Wochenblatt VG Montabaur
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Damit der Anleger ohne Abzug von Steuern die Zins- und Dividendenerträge bis zur festgelegten Grenze erhält, muß es den jeweiligen Instituten, bei denen seine Gelder angelegt sind, vorab einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Durch die Steuerreform wird nun die Summe aller Freistellungsaufträge halbiert. Konkret bedeutet das: Wenn sich der Sparerfreibetrag ab dem Jahreswechsel von 6.100 auf 3.100 D-Mark für Ledige und von 12.200 auf 6.200 D-Mark für Ehepaare (einschließlich Werbungskosten) reduziert, wird das in vielen Geldbeuteln der Sparer und Anleger Spuren hinterlassen. Müssen die Erträge aller Anlageformen versteuert werden und sind alle Anleger betroffen, was raten Sie Ihnen?
Becker: Grundsätzlich sind alle Kapitalerträge steuerpflichtig. Man untert- scheidet hier aber zwischen ordentlichen Erträgen - wie Zinsen oder Dividenden - und außerordentlichen Erträgen wie beispielsweise Kursgewinnen. Die ordentlichen Erträge fallen unter die Zinsabschlagssteuer bzw. die Kapitalertragssteuer. Außerordentliche Erträge sind im Gegensatz dazu nach Verstreichen der Spekulationsfrist steuerfrei.
Bemerkenswert ist, daß jeder zweite Anleger von der Halbierung des Sparerfreibetrages betroffen ist. So beträgt, statistisch gesehen, das durchschnittliche Geldvermögen jedes Bundesbürgers 80.000 D-Mark. Doch wer bereits 60.000 D-Mark mit einer beispielsweise jährlichen Verzinsung von 5 Prozent anlegt, muß ab Januar kräftige Steuerabzüge in Kauf nehmen. Mit Recht reagieren hierüber viele Anleger enttäuscht. Absolut verkehrt wäre es aber, wenn sie nun aus Unsicherheit passiv bleiben. Wichtig ist, jetzt die eigenen Geldanlagen zu überprüfen und nach möglichen steuerreduzierten Alternativen zu suchen. Gemeinsam mit unseren langjährigen Partnern Union Investment, DIFA, DG Anlage und SGZ, haben wir hierfür passende Steuerspar-Möglichkeiten entwickelt und bieten unseren Kunden Anlagealternativen mit attraktiven Erträgen bei geringer Steuerbelastung.
Welche Geldanlagen empfehlen Sie konkret und welchen Nutzen haben die Anleger?
Becker. Zunächst gibt es eine Reihe von Bankanlagen, die steueroptimiert sind. Das umgekehrte Wachstumssparen zum Beispiel nutzt in 1999 noch die vollen Freibeträge und schont ab 2000 die halbierten Freibeträge. Voba-Inhaberschuldverschreibungen mit niedrigen Zinsen und hohen Kursgewinnen, die nach einem Jahr steuerfrei sind, sind ebenfalls eine Alternative. Weiter empfehlen wir Aktienfonds der Union Investment - wie beispielsweise den Uni Euro Stoxx 50 - oder den UniOptimus-net, einen steueroptimierten Investmentfonds. Natürlich berücksichtigen wir dabei die Ziele sowie die Risikobereitschaft und den Zeithorizont des Anlegers und entwickeln so unter steuerlichen Aspekten möglichst maßgeschneiderte Lösungen. Unser Ziel ist, geringe steuerpflichtige Erträge mit einem hohen Anteil an steuerfreien Kursgewinnen zu kombinieren.
Offene Immobilienfonds der DIFA sowie renditeorientierte Auslandsfonds (z.B. Holland oder USA) stehen neben den klassischen Beteiligungsfonds in Deutschland steuerorientierter Anlagen ebenso zur Verfügung und sind eine zum Teil vielgenutzte Möglichkeit.
Abschließend kann ich allen Sparern und Anlegern nur empfehlen, bereits jetzt mit ihrer Bank hinsichtlich der Halbierung des Sparerlreibetrages zu sprechen, um zu checken, inwiefern Handlungsbedarf besteht. Fachkundige Beratung ist notwendiger denn je. Unsere Kundenberater stehen allen Kunden und Nichtkunden hilfreich zur Seite. Sprechen Sie uns an.
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• Wirges
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e-mail: hewald@rz-online.de
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Freilicht-Theater auf
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Komödie von Pierre Carlet de Chamblain de Marivaux bearbeitet von Conny Palme
unter Milwirkung des Balletts Elfte Floer-Feuersteln und des Holzbläserquintetts des Landesmuslk-Gymnasiums Montabaur
03., 04., 10. uni 11. Juli 1999
Beginn: samstags 20 Uhr, sonntags 19 Uhr Einstimmung jeweils eine Stunde früher bei Musik und Imbiß
Eintritt: 20 DM
Vorverkaufsstellen:
Nassauische Sparkasse Wallmerod Nassauische Sparkasse Montabaur Bäckerei Schäfer Nfedererbach Reisebüro Weißer Nentershausen
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