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Lhenblatt VG Montabaur

Nr. 27/99

telli

ichließung Baugebiet

Hohlen Weg / Ausbau desSchlatweges

lugJ-jJBauarbeiten zur Erschließung des BaugebietesAm Hohlen Weg" jriE Ausbau desSchlatweges beginnen am 26.07.1999.

l9rU ftbitten die Anlieger um Kenntnisnahme.

i.V. Herbst, 1. Ortsbeigeordneter

DertP

Ruppach-Goldhausen

irechstunden des Ortsbürgermeisters

djgjistags von , 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von

30 l# eL: 02602/998080, Fax: 02602/998081.

18.00 bis 19.30 Uhr

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fentliche Bekanntmachung - Satzung der tsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die |stlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze

|m 29.06.1999

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für teinlandPfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), fetzt geändert durch Artikel 1 des vierten Gesetzes zur Änderung von nmunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i. V. § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland- Iz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung ichlossen:

ii Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser ' ung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze fnäfch der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 04.

f just 1995 (MinBI. S.350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der llplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.

F t ür Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob | mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohn- ~Jheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinheiten gd pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.

pse Satzung tritt am 10.07.1999 in Kraft.

\ppach-Goidhausen, 29.06.1999 (S.) Sprenger

Ortsbürgermeister

nweis:

maß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) rnjder Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch ^ikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen- c|s hingewiesen:

Sitzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ffleses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sld, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ^stände gekommen, Dies gilt nicht, wenn

1., die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2 S vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaitung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Jjfit jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ich nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Itend machen.

112 Ruppach-Goldhausen, 29.06.1999 (S.)

Sprenger

Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung über die Berufung | einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen

J§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)

erold Sprenger hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates nie- ^rgelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheits-

Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl

Rudolf Heibel, Dammstraße 12,56412 Ruppach-Goldhausen

in den Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

Ruppach-Goldhausen, 22.06.1999 Sprenger ,

Ortsbürgermeister als Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung - Vollzug der Wassergesetze

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 Wasserhaushalts-, gesetz i. V. mit § 13 Landeswassergesetz für den TiefbrunnenRupberg" Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur, 56410 Montabaur Lage: Gemarkungen RUPPACH und DAHLEN

Verbandsgemeinden: Montabaur und Wallmerod/ Landkreis: Wester­waldkreis

Inkrafttreten der Rechtsverordnung:

Die Rechtsverordnung vom 26.05.1999 für das Wasserschutzgebiet des 1 TiefbrunnensRupberg wurde am 14.06.1999 im Staatsanzeiger füi^ Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 15,06.1999 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planun­terlagen liegen bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 217, in der Zeit vom- 12.07.1999 bis 26.07.1999 öffentlich aus.

Montabaur, 01.07.1999 )

Verbandsgemeindewerke Montabaur /

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V. ^

HANDBALL

Trainingszeiten - Achtung -

Herren: donnerstags von 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr (ab 17 Jahre), neue Kreissporthalle Montabaur - wieder ab 19.08.1999 freitags v. 20.00 bis 21.30 Uhr, neue Kreissporthalle, Montabaur, wieder ab 20.08.1999 ,j

mittwochs 19.30 bis 21.30 Uhr, seit 07.06.1999 Vogelsanghalle Heiligenroth,

Damen: montags von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr wieder ab 16.08.1999, (ab 1 16 Jahre), neue Kreissporthalle, Montabaur, mittwochs, 18.00 bis 19.30 Uhr, ab 07.06.1999 Vogelsanghalle Heiligenroth, montags ab 19.00 Uhr, Lauftreff am Schwimmbad in Montabaur

m B-Jugend: mittwochs von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr, wieder ab' 18.08.1999, (bis 1983), Turnhalle, Ruppach-Goldhausen m D-Jügend: mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr, wieder ab' 18.08.1999, (bis 1987), Turnhalle Ruppach-Goldhausen w D-Jugend: freitags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr, wieder ab 20.08.1999, (bis 1987), Turnhalle, Ruppach-Goldhausen

Minis: freitags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, wieder ab 20.08.1999, (bis t 1991), Turnhalle Ruppach-Goldhausen ;

Interessenten sind natürlich herzlich willkommen, da wir beabsichtigen die^i Abteilung noch weiter auszubauen. Besonders benötigen wir noch Ver- - Stärkung im Jugendbereich und da besonders im Jungenbereich der Jahr­gänge 1984 bzw. 1985.

Weitere Informationen durch Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod,', Tel.: 02602/8950 privat, Tel.: 02623/600494dienstlich oder unverbindlich! bei einem Trainingstermin mal vorbeischauen. j

ALTE HERREN Samstag, 10.07.1999

17.00 Uhr AH Nentershausen - TuS Ahrbach, Spielort: Sportplatz in Nen-, tershausen, Treffpunkt: Sportplatz in Ruppach-Goldhausen um 16.15 Uhi"

AUGST

Eitelbom

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters -

dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr.

donnerstags von.18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/8610

CD ornnoja)