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tjchenblatt VG Montabaur

^Die Verwaltung informiert

gstanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder pstfach 1262,56402 Montabaür

ffnungszeiten der Verwaltung

ontag bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

onnerstag auch .16.00 bis 18.00 Uhr

sntrale Tel.-Nr.02602/126-0

>5 Bürgerbüros

intag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

innerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

eitag.8.00 bis 12.00 Uhr

el.-Nr.02602/126-123

Ir öffentlich ausliegende Bebauungspläne immer 220 und 221)

ontag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr

id.14.00 bis 16.00 Uhr

jnnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr

leitag.8.00 bis 12.30 Uhr

immer 220, Tel.-Nr. 02602/126-192

«Tier 221, Tel.-Nr.02602/126-191

prechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

ontag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

el.-Nr.02602/126-332

jer nach Vereinbarung

ollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.

mail-Adressen:

iloVGMontabaur@t-online.de

iitungVGMontabaur@t-online.de

GMontabaur@t-online

iternetadresse:

tp://www.montabaur.de

erkehrsregelung amGelbachtag

11 . Juli 1999, 9.00 bis 18.00 Uhr)

erGelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landes- raße 313 / 325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnten nderungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und oiahrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt, it freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die Forstre- ere können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten von id zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzu- andes und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als mleitungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unab- eisbare Fahrten (z.B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw.); ei der Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, yf Fahrbahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht Jetzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige!) Fahrtge- ihwindigkeit ist einzuhalten

ähere Einzelheiten werden unter den Rubriken der jeweiligen Stadttei- und Ortsteile erläutert.

erbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

Rattenbekämpfungsaktion 1999

Inder Zeit vom 01.07.1999 bis 31.07.1999 wird im Bereich der Ver­bandsgemeinde Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durchge­führt. Die Giftköder werden bei Feststellung eines Rattenbefalles in den jöffentlichen Abwasserkanälen und an den Bachläufen so ausgelegt, idaß keine Kinder oder Haustiere mit ihnen in Kontakt kommen können. «Auf Wunsch bringt das mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte jUnternehmen Giftköder auch auf Privatgrundstücken aus. Hier ist jedoch zu beachten, daß nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter Iden entsprechenden Auftrag erteilen kann. Außerdem ist darauf zu ach­ten, daß diö vollständige Anschrift des betroffenen Anwesens, ein Ansprechpartner und die entsprechende Telefonnummer mitgeteilt wer­den müssen. Das Auslegen von Giftködern erfolgt dann gegen einen Unkostenbeitrag, der direkt an den Schädlingsbekämpfer zu entrichten Ist. Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer, sich bei Ratten­befall an dieser Aktion zu beteiligen. Auch bei der Feststellung von Rat- tenbefall im öffentlichen Kanalnetz wird um umgehende Mitteilung gebe­ten. Meldungen werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, Tel.: 02602 - 300, 301, 305 entgegengenommen. Sie können sich jedoch auch direkt an die ausführende Firma Helmut Diefenbach, Dornburg-Thalheim, Tel.: 06436/91067 wenden.

Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir wei­sen an dieser Stelle darauf hin, daß Vitamin-K-Tabletten als Gegen­mittel zu dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Diese Tablet­ten sind in jeder Apotheke erhältlich.

Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Ratten­bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung örtliche Ordnungsbehörde -

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Nr. 26/99

Weihnachtsmarkt in Montabaur

ln der Innenstadt, Fußgängerzone von Montabaur findet in der Zeit vom 27.11. bis 12.12.1999 der traditionelle Weihnachtsmarkt statt.

Für den Markt werden noch einige Anbieter mit weihnachtlichem Ange­bot gesucht. (Holz-, Glas-, Tonwaren, weihnachtliche Geschenkarti­kel, Christbaumschmuck usw.) Zugelassen werden nur Betreiber, die ihre Waren in einem für Weihnachtsmärkte typischen Holzhaus (Größe ca. 3 x 2,5m ) anbieten. Einige Holzhäuschen können noch von der Werbegemeinschaft Montabaur Aktuell angemietet werden. Weitere Informationen: Stadtverwaltung Montabaur, Abt. Stadtmarketing, Moni­ka Decker, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Tel. 02602/126272.

Ein abendlicher Bummel durch Montabaur, danach Einkehr auf ein Bier in eine der gemütlichen Gaststätten?

trotz 0,5 %o kein Problem, denn es gibt ja AST, das Anruf- Sammel-Taxi

Sie wissen doch:

Das Anruf-Sammeltaxi bringt Sie schnell, zuverlässig, sicher und bequem

außerhalb des normalen Linienverkehrs - auch abends - (zu den im AST-Fahrplan angegebenen Zeiten) von jeder AST-Haltestelle in der Verbandsgemeinde Montabaur zu einem günstigen Preis (unabhängig von der Anzahl der Fahr­gäste)

zu den im AST-Fahrplan angegebenen Zielorten und dort bis vor die Haustüre.

Wichtig: telefonische Voranmeldung bis spätestens eine halbe Stun­de vor der fahrplanmäßigen Abfahrt Tel.: 06485/300. Taschenfahrpläne bekommen Sie bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur. Die Pläne sind auch im Kreisfahrplan der RMV- GmbH für den öffentlichen Personennahverkehr abgedruckt. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, unter der Rufnummer 02602/126303.

0 6485/300

der Verbandsgemeinde Montabaur stets eine gute Verbindung !

Die Kreisverwaitung informiert

Die aktuell schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es insbe­sondere arbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfän­gern schwer, einen Einstieg in das Berufsleben zu finden.

Um diesem Zustand entgegenzuwirken, will die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gehen.

Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeitslose Sozial­hilfeempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüsse zu gewähren. Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personenkreis die Chance zu geben, auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Die Kreisverwaltung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je sechs Monate lang bis zu 50 % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichti­gen Bruttolohnes inklusive Sozialversicherungsanteile und Zusatz­versorgung, höchstens jedoch 2.000 DM/Monat.

Vorab kann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestellt werden, ob die Hilfeempfängerin oder der Hilfeempfänger den Anforderungen an dem neuen Arbeitsplatz gerecht wird.

Die anschließende Probezeit beträgt 3 Monate.

Voraussetzung:

Es wird ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr abgeschlossen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, KoordinierungsstelleArbeit statt Sozialhilfe, Peter- Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel.: 02602/124-402.

Ausführliche schriftliche Informationen können ebenfalls bei der oben genannten Adresse angefordert werden.

oder bei:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung, Wolfgang Hillen, Tel. 02602/126311; Katharina Fotouhi Tel. 02602/126328, Fax: 02602/126252, Postfach 1262,56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

WtgStff FIBschft BMVg

führt in der Zeit vom 09.08. bis 13.08.1999 im Raum Montabaur die Übung Kalter Sprung Staffelübung - ARTEP durch.