Wochenblatt VG Montabaur
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§9
Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete
(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.
(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeinderates sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes. Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.
(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§10
Inkrafttreten
(1) Hinsichtlich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 1. Januar 2002 in Kraft. Im übrigen tritt die Häuptsatzung rückwirkend zum 01.08.1999 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 14.09.1994 außer Kraft.
56412 Holler, 08.09.1999 (S) Flosdorf
Ortsbürgermeisterin
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Holler, 08.09.1999 (S) Flosdorf
Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung des Ortsgemeinderates Holler
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am
Dienstag, 21.09.1999, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal “Alte Schule” statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des II. und III. Orts- beigeordneten
2. Teilnahme an der Aktion “Saubere Landschaft”
3. Auftragsvergabe Bildband Holler
4. Auftragsvergabe Sockelsanierung Halle und Friedhofshalle
5. Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1998
6. Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG); Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien durch die Telekom
7. Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze
8. Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffes in den Naturhaushalt
9. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde
10. Haushaltsplan 2000 und Investitionsprogramm 1999 - 2003; Aufstellung einer Investitionsliste
11. Verschiedenes
12. Einwohnerfragestunde
Nr. 37
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Zuschußangelegenheit
3. Forstreform
4. Straßenausbau •
5. Verschiedenes 56412 Holler, 13.09.1999
„ Flol
Ortsbürgermem
Kath. Pfarramt St. Margaretha Holler
Telefon 3495
Sprechzeiten Gemeindereferent: Mittwoch, 11.15 Uhr bis 12 4 J Freitag, 17.00 bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung ' q
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00 bis 12.00 ul Jugendsprechertreff: MONTAG, 20.09.1999, 20.00 Uhr Pfarr& Stahlhofen 7
Mutter-Kind-Kreis: DIENSTAG, 21.09.1999, 9.30 bis 11.00 Uhr Pf- heim ' '
Neumeßdiener: DIENSTAG, 21.09.1999,16.30 Uhr Kirche Sitzung Verwaltungsrat: MITTWOCH, 22.09.1999,19.30 Uhr Holl Info-Abend Erstkommunion: DONNERSTAG, 23.09.1999 20 ol Holler Kirche Kath. öffentl. Bücherei Wir erinnern noch einmal an unsere “Altertümchen”. Am Sair 18.09.1999, von 9.00 bis 11.00 Uhr, geben wir noch lesenswerte lüi re, sowie verschiedene Bilderbücher im Pfarrheim gegen eine Spen| Die Bücherregale stehen ebenfalls zum Verkauf bereit. 1
Gute Köpfe für eine gute Sache gesucht - verraten Sie uns die| Namen guter Köpfe!
Für die Wahl zum Pfarrgemeinderat am 06. und 07.11.1999 könnenlnJ bis zum 26.09. Kandidatenvorschläge abgegeben werden. Dazulij Vorschlagzettel in der Kirche bereit. Sie können die Vorschläge in dl che in die bereitgestellte Box einwerfen, oder im Pfarrbüro oder bei e Mitglied des PGR abgeben.
SV “Fortuna” Holler
ALTE HERREN
Am Samstag, 18.09.1999, spielen wir um 16.30 Uhr in Holler gegef SV Eigendorf.
Platzaufbau und Kabinenreinigung: Antonio Limmatola und WalterSl
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Stahlhofen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stahlhofen
donnerstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal
(nur während der Sprechstunde): 02602/917163 sonst Telefon: 02602/5650
Öffentliche Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 Wasser haltsgesetz i.V. mit § 13 Landeswassergesetz für den Tiefbrunnen dernheim” und die Quelle “Stahlhofen”.
Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur, 56410 Montabaur , Lage: Gemarkung Stahlhofen, Bladernheim, Untershausen und! berscheid
Verbandsgemeinde: Montabaur / Landkreis: Westerwaldkreis Inkrafttreten der Rechtsverordnung:
Die Rechtsverordnung vom 04.08.1999 für das Wasserschutzgebiä Tiefbrunnens “Bladernheim” und der Quelle “Stahlhofen" wurdj 23.08.1999 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht u| am 24.08.1999 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Pl| terlagen liegen bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Kol Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 217, in der Zeit[" 20.09.1999 bis 04.10.1999 öffentlich aus.
Montabaur, 07.09.1999 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Silvesterausschuß
Das nächste Treffen des Silvesterausschusses ist Donnerstag, 23.09| um 19.00 Uhr im Bürgermeisterzimmer Lindensaal.
Hubert Diel, Ortsbürgetm\

