse Reisewitz hat das Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt. Sie wurde in den Verbandsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) einzuberufen.
Der Bewerber mit der nächsthöchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Antonio Cichello, Montabaur, hat das Mandat nicht angenommen, so daß der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Joachim Weidenfeiler, Koblenzer Straße 21,56410 Montabaur, in den Verbandsgemeinderat berufen wird. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 05.10.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister als Wahlleiter
Hinweis:
In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 26.0.8.1999 wurde Ilse Reisewitz zur dritten ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur gewählt und ernannt. Deshalb hat sie ihr Ratsmandat niedergelegt. Herr Cichello hat sein Mandat nicht angenommen, da er bereits das Stadtratsmandat angenommen hat, so daß Joachim Weidenfeiler in den Verbandsgemeinderat nachgerückt ist.
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 11 Abs. 4 der Landwirtschaftskammerwahlordnung (LwKWO) vom 18.09.1970 (GVBI. S. 380), zuletzt geändert durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landwirtschaftskammerwahlordnung vom 03.08.1999 (GVBI. S. 193) gebe ich bekannt, daß für den Wahlgang I der Landwirtschaftskammerwahl am 07.11.1999 nur ein Wahlvorschlag für den Wahlkreis Westerwald unter dem Kennwort „Metternich” mit folgenden Bewerbern hier eingereicht wurde:
Bewerber:
Metternich, Heribert geb. am 30.03.1949 Landwirt Niederdorfstr. 1 56244 Arnshöfen
Stellvertreter:
Hastrich, Kurt geb. am 09.01.1952 Landwirt
Im Wiesengrund 2 56459 Kaden
Der Wahlausschuß für den Wahlgang I hat in seiner Sitzung am 21.09.1999 die Gesetzmäßigkeit dieses Wahlvorschlages festgestellt und die Zulassung beschlossen. Die Bekanntmachung des Wahlvorschlages erfolgt in der für die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden geltenden Bekanntmachungsform.
Gleichzeitig gebe ich bekannt, daß, nachdem nur ein Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen wurde, gemäß § 12 der oben genannten Wahlordnung die Wahlhandlung für den Wahlgang I am 07.11.1999 entfällt.
Die im Wahlvorschlag aufgeführten Bewerber gelten gemäß § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1970 (GVBI. S. 309) in der Fassung vom 20.07.1999 als gewählt. ,
Peter Paul Weinert Landrat
Anordnung zur Aufhebung einer Schutzbereichsanordnung
Aufgrund des § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichsgesetz) vom 07.12.1956 (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch das Bundesnaturschutzgesetz vom 20.12.1976 (BGBl. I, S. 3574) hebt das Bundesministerium der Verteidigung die Schutzbereichsanordnung vom 07.05.1968 - U I 5 - Anordnung Nr. IV/Montabaur, zuletzt aufrechterhalten mit der Schutzbereichsanordnung vom 05.05.1976 Anordnung Nr. IV/34/GE, mit sofortiger Wirkung auf.
Mit der nun aufgehobenen Anordnung war ein Gebiet in den Gemarkungen Montabaur und Niederelbert im Westerwaldkreis, Land Rheinland- Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Montabaur erklärt worden.
Im Auftrag Brockelmann
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262,56402 Montabaur
Montag bis Freitag.8.00 bis 12.00 Ul
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Ul
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-J
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehet
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehen!
Freitag.8.00 bis 12.00 Ul
Tel.-Nr.02602/126-12 1
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Ul
und .14.00 bis 16.00 Ul
Donnerstag.8.00 bis 12.30 Ul
Freitag.8.00 bis 12.30 Ul
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-18r
Zimmer 221, Tel.-Nr...02602/126-1!)
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.301
Tel.-Nr...02602/126-3S|
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutze| e-mail-Adressen: lnfoVGMontabaur@t-online.de LeitungVGMontabaur@t-online.de VGMontabaur@t-online Internetadresse: http://www.montabaur.de
Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten
(haushaltsübliche Mengen) in der Verbandsgemeinde Montabaur | Seitens des Westerwaldkreis-Abfallvi schaftsbetriebes (WAB) wird darauf hinl wiesen, daß die Einsammlung von Probll abfällen aus Haushalten in der Verbands! meinde Montabaur am 16.10.1999 stattfinf An diesem Tag haben die Bürger der' bandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr die I lichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefl dende Problemabfälle abzuliefern und war in Montabaur, EichwieseJ Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädli Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen besondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmil Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhrei Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanz fette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zu führt werden. (Die Annahme gilt jeweils nurfür haushaltsübliche Mengef Des weiteren können hier Korken abgegeben werden, die ebenfalls irf Wiederverwertung gelangen.
Altöl darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mi len Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie k nen dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Prol mabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von! Uhr bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr 18.00 Uhr in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefern, te berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die kaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der { sprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet s| Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand! die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit, den Sie ansonsten iil die Abfallgebühr nochmals zahlen müßten. Heben Sie deshalb f Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und bestehen Sie auf| Rücknahme des Altöls im Geschäft.
Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesl liehen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabf| aus Haushalten angenommen werden können.
Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Managen Gesellschaft Rheinland Pfalz mbH, Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 34, 55| Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co KG, 51 Neitersen, Tel.: 02681/80282 bzw. anderen für die Entsorgung von Prob| abfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setz Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten,! Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahr! ge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, | der Umwelt vermeiden zu helfen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur A| be ihrer Problemabfalle haben, besteht darüber hinaus die Möglictil diese von montags bis freitags in derzeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und! nerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des W/j 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Meng! der Regel kostenlos anzuliefern. Bei weiteren Fragen wenden Sie sicig te an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

