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VG Montabaur

Nr. 23/99

ennachmittag

If j or en aus Daubach und Stahlhofen sind am Mittwoch, 16.06.1999, 'herzlich nach Daubach eingeladen. Abfahrt von Stahlhofen mit 't raanisierter Fahrgemeinschaft. Wir beginnen um 15.00 Uhr mit 'Andacht in der Dreifaltigkeitskapelle. Anschließend gemütliches Bei- f ; sein im Heimathaus in Daubach. Frau Hilger referiert zu dem The- Sjrbringen Farbe in unser Leben. Träger der Veranstaltung ist das

1 Bildungswerk.

.rechstunde des Ortsbürgermeisters

. .von 18.00 bis 19.00 Uhr

Milche Bekanntmachung

Heilung des BebauungsplanesKrautgärten fjortsgemeinde Untershausen

Linkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

IrOrtsgemeinderat von Untershausen hat die Aufstellung des Bebau- teplanesKrautgärten am 03.03.1999 als Satzung beschlossen. Der lauungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises | 27,05 1999 (Az. 6/60-610-13/4.79.5) genehmigt. Uebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- Lr, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- itir während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs inß.OOUhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von pUhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 lirbis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann Lden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Idieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Lirddarauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 KBauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- Itlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieäer Bekanntma- Lgschriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Leider Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- Ivon sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der meinde geltend gemacht worden sind.

jerSachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- lnoder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

[uldie Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB Serdie Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- igensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- Inder Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsch ritten dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten .1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genelr- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Michael Ortseifen, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl zum Ortsgemeinderat und zum Ortsbürgermeister von Unters­hausen am 13.06.1999 Verlegung der Sitzung

Im Wochenblatt Nr. 17 vom 30.04.1999 wurde die 2. Sitzung der Wahl­ausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Wahl zum Orts­bürgermeister auf Donnerstag, 17.06.1999, 19.30 Uhr festgelegt. Diese Sitzung muß verschoben werden auf Mittwoch, 16.06.1999,19.30 Uhr. Einladung zur 2. Sitzung der o.g. Wahlausschüsse Sitzungstermin: Mittwoch, 16.06.1999, 19.30 Uhr Sitzungsort: Backes, 56412 Untershausen Tagesordnung

1. Bestellung eines Schriftführers

2. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsgemein­derat

3. Verteilung der Sitze

4. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsbürger­meister

Zu dieser öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner sowie die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge herzlich eingeladen. Michael Ortseifen Marianne Schumann

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordnete zugleich

zugleich als Wahlleiter für als Wahlleiterin für die Wahl

die Wahl zum Ortsgemeinderat zum Ortsbürgermeister

Europawahlen und Kommunalwahlen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am kommenden Wochenende finden gleichzeitig die Wahlen zum Euro­paparlament, Kreistag, Verbandsgemeinderat, Ortsgemeinderat und Orts­bürgermeister statt. Ich möchte Sie herzlich darum bitten, von Ihrem Wahl­recht Gebrauch zu machen und nichtden anderen die Entscheidung über die Zusammensetzung der Kommunalparlamente zu überlassen, denn hier werden die Beschlüsse gefaßt, die sich unmittelbar auf das Leben unserer dörflichen Gemeinschaft auswirken.

In der vergangenen Woche habe ich Ihnen die amtlichen Stimmzettel für die Wahl des Ortsgemeinderates in Untershausen ausgehändigt. Zur Ver­einfachung des Verfahrens im Wahllokal dürfen diese bereits ausgefüllt mit ins Wahllokal genommen werden. Sie erhalten dort den erforderlichen Wahlumschlag, in den Sie ihren ausgefüllten Stimmzettel stecken und dann zur Stimmabgabe in die Wahlurne werden. Damit sparen Sie sich und anderen Zeit bei der eigentlichen Wahlhandlung im Wahllokal.

Die Unterlagen für die übrigen Wahlen erhalten Sie im Wahllokal.

Michael Ortseifen, Ortsbürgermeister

Kirmes in Untershausen

Eine Woche vor unserer diesjährigen Kirmes möchte ich Sie schon einmal auf das Programm einstimmen und Ihnen den Ablauf veröffentlichen. Gleich­zeitig bitte ich um Überprüfung der Sauberkeit der Grundstücke. Damit sich Untershausen auch optisch von seiner besten Seite zeigt, bitte ich, recht­zeitig Unkraut zu entfernen und die Straße zu kehren. Vielen Dank. Kirmesprogramm

Freitag, 18.06.1999, 18.00 Uhr Kranz binden am Bürgerhaus, Beatparty im Bürgerhaus

Samstag, 19.06.1999,14.00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaums; 21.00 Uhr Tanz im Bürgerhaus mit der KapelleLife Style

Sonntag, 20.06.1999, 10.00 Uhr traditioneller Frühschoppen; 14.00 Uhr Kirmesumzug mit dem Musikverein Holler; 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen im Bürgerhaus mit dem Mandolinenorchester; 20.00 Uhr Tanzmusik

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