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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 26/9

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II.

Die Stimmabgabe von 287 Wählern war gültig, von 3 Wählern ungültig.

III.

Von den 287 gültigen Stimmen entfielen auf den Bewerber folgende Stim­men:

Wilfried Noll, 259 Stimmen, 90,24 %.

Die Gesamtzahl der gültigen Nein-Stimmen betrug 28. Der Wahlausschuß stellte fest, daß mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen aufJa lauteten. Die zur Wahl zugelassene Person ist somit gewählt. Hübingen, 25.06.1999 Merz, 1. Beigeordneter

als Gemeincjewahlleiter für die Urwahl

Eier ausblasen ist angesagt!

Liebe Hausmänner und Hausfrauen, nicht vergessen: Aus vielen ausge­blasenen Eiern wird erst eine richtige Kirmeskrone. Darum immer daran denken und kräftig ausblasen und auf keinen Fall aufschlagen. Wir dan­ken es Euch. Bis zum nächsten Abholtermin.

Eure Kirmesgesellschaft

EISBACHGEMEINDEN

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon: 06485/4696

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson

in den Ortsgemeinderat Girod (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Karl-Heinz Fenz hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates nie­dergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheitswahl. Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl

Stephan Eid, Kapellenweg 34,56412 Girod

in den Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

Girod, 22.06.1999 Hannappel

Ortsbürgermeister als Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze;

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 Wasserhaus­haltsgesetz i. V. mit § 13 Landeswassergesetz für die QuelleGirod. Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur, 56410 Montabaur Lage: Gemarkung GIROD und RUPPACH Verbandsgemeinde: Montabaur / Landkreis: Westerwaldkreis Inkrafttreten der Rechtsverordnung:

Die Rechtsverordnung vom 26.05.1999 für das Wasserschutzgebiet der QuelleGirod wurde am 14.06.1999 im Staatsanzeiger für Rheinland- Pfalz veröffentlicht und ist am 15.06.1999 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planun­terlagen liegen bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer 217, in der Zeit vom 05.07.1999 bis 19.07.1999 öffentlich aus.

Montabaur, 24.06. 1999 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Zeltkirmes in Kleinholbach

Da die Kapelle in Kleinholbach den Aposteln Peter und Paul geweiht ist, fällt das Fest der Kirchweih (Kirmes) auf das nachfolgende Wochenende 02. bis 05.07.1999.

Das Hochamt in Kleinholbach beginnt am Sonntag um 9.00 Uhr mit Pfar­rer Wisser.

Nach dem Hochamt findet die Gedenkfeier am Ehrenmal statt.

Unter Mitwirkung aller Vereine. Die Dorfbevölkerung wird um rege Betei­ligung gebeten.

Das Angebot der Festlichkeiten ist reichhaltig und wie folgt : Freitag, 02.07.1999, 20.00 Uhr Mixery-Party (Eintritt frei), Samstag, 03.07.1999, 20.00 Uhr. Die Kirmes wird eröffnet mit Tanz durch die California Blue Tanz Band.

Etwa 10.00 Uhr Gedenkfeier am Ehrenmal. Anschließend Frühschopn e i im Festzelt mit der BlaskapelleLustige Musikanten von GroßhOlbacKl 14.00 Uhr Umzug der Kirmesjugend mit der Blaskapelle Großholbac' 20.00 Uhr Kirmesball mit der KapelleDie Steiner Zwei, Montag 05.07.1999, Frühschoppen bis zum Festausklang mit der KapelleDil Steiner Zwei. 1

Die Zeltbewirtschafterin ist für die Festtage gut gerüstet und sorgt für ausl reichend gutes Bier sowie Getränke aller Art. 1

Als Schausteller konnte Familie Heisse verpflichtet werden und wirl bemüht sein, jung und alt zu erfreuen.

Alle Kinder von Kleinholbach und Girod lade ich ein zum freien Karusl Seilfähren für Montag etwa 16.00 Uhr. *

Die Gemeinde wünscht der Kirmesjugend viel Humor und ein gute! Gestalten der Kirmes und sagt allen, die bei der Pflege des Brauchtum! mithelfen herzlichen Dank.

Allen Gästen rufe ich ein herzliches Willkommen zu und wünsche Ihne! und allen Bürgern viel Freude.

Hannappel, Ortsbürgermeister\

MGVConcordia 1909 Girod

Singen am Ehrenmal in Kleinholbach

Am Sonntag, 04.07.1999, treffen wir uns um 9.45 Uhr in Kleinholbach air Ehrenmal, wo wir anl. der Kirmes an der Gedenkfeier für die Gefallenen] und Vermißten mitwirken. Um eine rege Beteiligung wird gebeten.

Freiwillige Feuerwehr Girod

Fest 2000

Im September 2000 feiert die Freiwillige Feuerwehr Girod ihr 75jähriges| Bestehen. Die Geschichte des Vereines soll im Festbuch in einer Chro­nik und evtl, in einer Ausstellung dokumentiert werden. Wir bitten daher die Dorfbevölkerung recht herzlich, ihrPrivatarchiv nach Unterlagen zu sichten, die die Vergangenheit des Vereines dokumentieren. Sollten Sie also alte Bilder, z.B. von Veranstaltungen, Festen und Festbesuchen, Bil-] der der beiden alten Spritzenhäuser in Girod und Kleinholbach oder son-| stige Dokumente haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns die-l se leihweise zur Verfügung stellen würden. In diesem Fall bitten wir Sie,! sich mit dem Vorsitzenden Gerd Noll (Telefon: 8132) in Verbindung zu] setzen.

Tagesausflug

Am Samstag, 04.09.1999, fahren wir zu einem Tagesausflug nach Birgel in der Eifel. Dort besuchen wir eine historische Mühle, wo verschiedene; Veranstaltungen geplant sind. Abfahrt von Girod ist für 12.00 Uhr vorge­sehen. Informationen sowie Anmeldungen beim Vorsitzendem Gerd I

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags...von 18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Tel.: 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des BebauungsplanesAuf den Gärten der Ortsgemeinde Görgeshausen; hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 30.03.1999 den Beschluß gefaßt, den BebauungsplanAuf den Gärten" aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze (siehe Seite 21) ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent­lich bekanntgemacht.

Görgeshausen, 23.07.1999 Theo Burkard, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des BebauungsplanesAuf den Gärten der Ortsgemeinde Görgeshausen

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 30.03.10999 die Aufstellung des BebauungsplanesAuf den Gärten" beschlossen (siehe nachstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.