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Verwaltung informiert
Westerwald/kreis
nie Kreisverwaltung informiert
, . 5 j lua tion auf dem Arbeitsmarkt macht es insbesondere P^Mhilfeempfangerinnen und Sozialhilfeempfängem schwer. Bekleben zu finden.
fl „ fcmi Zustand entgegenzuwirken will die Kreisveroaltung f teWtsterwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von I ^Artieitslosigkei 1 gehen.
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,de die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeitslose ='Shifempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüsse zu ^ -Kren Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis 5' JcJancezü geben, auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden.
rr^tung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je jualelang bis zu SO % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichtigen
fobnes inklusive
Sozialversicherungsanteile und Zusatzversorgung,
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itabkann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestelit ob die Hilfeempfängerin' oder der Hilfeempfänger den itdetungen an dem neuen Arbeitsplatz gerecht wird.
LmschlieBende Probezeit beträgt 3 Monate.
Voraussetzung:
Lein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen.
i feere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der
i Kreisverwaltung des Westerwaldkreises,
Koordinienmgsstelle „Arbeit statt Sozialhilfe“,
‘•'f peter-AJtmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/124-402.
A-
Ausföhrliche schriftliche Informationen können ebenfalls bei der ]b e n genannten Adresse angefordert werden._
Westerwald
oder bei:
i Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
fistelte „Arbeit statt Sozialhilfe ** Auswegberatung“
■ Wolfgang Hillen 8 02602/126311
Katharina Fotouhi 8 02602/126328 Fax: 02602/126252
^sitach 1262,564Q2 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur
psbildung 2000!
mbilden im Jahr 2000 wieder aus:
|eamtinnen/Beamte zur Ausbildung für den mittleren nicht- Sinischen Dienst (Assistenten-Anwärterinnen/-Anwärter)
ilellungsvoraussetzungen: Mittlere Reife, vergleichbarer Bil- Igsabschluß oder 10. Schuljahr Hauptschule Islellungstermin: 01.08.2000 bid Sie interessiert?
Inn senden Sie bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen [ebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, insbesondere das Abschluß- Rnis oder das letzte Zeugnis) bis zum 30.09.1999 an die Ver- pdsgemeindeverwaltung Montabaur, Personalamt, Post- [ch 1162, 56402 Montabaur.
[eitere Informationen können Sie erfragen unter der Ruf-Num- p 02602/126334/126331.
“Die Verwaltung informiert”
[Pngszeiten der Verwaltung
Inschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder ach 1262,56402 Montabaur
Sg bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Flag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
pje Tei.-Nr.02602/126-0
Fgerbüros
psMittwoch.....8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
r a 9.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Nr. 34/99
Freitag.
Tel.-Nr.
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.
und .
Donnerstag.
Freitag.
Zimmer 220, Tel.-Nr.
Zimmer 221, Tel.-Nr.
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.
Tel.-Nr.
.8.00 bis 12.00 Uhr .02602/126-123
..8.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr ..8.00 bis 12.30 Uhr ..8.00 bis 12.30 Uhr
.02602/126-192
.02602/126-191
..8.00 bis 11.30 Uhr .02602/126-332
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
e-mail-Adressen:
lnfoVGMontabauraat-online.de
LeitungVGMontabaur@t-online.de
VGMontabaur@t-online
Internetadresse:
http://www.montabaur.de
Rad-/Fußweg Montabaur-Eschelbach-Wirges
Nach der Freigabe der L 313 in der Ortsdurchfahrt Eschelbach können neben den motorisierten Verkehrsteilnehmern auch die Radfahrer wieder die gewohnte Strecke befahren. Der zwischen Montabaur und Eschelbach sowie zwischen Eschelbach und Wirges durchgängige Rad-/Fußweg ist in Eschelbach von der Landesstraße abgekoppelt und führt über die Asternstraße und die Lilienstraße am Friedhof entlang zur L 313.
Diese Radwegeverbindung wird in Kürze durch einige Radweg - Wegweiserverdeutlicht, zudem werden im Bereich der Waldpassage die Sträu- cher zurückgeschnitten und die Fahrbahn gesäubert.
Wir bitten alle Radfahrer, diesen Radweg zu benutzen, denn er stellt eine wesentlich sichere Verbindung dar, als die freie Stecke der Landesstraße und die Ortsdurchfahrt.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
Gastfamilien gesucht
Anläßlich des diesjährigen Schustermarktes am 18./19.09.1999 reist eine Gruppe des Fremdenverkehrsvereins aus Sebnitz an. Sie bieten Informationen über Sebnitz an und werden ebenfalls die bekannten Kunstblumen aus Sebnitz zum Kauf anbieten.
Sie werden voraussichtlich am Freitag, 17.09.1999, abends in Montabaur eintreffen und Montagmorgen, 20.09.1999, abreisen. Die Gruppe wird vier Personen umfassen, drei Frauen und einen Mann.
Falls Sie Interesse und Möglichkeiten haben, eine oder mehrere Personen bei sich aufzunehmen, möchten wir Sie bitten, sich bis zum Freitag, 03.09.1999, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 546410 Montabaur, Herrn Schenk, Telefonnummer: 02602/126-324 zu melden.
Tierheim des Mons & Tabor Tierschutz e.V.
Wer hilft Tieren in Not?
Für alle Angelegenheiten in Sachen Tierschutz steht der Mons & Tabor Tierschutz e.V. gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:
Tierheimleitung: 1. Vorsitzender Klaus Böckling, Telefon 02602/180826 oder im Notfall 917653 Mobilfunk: 0171/2439685
Geringfügig Beschäftigte können mit eigenen Beiträgen Rentenabschläge vermeiden
Trotz Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen können die Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden; allerdings müssen die Versicherten in der Regel einen Rentenabschlag in Kauf nehmen. Von der Anhebung der Altersgrenzen sind alle Versicherten, die vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und 45 Jahre Pflichtbeiträge - ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit - zurückgelegt haben, ausgenommen.
Geringfügig Beschäftigte können seit 01.04.1999 auf die Versicherungsfreiheit verzichten und durch eine ergänzende Beitragszahlung Pflichtbeiträge erwerben. Diese Beiträge werden auf 45 Jahre angerechnet. Dies gilt auch für Arbeitslose, die eine kurzzeitige (weniger als 15 Stunden wöchentlich) geringfügige Beschäftigung ausüben. Auf diese Weise können die betroffenen Versicherten noch fehlende Pflichtbeitragszeiten zurücklegen, um die vorzeitige Altersrente ohne Abschläge bzw. mit geringeren Abschlägen in Anspruch zu nehmen.
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.

