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!u diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der leit vom 12.07.1999 bis 13.08.1999 (einschl.) bei der Verbandsge- neindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- ’latz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens- ags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Ihr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jnd freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Ergeshausen, 23.06.1999 Theo Burkard, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze nom 08.06.1999
)er Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein- and-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung von kommu- lalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108), i.V. m. § 2 GemO jnd § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.1 1.1998 (GVBI. S. 365), die folgende Satzung beschlossen:
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Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dieser Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 14.08.1995 (MinBI. S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
§2
: ür Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten - unabhängig davon, ob nit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - sind für jede Wohn- iinheit 2,0 Stellplätze nachzuweisen. Bei Gebäuden ab 4 Wohneinheiten sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
§3
Diese Satzung tritt am 03.07.1999 in Kraft. Ergeshausen, 08.06.1999
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(S-)
Burkard
Ortsbürgermeister
Semäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) nder Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen- ies hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen >ind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Nr. 26/99
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Görgeshausen, 08.06.1999 (S.) Burkard, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte
Westerwaldstraße” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.
4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 08.06.1999 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan “Verlängerte Westerwaldstraße” zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der unten abgedruckten Skizze. Görgeshausen, 23.06.1999 Theo Burkard, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “ Verlängerte
Westerwaldstraße” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 08.06.1999 die I. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Westerwaldstraße” beschlossen (siehe nachstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in derzeit vom 12.07.1999 bis 13.08.1999 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Görgeshausen, 23.06.1999 Theo Burkard, Ortsbürgermeister
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