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Verwaltung informiert

Westerwald/kreis

nie Kreisverwaltung informiert

, . 5 j lua tion auf dem Arbeitsmarkt macht es insbesondere P^Mhilfeempfangerinnen und Sozialhilfeempfängem schwer. Bekleben zu finden.

fl fcmi Zustand entgegenzuwirken will die Kreisveroaltung f teWtsterwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von I ^Artieitslosigkei 1 gehen.

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,de die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeitslose ='Shifempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüsse zu ^ -Kren Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis 5' JcJancezü geben, auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden.

rr^tung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je jualelang bis zu SO % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichtigen

fobnes inklusive

Sozialversicherungsanteile und Zusatzversorgung,

Lj*hWMDlVMrtonat-

itabkann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestelit ob die Hilfeempfängerin' oder der Hilfeempfänger den itdetungen an dem neuen Arbeitsplatz gerecht wird.

LmschlieBende Probezeit beträgt 3 Monate.

Voraussetzung:

Lein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen.

i feere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der

i Kreisverwaltung des Westerwaldkreises,

KoordinienmgsstelleArbeit statt Sozialhilfe,

'f peter-AJtmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/124-402.

A-

Ausföhrliche schriftliche Informationen können ebenfalls bei der ]b e n genannten Adresse angefordert werden._

Westerwald

oder bei:

i Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

fistelteArbeit statt Sozialhilfe ** Auswegberatung

Wolfgang Hillen 8 02602/126311

Katharina Fotouhi 8 02602/126328 Fax: 02602/126252

^sitach 1262,564Q2 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

lerbandsgemeindeverwaltung Montabaur

psbildung 2000!

mbilden im Jahr 2000 wieder aus:

|eamtinnen/Beamte zur Ausbildung für den mittleren nicht- Sinischen Dienst (Assistenten-Anwärterinnen/-Anwärter)

ilellungsvoraussetzungen: Mittlere Reife, vergleichbarer Bil- Igsabschluß oder 10. Schuljahr Hauptschule Islellungstermin: 01.08.2000 bid Sie interessiert?

Inn senden Sie bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen [ebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, insbesondere das Abschluß- Rnis oder das letzte Zeugnis) bis zum 30.09.1999 an die Ver- pdsgemeindeverwaltung Montabaur, Personalamt, Post- [ch 1162, 56402 Montabaur.

[eitere Informationen können Sie erfragen unter der Ruf-Num- p 02602/126334/126331.

Die Verwaltung informiert

[Pngszeiten der Verwaltung

Inschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder ach 1262,56402 Montabaur

Sg bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Flag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

pje Tei.-Nr.02602/126-0

Fgerbüros

psMittwoch.....8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

r a 9.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Nr. 34/99

Freitag.

Tel.-Nr.

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.

und .

Donnerstag.

Freitag.

Zimmer 220, Tel.-Nr.

Zimmer 221, Tel.-Nr.

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

Tel.-Nr.

.8.00 bis 12.00 Uhr .02602/126-123

..8.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr ..8.00 bis 12.30 Uhr ..8.00 bis 12.30 Uhr

.02602/126-192

.02602/126-191

..8.00 bis 11.30 Uhr .02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.

e-mail-Adressen:

lnfoVGMontabauraat-online.de

LeitungVGMontabaur@t-online.de

VGMontabaur@t-online

Internetadresse:

http://www.montabaur.de

Rad-/Fußweg Montabaur-Eschelbach-Wirges

Nach der Freigabe der L 313 in der Ortsdurchfahrt Eschelbach können neben den motorisierten Verkehrsteilnehmern auch die Radfahrer wieder die gewohnte Strecke befahren. Der zwischen Montabaur und Eschel­bach sowie zwischen Eschelbach und Wirges durchgängige Rad-/Fußweg ist in Eschelbach von der Landesstraße abgekoppelt und führt über die Asternstraße und die Lilienstraße am Friedhof entlang zur L 313.

Diese Radwegeverbindung wird in Kürze durch einige Radweg - Weg­weiserverdeutlicht, zudem werden im Bereich der Waldpassage die Sträu- cher zurückgeschnitten und die Fahrbahn gesäubert.

Wir bitten alle Radfahrer, diesen Radweg zu benutzen, denn er stellt eine wesentlich sichere Verbindung dar, als die freie Stecke der Landesstraße und die Ortsdurchfahrt.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

Gastfamilien gesucht

Anläßlich des diesjährigen Schustermarktes am 18./19.09.1999 reist eine Gruppe des Fremdenverkehrsvereins aus Sebnitz an. Sie bieten Infor­mationen über Sebnitz an und werden ebenfalls die bekannten Kunst­blumen aus Sebnitz zum Kauf anbieten.

Sie werden voraussichtlich am Freitag, 17.09.1999, abends in Montabaur eintreffen und Montagmorgen, 20.09.1999, abreisen. Die Gruppe wird vier Personen umfassen, drei Frauen und einen Mann.

Falls Sie Interesse und Möglichkeiten haben, eine oder mehrere Perso­nen bei sich aufzunehmen, möchten wir Sie bitten, sich bis zum Freitag, 03.09.1999, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 546410 Montabaur, Herrn Schenk, Telefonnummer: 02602/126-324 zu melden.

Tierheim des Mons & Tabor Tierschutz e.V.

Wer hilft Tieren in Not?

Für alle Angelegenheiten in Sachen Tierschutz steht der Mons & Tabor Tierschutz e.V. gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:

Tierheimleitung: 1. Vorsitzender Klaus Böckling, Telefon 02602/180826 oder im Notfall 917653 Mobilfunk: 0171/2439685

Geringfügig Beschäftigte können mit eigenen Beiträgen Rentenabschläge vermeiden

Trotz Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen können die Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden; allerdings müssen die Versicherten in der Regel einen Renten­abschlag in Kauf nehmen. Von der Anhebung der Altersgrenzen sind alle Versicherten, die vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und 45 Jahre Pflichtbeiträge - ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit - zurückgelegt haben, ausgenommen.

Geringfügig Beschäftigte können seit 01.04.1999 auf die Versicherungs­freiheit verzichten und durch eine ergänzende Beitragszahlung Pflicht­beiträge erwerben. Diese Beiträge werden auf 45 Jahre angerechnet. Dies gilt auch für Arbeitslose, die eine kurzzeitige (weniger als 15 Stun­den wöchentlich) geringfügige Beschäftigung ausüben. Auf diese Weise können die betroffenen Versicherten noch fehlende Pflichtbeitragszeiten zurücklegen, um die vorzeitige Altersrente ohne Abschläge bzw. mit gerin­geren Abschlägen in Anspruch zu nehmen.

Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Bera­tungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeinde­verwaltungen.