Wochenblatt VG Montabaur
32
Stahlhofen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal
(nur während der Sprechstunde).02602/917163
sonst Telefon:.02602/5650
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem kleinen Dielkopf” der Ortsgemeinde Stahlhofen
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem kleinen Dielkopf” am 29.01.1999 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 27.05.1999 (Az. 6/60-610-13/4.78.3) genehmigt. Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Nr. 23/i
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädr r gen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Ja! ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeid neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruci herbeigeführt wird. H
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrifti dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommi sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die_
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzul verletzt worden sind oder
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2 .
Verkehrsbeschränkungen und Verlegung der Bushaltestelle in der Ortsgemeinde Stahlhofen
anläßlich der diesjährigen Kirmesfeierlichkeiten in der Zeit vom 18.06.1999 bis 22.06.1999
Kommunalwahl am 13.06.1999
An diesem Sonntag findet nun die Kommunalwahl zusammen mit de Europawahl statt. Damit hat jeder Wahlberechtigte aus unserer Gemeiij de die Möglichkeit seine Stimme und damit seine Meinung abzugeben fii die Europawahl, den Kreistag, den Verbandsgemeinderat, den Ortsge meinderat und auch erstmals für den Ortsbürgermeister. Ich bitte hierml alle Wahlberechtigten von Ihrem Wahlrecht, also der direkten Einfluß nähme auf die jeweiligen Zusammensetzungen Gebrauch zu machen. Wi hatten in Stahlhofen immer eine sehr hohe Wahlbeteiligung und es wän schön, wenn es auch diesmal so wäre.
Hubert Diel, Ortsbürgermeistei
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vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahren! oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung untl Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen sol schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kaJ auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlsl zung geltend machen.
Hubert Diel, Ortsbürgermeistei
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627.05.
Ab Freitag, 18.06.1999, 6.00 Uhr, kommt es in der Ortslage Stahlhofg zu folgenden Verkehrsbeschränkungen anläßlich der Kirmes 1999:
1. Sperrung der Kirchstraße Die Kirchstraße wird von Freitag, 18.06.1999, 6.00 Uhr bis DienstaL 22.06.1999, 6.00 Uhr, von der Einmündung Ringstraße bis zur Einmüi düng Flachsbruch für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Die innerörtliche Umleitung ist beschildert.
Ab Freitag, 18.06.1999, wird die Kindergartenbushaltestelle aus dei gesperrten Teil der Kirchstraße an das Anwesen Stendebach verlegt.
2. zusätzliche Sperrung der Ringstraße
Die Ringstraße wird von Samstag, 19.06.1999, 6.00 Uhr bis Dienstaj 22.06.1999, 6.00 Uhr, von der Einmündung Kirchstraße bis zur Einmüi düng Brunnenstraße gesperrt. Der Anliegerverkehr wird im Bereich d( Ringstraße von der Einmündung Brunnenstraße bis zur Einmündung Ga tenstraße aufrechterhalten. Die innerörtliche Umleitungsstrecke ist beschi dert. Die in der Ringstraße angelegte Bushaltestelle wird ebenfalls in di Kirchstraße (an Anwesen Stendebach) verlegt.
Wir weisen darauf hin, daß im Bereich der Kirchstraße beidseitig ein Hai teverbot eingerichtet wird, um die Umleitungsstrecke aufrechterhalten zfl können.
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Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für evtl. Verkehrst einträchtigungen und um entsprechende Beachtung der Beschilderung Verbandsgemeinde- Verbandsgemeinde
Verwaltung Montabaur Verwaltung Montabati
örtliche Ordnungsbehörde Straßenverkehrsbehördt
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Dringend noch ausgebiasene Eier gesucht
Die Kirmesgesellschaft sucht weiterhin noch ausgeblasene Eier und wir deshalb in der nächsten Woche alle Haushalte noch einmal aufsuchen.
Hubert Diel, Ortsbürgermeistei
Verloren - gefunden
Es wurden drei gleiche Schlüssel gefunden und bei mir abgegeben. Dil Schlüssel können bei mir abgeholt werden.
Hubert Diel, Ortsbürgermeistei

