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Anmeldung von Kindern zum Besuch eines Kindergartens
im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
ab August 1999
fjeit dem 01.01.1999 haben alle Kinder mit Vollendung des k Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf [Betreuung (vormittags und nach einer Pause nachmittags) Kindergarten. Diese Regelung beinhaltet jedoch kein [Anrecht auf einen bestimmten Kindergartenplatz in einem ^stimmten Kindergarten. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs zählt zu den Aufgaben des Jugendamtes bei der kreisverwaltung und nicht des Kindergartens.
[Sicherlich wünschen Sie, daß Ihr Kind einen möglichst wohn- iitznahen Kindergarten besuchen kann. Die Chancen dafür Stehen gut, wenn Sie Ihr Kind frühzeitig bei der Leiterin des [für Ihre Gemeinde zuständigen Kindergartens anmelden. [Welcher Kindergarten für Ihr Kind infrage kommt, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Für den Fall, pß dieser Kindergarten belegt ist werden Sie auf den mächstgelegenen Kindergarten verwiesen.
Eltern, die für ihre Kinder eine Ganzzeitbetreuung wünschen haben die Möglichkeit, diese Kinder in den Kindergärten “St. Martin” und “Himmelfeld”, beide in Montabaur, anzumelden. Dort ist jeweils eine Ganzzeitgruppe - Betreuung von 07.30 bis 16.1 5 Uhr, einschließlich Mittagessen - mit |e 25 Plätzen eingerichtet. Ein Rechtsanspruch auf diese panzzeitbetreuung besteht, bedingt durch die begrenzte [Anzahl von Ganzzeitplätzen, nicht.
Für das Anmeldungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Dazu wenden Sie sich bitte möglichst nachmittags an die Kindergartenleitung.

