Wochenblatt VG Montabaur
DORFKIRCHEN
“Konzertreihe 1999”
endet am 12.09.1999 in Neuhäusel
Mit “Karawane” durch die Welt der Harfen
Wenn sich viele Konzertgäste um zu wenige Karten an der Kasse drängeln, manche mit Stehplätzen ohne Sicht zur Bühne zufrieden sind und Musikfans sogar mit dem Fahrrad von weit her anreisen - dann ist wieder “Musik in alten Dorfkirchen” in Neuhäusel. Dies wird auch beim Abschluß der diesjährigen Konzertreihe nicht anders sein: Denn am Sonntag, 12.09.1999, gastiert in der ev. Kirche Rüdiger Oppermann mit seiner Karawane.
Auf seiner Weltreise durch die Musik entführt Oppermann die Besucher mit seinen asiatischen und europäischen Musikern von Europa über Indien bis in die tiefe Mongolei. Alle Solisten sind international anerkannte Meister auf ihren teils exotischen Instrumenten wie der “Schlangenhautgeige” - und Oppermann selbst brilliert auf seinen keltischen und afrikanischen Harfen. Es ist erstaunlich, wieviel Ausdruck, Gedanken, Gefühle sich in dieser Art von Weltmusik verbergen!
Beginn ist um 17.00 Uhr, Einlaß ca. 16.45 Uhr; Eintritt 15,00 DM im Vorverkauf und 19,00 DM an der Tageskasse. Karten im Vorverkauf sind zu bekommen im Naturkostladen (Bahnhofstraße) und Schuhhaus Schulte (Kirchstraße), beide in Montabaur, sowie im ev. Pfarramt, Pfarrer Karl Jacobi, Tel.: 02620/920820, in Neuhäusel. Ermäßigung an der Tageskasse ist möglich. Bitte sichern Sie sich ihre Karte im Vorverkauf! Veranstalter ist die Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. mit Unterstützung der Ev. Kirchengemeinde Neuhäusel im Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Konzertreihe von der Kreissparkasse Westerwald.
Für das vorletzte Konzert von “Musik in alten Dorfkirchen” 1999 mit Di Naye Kapelye aus Ungarn am 22.08.1999 in Höhr-Grenzhausen gibt es noch Karten im Vorverkauf bis 19.08.1999.
Info bei: Heike Bell, Tel.: 02602/17967, oder Uli Schmidt, Tel.: 02608/636.
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 19.08.1999, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
Beginn: 18.00 Uhr
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Einführung und Verabschiedung der Stadtteilvertreter
5.
8 .
Tätigkeitsbericht zum Stadtmarketing Änderung des Bebauungsplanes “Fichten - Auf der T frühere Betriebsgelände der Fa. Oerlikon Änderung des Bebauungsplanes Baumberg für den r« • lieh der Tonnerrestraße erei
Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen - Erweit Änderung des Bebauungsplanes “Obere Köppelstraße" ? Eigendorf
Änderung der Bebauungspläne “Bornwiese I und ir n a Eigendorf ’
9. 2. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstrai
10. Bildung eines Arbeitskreises zur Novellierung der
zung der Stadt Montabaur ai!
11. Sachstandsbericht zum Abschluß eines Optionsverti
Planung eines Kaufhauses/SB Warenhauses auf dsm n Parkgarage Süd Uf
12. Einwohnerfragestunde
13. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
i.V. Dr. Hütte, 1.
Hinweis auf Fraktionssitzungen
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montäi 19.08.1999 finden folgende Fraktonssitzungen statt:
CDU, Montag, 16.08.1999, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Ra Altbau, Tel.: 02602/126.244
SPD, Montag, 16.08.1999,18.30 Uhr im Besprechungszimmer hauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel.: 02602/126.24^ FWG, Dienstag, 17.08.1999, 18.30 Uhr im Sozialraum des W (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel.: 02602/126.242 BfM, Montag, 16.08.1999, 20.00 Uhr in der Gaststätte “Forelle! Baumbacher Str. 41,56410 Montabaur-Elgendorf DSM, Montag, 16.08.1999, 18.00 Uhr Kreisbüro von B90/Diefl Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353
Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Christches Weil Stadt Montabaur ist am 20.07.1999 abschließend für alle Ordner! mern unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 in derFal der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) vt fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten amTaSj der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 Bau| bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgi neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung o Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Dii gung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wir zuständigen Behörden veranlaßt.
Der Umlegungsplan für die Ordnungsnummern 61 und 63 ist bei! 24.04.1999 unanfechtbar geworden. Diese Unanfechtbarkeit 14.05.1999 bekanntgegeben.
Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hings| wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistunf der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGBfä| den. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung IldesS buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis® von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungslei Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechend! lungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines I Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch istS Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Std 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusf Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widrspru vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteraiff gangen ist.
Montabaur, 04.08.1999 (S.) Der Vorsitzen
Umlegungsaussti
Kulturamt Westerburg
Flurbereinigungsbeschluss
I. Nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassunj 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Geseb 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430) wird die vereinfachte Flurberemi Holler, Westerwaldkreis angeordnet.
Das Verfahren wird unter der Leitung des Kulturamtes Westerburg j geführt
Das Flurbereinigungsgebiet wird wie folgt festgestellt: Gemarkung Holler:
Fluren 1 bis 4: alle Flurstücke Flur 5: Flurstücks-Nr.: 3363 Fluren 6 bis 38: alle Flurstücke

