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Wochenblatt VG Montabaur

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wald, zu melden. Der pädagogische Mitarbeiter Markus Böhm benötigt die Angaben bis spätestens zum 30.09., damit folgendes gewährleistet ist.

- Versicherung der Kursteilnehmer, die keinem Sportverein angehören,

- Zuschuss von 3,00 DM pro geleistete Kursstunde

- kostenlose Veröffentlichung des Kursangebotes im Kurs- und Weiter­bildungsprogramm des Bildungswerkes im Kreis Westerwald Sportkurse sind zeitlich begrenzte Einführungsveranstaltungen in ver­schiedene Sportarten (Aerobic, Tischtennis, Karate, Wandern usw.) oder Gesundheitsmaßnahmen (Rückenschule, Osteoporose-Vorbeugung etc.). Setzen Sie sich umgehend mit der Außenstelle Westerwald in Verbin­dung.

Bildungswerk des Landessportbundes, Außenstelle Westerwald, Postfach 1335, 56403 Montabaur, Telefon 02602/2814, Fax: 02602/2890, e-mail: bwsportww@rz-online.de

Formulare für Ihre Programmplanung erhalten sie auch im Internet unter: www.bildungswerksport.de

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Schmerzen überall - Fibromyalgie

Wir sind eine kleine Gruppe von Menschen, die an einer bisher nicht zu heilenden Erkrankung leidet.

Sie äußert sich durch Schmerzen, die überall im Körper, besonders in den Weichteilen, auftreten.

Wir wollen uns im Raum Montabaur zu einer Selbsthilfegruppe zusammenschließen und suchen noch Personen, die Interesse daran haben, gemeinsam mit uns nach einem Weg zu suchen, mit unseren Beschwerden konstruktiv umzugehen. Wir erhoffen uns von einem Erfahrungsaustausch mit möglichst vielen Personen, daß einer durch die Erfahrungen des anderen profitieren kann und vielleicht noch auf einen Weg aufmerksam gemacht wird, der ihm hilft, besser mit seinem Leiden umzugehen.

Auch haben wir vor, durch gemeinsame Aktivitäten, vielleicht mit geschulten Personen, das Beste aus unserem Zustand zu machen.

Wirtreffen uns wieder am Mittwoch, 29.09.1999, um 19.30 Uhr in Girod in der Pizzeria Belmonte.

V.

Ansprechpartnerin für den Raum Montabaur ist Frau Kahlenberg, Tel.: 06485/4146; Ansprechpartnerin für den Raum Wallmerod ist Frau Wagenbach, Tel.: 06435/6242.

TuS Montabaur

Sportabzeichentreff im Mons-Tabor-Stadion

Der TuS 1848/1912 e.V. Montabaur bietet noch bis zum 17.10. dieses Jahres die Möglichkeit, das Sportabzeichen zu erwerben oder die noch fehlenden Leistungen zu erbringen. Das Training findet bei gutem Wetter donnerstags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Stadion statt.

Der Termin für die Abnahme der Schwimmdisziplinen ist am Samstag, 18.09.1999, ab 9.00 Uhr im Mons-Tabor-Bad in Montabaur.

Der Termin für die Abnahme des 20-km-Radfahrens findet am Sonntag, 19.09.1999, statt. Der Start erfolgt bei trockenem Wetter um 10.00 Uhr an der Gelbachstraße, Einfahrt Roßbergstraße.

Informationen bei: Dr. Hermann und Elisabeth Jacoby, Telefon 2646; Renate Bernbrich, Telefon 4470; Helmut Thomalla, Telefon 16591, TuS- Geschäftsstelle, Telefon 90480.

Montabaur

Bekanntmachung des Landrates über die Ein­reichung von Wahlvorschlägen für die Ausländer­beiratswahl am 21.11.1999 und Bekanntmachung des Wahltages

i.

Der Kreistag des Westerwaldkreises hat gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des Westerwaldkreises über die Einrichtung eines Ausländerbeirates vom 30.08.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.10.1998, den Wahl­tag auf Sonntag, 21.11.1999, bestimmt.

II.

Aufgrund der §§ 13 Abs. 1 und 28 der Satzung des Westerwaldkreises für die Wahl des Ausländerbeirates (Wahlordnung Ausländerbeirat) vom 27.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.10.1998, in Verbin­dung mit § 16 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 23 der Kom­munalwahlordnung (KWO) fordere ich zur Einreichung von

a) Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat des Westerwald­kreises,

b) Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Höhr- Grenzhausen,

Nr. 33

c) Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt u

baur und

on

d) Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt da bach-Baumbach auf.

III.

Wahlvorschläge können von Wählergruppen eingereicht werden Wahl Schläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer! Sammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter des Wahl®? tes (Landkreis, Stadt), Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich orqanil ter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten! Wahlgebietes einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustel Gemeinsame Bewerber können auch in geheimer Abstimmung ei gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/'Anhänf oder Delegierten der beteiligten Wählergruppen gewählt werden. *

IV.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtil des Wahlgebietes, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrid sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträgerl nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durcl Bewerber selbst ist unzulässig. Die Wählergruppen sind allein verantl lieh, daß eine ausreichende Zahl gültiger Unterstützungsunterschri rechtzeitig eingereicht wird. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Absdf V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden«

V.

Die vollständig Unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit allen erfoi* chen Anlagen möglichst frühzeitig beim jeweiligen Wahlleiter eingereichtl den. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 11.10.1999, um 18.00 Uhl

VI.

Auf Antrag kann für die Wahl zum Ausländerbeirat des Westerwald! ses sowie für die Wahl zum Ausländerbeirat der Städte Höhr-Grenzha sen, Montabaur und- Ransbach-Baumbach eine einheitliche Listeni mer zugeteilt werden. Im Antrag müssen die Kennwörter der Wahl Schläge, für die dieselbe Listennummer beantragt wird, mit Angabe] Wahlgebietes, für das der jeweilige Wahlvorschlag gilt, und die Nal der jeweiligen Vertrauenspersonen und ihres Stellvertreters aufgel werden. Der Antrag ist von den Vertrauenspersonen aller beteiligten v Vorschläge zu unterzeichnen und möglichst frühzeitig, spätesten^ Montag, 11.10.1999, um 18.00 Uhr beim Landrat (siehe Abschni| letzter Satz) einzureichen.

VII.

Die Wahlvorschläge verschiedener Wählergruppen können gemäß § Abs. 2 KWG miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Die\3 bindung muß dem jeweiligen Wahlleiter spätestens am Freitag, 05.11.lf um 18.00 Uhr schriftlich von der Vertrauensperson erklärt werden: [ Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Vfij Vorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Ag KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauensperson.

VIII.

Die Gemeindewahlleiter geben in ortsüblicher Weise die Zahl der zu$ den Mitglieder der Ausländerbeiräte für die Städte Höhr-Grenzhausen, m tabaur und Ransbach-Baumbach, die Höchstzahl der aufzusteller Bewerber, die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften, im Fall® Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche die Wahlbereichseinter sowie die Anschrift des Wahlleiters bekannt. Wählergruppen erhalte^ Anforderung einen Abdruck des Bekanntmachungstextes.

IX.

In den Ausländerbeirat des Westerwaldkreises sind 15 Mitglieder wählen. Der Westerwaldkreis ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt.

In einem Kreiswahlvorschlag dürfen höchstens 30 Bewerber benanntl den. Im Wahlvorschlag kann derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgej werden. Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 80 zur Ausländen ratswahl wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahl Schlägen von Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bed^ keiner Unterstützungsunterschriften.

Kreiswahlvorschläge sind bei der Kreisverwaltung des Westera® kreises in Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabau| Wahlbüro, Zimmer-Nr. N 260, Neubau, 2. Etage, einzureichen.

X.

Vordrucke für Wahlvorschläge, Unterschriftenlisten, Versammlung derschriften zur Aufstellung der Bewerber, Erklärungen der Bewerbei sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufge sind und daß sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Kreisverwaltunc Westerwaldkreises und den Stadtverwaltungen Höhr-Grenzhausen, j tabaur und Ransbach-Baumbach erhältlich. !

Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wall Schlägen sind der Satzung des Westerwaldkreises für die Wahl des firn länderbeirates (Wahlordnung Ausländerbeirat) vom 27.09.1994 geändert durch Satzung vom 05.08.1998), dem Kommunalwahig| und der Kommunalwählordnung zu entnehmen.

Montabaur, 06.09.1999 Peter Paul We|

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