.faitVG M ontabaur ■
“Öffentl. Bekanntmachungen”
he Bekanntmachung jes Haupt- und Finanzausschusses andsgemeinderates
• Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbands- lates der Verbandsgemeinde Montabaur findet am Donnerstag, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt. Hierzu lade höflich ein.
I0RDNUNG
ie Sitzung /
'15.00 Uhr
pgsvergaben
(iprschiedene
rschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Äß findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
0 31.08.1999 Dr. Possel-Dölken
*' ' Bürgermeister
,gf Fraktionssitzungen
teeitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des dsgemeinderates Montabaur am 09.09.1999 finden folgende Frak- zungen statt:
Montag, 06.09.1999,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) .Telefon 02602/126244 Montag, 06.09.1999, 19.00 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), Ebene 2, Telefon 02602/126243 Montag, 06.09.1999, 20.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Telefon 02602/126242 Montag, 06.09.1999,20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Telefon 02602/994353
es Werksausschusses
ithste Sitzung des Werksausschusses findet am Mittwoch, ,um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Montabaur Kt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
(ORDNUNG:
liehe Sitzung
fericht des Vorsitzenden
Istellung der Ergebnisse der Schmutzfrachtberechnung für das fadtgebiet Montabaur
lormation über die Anforderungen an die Eigenüberwachung ent- (irechend der Neufassung der Eigenüberwachungsverordnung ind-Pfalz (EigVO) e von Aufträgen teuf eines Pkws für den Betriebszweig Wasserversorgung ngenieurleistungen (Tragwerksplanung) für die Regenwasserbe- pdlungsanlage Iranlage Montabaur
pieurleistungen NBG “Strutfeld”, Eitelborn leiere vorsorglich
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Schluß an die öffentliche Sitzung findet noch eine nichtöffentliche
9 statt.
bau r, 30.08.1999 Edmund Schaaf
Erster Beigeordneter
gliche Mahnung ItEinzelmahnung -
Innigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Mon- [18.1999 sind
p, Grund-, Hunde-, Vergüngungssteuern, Mieten, Pachten pchließungsbeiträge
Ner Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen phinaus gestundet wurden, fällig geworden, piermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonsti- plichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Mon- pzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach !®rZahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den |ge nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat Wie 100,00 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs- Bahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
3 ten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Akten-
anzugeben.
pn und Abgaben können über folgende Konten der Verbands-
jrasse Montabaur eingezahlt werden:
pekamt Frankfurt/Main, BLZ: 500 100 60; 108 00 - 603
?tese Montabaur, BLZ 570 510 01; 500 017
phe Sparkasse Montabaur, BLZ: 510 500 15; 803 000 212
»Montabaur, BLZ: 570 910 00 ; 108
Nank Montabaur, BLZ: 570 700 45; 430 59 59
I®"1 25.08.1999
peme/ncte Montabaur
Nr. 35/99
Öffentlicher Hinweis
Meldepflicht der Tierhalter zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge
für das Haushaltsjahr 1999 und 2000 gemäß § 12 Abs. 4 Satz 4 des Landestierseuchengesetzes (LTiersG)
Bei den jährlich festzusetzenden Tierseuchenkassenbeiträgen diente uns in der Vergangenheit die alle zwei Jahre am 03.12. durchgeführte allgemeine Viehzählung. Diese wurde letztmalig am 03.12.1996 vorgenommen. Das Ergebnis dieser Viehzählung war für uns auch noch Grundlage der Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge 1999.
Nachdem die Novellierung des Agrarstatistikgesetzes abgeschlossen ist, hat im Mai 1999 erstmals eine Landwirtschaftszählung stattgefunden. Die beruhte im Wesentlichen auf der integrierten Erhebung der Merkmale zur Bodennutzungshaupterhebung, Agrarstruktuerhebung, sowie der Viehzählung. Bei dem Erhebungsbogen der Viehzählung 1999 war auf dem unteren Ende eine Einwilligungserklärung ausgedruckt. Danach war es dem Tierhalter freigestellt, ob er das Ergebnis der Viehzählung, also den Erhe- büngsbogen, für Zwecke der Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge zu Grunde gelegt haben möchte oder nicht. Im Falle der Verweigerung war als Verpflichtung aufgeführt, die Angaben aus der Viehzählung über die Anzahl der gehaltenen Rindern, Schweinen, Schafen und Pferden bis zum 30.05.1999 der jeweiligen Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeinde Montabaur selbst mitzuteilen. Da ein Großteil der Tierhalter dieser Meldepflicht bisher noch nicht nachgekommen ist, fordern wir diese hiermit öffentlich auf, das Versäumnis unverzüglich nachzuholen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß
1. gemäß § 69 Abs. 3 des Tierseuchenkassengesetzes in der Fassung vom 20.12.1995 (BGBl. I S. 2038) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 bis 4 der Beitragssatzung der Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse entfällt, wenn Tierhalter ihren Tierbestand nicht angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben, ihrer Meldepflicht nicht nach- kommen oder die Beitragspflicht nicht erfüllen;
2. die Nichtbeachtung der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
EU “Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch ...16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr
und .14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
e-mail-Adressen:
lnfoVGMontabaurset-online.de
LeitungVGMontabauraet-online.de
VGMontabaur@t-online
Internetadresse:
http://www.montabaur.de
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur sucht zum nächstmöglichen Termin für die “Betreuende Grundschule Niederelbert geeignete Personen zur Betreuung von Schülern/ Schülerinnen.
Aufgabe ist es, eine Gruppe von ca. acht Schülern/Schülerinnen während den unterrichtsfreien Zeiten zu betreuen (montags bis freitags vorwiegend in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.15 Uhr).
Die Beschäftigung erfolgt als sogenannte “geringfügige Beschäftigung”. Gesucht werden Bewerber/innen mit Einfühlungsvermögen mit entsprechender Ausbildung (z.B. mit einer Ausbildung im Sozial- oder Erziehungsdienst, aber auch Väter oder Mütter, die sich in der Lage sehen, die Kinder zu betreuen).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, evtl. Zeugnissen) werden bis zum 10.09.1999 erbeten an die Grundschule “Am Hähnchen” Niederelbert, Gartenstraße, 56412 Niederelbert. Nähere Informationen erteilen gerne der Leiter der Grundschule, Herr Jung, unter der Rufnummer 02602/2929 oder das Personalamt der Verbandsgemeinde Montabaur unter den Rufnummern 126-334 od. 126-331.

