Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
über die Einberufung einer Ersatzperson
in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Montabaur (§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)
Margret Flosdorf hat das Mandat als Mitglied des Verbandsgemeinderates niedergelegt. Sie wurde in den Verbandsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Freien Wählergruppe Verbandsgemeinde Montabaur (FWG) einzuberufen.
Die Bewerber mit der nächsthöchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Freien Wählergruppe Verbandsgemeinde Montabaur (FWG)
Helmut Marx, Kadenbach,
Horst Piwowarsky, Montabaur,
Gerd Windeck, Niederelbert,
haben das Mandat nicht angenommen, so daß der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlags Freie Wählergruppe Verbandsgemeinde Montabaur (FWG)
Jürgen Philippi, Lahnstraße 2,56410 Montabaur in den Verbandsgemeinderat berufen wird. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht
56410 Montabaur, 22.09.1999 (Siegel) Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister als Wahlleiter
Hinweis:
In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 26.08.1999 wurde Margret Flosdorf zur vierten ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur gewählt und ernannt. Sie hat daraufhin ihr Ratsmandat niedergelegt, so daß Jürgen Philippi in den Verbandsgemeinderat nachgerückt ist.
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262,56402 Montabaur
Montag bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch .16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag..8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.'.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr
und .14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
Internetadresse:
http://www.montabaur.de
Bekanntmachung des Fundamtes
Folgende Fundgegenstände sind beim Fundamt in Montabaur abgeql ben worden:
Fd.-Nr. Fundgegenstände
121/99 1 Jugendfahrrad
123/99 1 Brille
125/99 1 braunes Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln
127/99 1 schwarzes Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln
128/99 1 Schlüssel (Burg Wächter)
129/99 1 violettene Trainingsjacke
130/99 1 Herrenarmbanduhr (Silber) mit Gliederarmband
132/99 1 Mountainbike, Gelb gesprenkelt
133/99 1 Kinderohrring mit Anhänger
134/99 1 goldener Ohrring
135/99 1 Handy Nokia
136/99 1 silberne Herrenarmbanduhr von Mercedez (Metallband)l
Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der VerbandsgemeindevJ waltung, Bürgerbüro, Zimmer 101, Tel.: 02602/126123, 56410 Montj baur, melden.
Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen steigt
Die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Altersrente für Frauen wird l Frauen, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, ab dem Jahr 2000 angj hoben. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten auf das Alter von 65 Ja] ren. Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyi macht darauf aufmerksam, dass diese Rente aber auch künftig - daj aber mit Abschlag - ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen w den kann. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitig« Rentenbeginns.
Für Frauen, die vor dem 01.01.1942 geboren sind, gibt es unter bestimi ten Voraussetzungen besondere Vertrauensschutzregelungen. Die L’ empfiehlt daher allen betroffenen Versicherten, sich umgehend beratj zu lassen. Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunl und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsäm| der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- ui Gemeindeverwaltungen.
Die Bürger unserer Verbandsgemeinde nutzen das Anruf-Sammeltaxi
Richtig:
Das Anruf-Sämmeltaxi bringt Sie schnf zuverlässig, sicher und bequem
- außerhalb des normalen Linienverkerf (zu den im AST-Fahrplan angegeben! Zeiten)
- von jeder AST-Haltestelle in der Vf bandsaemeinde Montabaur
der Verbandsgemeinde Montabaur. zu ei 9 nem günstjgen Preis (unabhän |
von der Anzahl der Fahrgäste)
- zu den im AST-Fahrplan angegebenen Zielorten und dort bis vor die Haustüj Wichtig: telefonische Voranmeldung bis spätestens eine halbe Stun| vor der fahrplanmäßigen Abfahrt: Tel. 06485-300.
Taschenfahrpläne bekommen Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltu] Montabaur. Die Fahrpläne sind auch im Kreisfahrplan der RMV-GmbH r den öffentlichen Personennahverkehr des Westerwaldkreises abgedrutf Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Verbandsgemeinf Verwaltung Montabaur unter der Rufnummer 02602-126303. Hier find! Sie auch Ihren Ansprechpartner für Anregungen und Verbesserungsvj Schläge.
Verbandsgemeinde Montabaur bietet ein Zweifamilienhaus zum Verkauf an
Die Verbandsgemeinde Montabaur bietet das ehemalige Klärwärterhaus (Zweifamilienhaus) in Montabaur,
Wirzenborner Straße, zum Verkauf an.
Das Hausgrundstück (ca. 1.300 qm) grenzt unmittelbar an die Kläranlage Montabaur bzw. das Betriebsgelände der Wasserversorgung an und befindet sich ca. 500 m außerhalb der bebauten Ortslage von Montabaur. Es ist mit einem 1 1/2geschossigen, vollunterkellerten Wohnhaus bebaut (Baujahr 1963, Anbau 1975, Gesamtwohnfläche ca. 230 qm). Derzeit ist die Erdgeschoßwohnung vermietet, die Wohnung im Obergeschoß einschließlich einiger Nebenräume ist frei verfügbar.
Kaufpreis: VB 260.000 DM
Interessenten werden gebeten, sich mit den Verbandsgemeindewerken Montabaur (Herrn Marx), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Tel.-Nr. 02602/126.167, in Verbindung zu setzen.

