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. d verschiedener Nachfragen darf ich nachstehend noch eini- ICeise zum Wahlverfahren geben:
. cyropawahl haben Sie eine Stimme, mit der Sie eine der 20 kanten Parteien wählen können.
Ir Kommunalwahl, bei der es sich um eine Personenwahl (perso- I p’rte Verhältniswahl) handelt, haben Sie so viele Stimmen, wie das
Ege Kommunalparlament Sitze hat:
Lieinderat
Jjbandsgemeinderat 40
^Stimmen können Sie folgendermaßen vergeben:
’ sje können an eine Partei oder Wählergruppe alle Stimmen vergehen in dem Sie in der Kopfleiste einen Wahlvorschlag ankreuzen. Fs wird dann allen Kandidatinnen und Kandidaten eine Stimme zugeteilt. Durch das Listenkreuz gehen in jedem Falle keine Stimmen verloren.
Sie können weiterhin einzelnen Bewerbern bis zu 3 Stimmen zukommen lassen (Stimmen häufeln = kumulieren). Sie können also an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie besonders unterstützen möchten, auch neben dem Listenkreuz, ein, zwei oder maximal drei Stimmen vergeben.
Auch, wenn Sie sich bereits mit dem Listenkreuz für eine Partei oder Wählergruppe entschieden haben, können Sie Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien und Wählergruppen mit bis zu 3 Stimmen (Kreuzen) bedenken (listenübergreifend wählen = panaschieren). tuf Ihre Stimme(n) kommt es an! Gehen Sie wählen!
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
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Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
jnstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
imeindeverwaltung.Tel. 06439/7435
|sbürgermeister privat.Tel. 06439/7404
Jerungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Eericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 27.05.1999
|lzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze
IrOrtsgemeinderat beschloß die Satzung über die Festlegung der Zahl linotwendigen Stellplätze in der vorliegenden Form gemäß den §§ 24 lemO und 88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO. Die Satzung wird in einer der näch- in Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Einsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG);
■ertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für llekommunikationslinien durch die Telekom lern Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika- Jislinien zwischen der Ortsgemeinde Horbach und der Telekom sowie ■anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wurde in der Biegenden Form zugestimmt.
lanung und Waldinventur für zehn Jahre Forsteinrichtung
lei Ortsgemeinderat stimmte der Forsteinrichtung einstimmig zu. [portplatzsanierung; Überarbeitung einer Spielfelddeckschicht irOrtsgemeinderat beschloß, die Arbeiten zur Überarbeitung einer |elfelddeckschicht zu vergeben.
ilung einer Investitionsliste für die Jahre 1999 - 2003 Bi nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sollen in den kommenden Haus- pltsjahren Mittel bereitgestellt werden:
Ausbau Wirtschaftsweg Sanierung Sportplatz
Erwerb von Grundstücken; Erschließung Baugebiet “Im Boden” Renovierung Bürgermeisteramt Ausbau “Roter Weg” und “Waldstraße”
Ausbau Rebstock einschließlich Kanal, Bürgersteig, Straßenbeleuchtung
Umgestaltung alter Kinderspielplatz, Dreschhalle Umgestaltung Friedhof; Renovierung Friedhofskapelle
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Ab 21.6.1999
werden in Horbach
(lieGas- und Öl-Heizungen gemessen.
Aribert Lange, Bezirksschornsteinfegermeister,
Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz Tel.: 02 61 / 5 1219
Nr. 23/99
MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Am Freitag, 11.06.1999, beginnt die Probe für alle Sängerum 18.00 Uhr. Anschließend sind alle Sänger zum Umtrunk unseres Notenwartes auf den Sportplatz eingeladen.
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Hü hingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon: 06439/1349.
Flurbereinigungsverfahren Zimmerschied
Wahl des Teilnehmervorstandes
In der Teilnehmerversammlung am 25.05.1999 im Gemeindehaus in Zimmerschied wurde der geschäftsführende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Zimmerschied mit folgendem Ergebnis gewählt:
1. Ordentliche Vorstandsmitglieder:
Schönborn, Helga Lotz, Norbert Bausch-Weis, Willi Born, Stefan Hafermann, Herbert
56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56377 Misseiberg 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied
Hauptstraße 21 Am Hofacker 1 Hofgut Mauch Hauptstraße 11 Hauptstraße 27
2. Stellvertretende Vorstandsmitglieder:
Hafermann,Willi Hauptstraße 32
Lotz, Thomas Am Hofacker 1
Meyer, Thomas Hauptstraße 34
Elbert, Karl Friedrich Hauptstraße 33 Gellner, Wolfgang Hauptstraße 8
In der sich anschließenden 1. Sitzung des Vorstandes wurde Norbert Lotz zum Vorsitzenden und Helga Schönborn zur stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes gewählt. Der Vorsitzende führt die Vorstandsbeschlüsse aus und vertritt die Teilnehmergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Kulturamt Westerburg Der Leiter des Kulturamtes
56457 Westerburg, 27.05.1999 Im Auftrag:
Hartwig Epping, Vermessungsdirektor
56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied
Aus der Ratssitzung vom 01.06.1999
Geschwindigkeitsüberschreitungen eindämmen
Maßnahmen zur Eindämmung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Neubaugebiet „Ober dem Dorf’ standen aufgrund eines Antrages einiger Eltern aus diesem Gebiet auf der Tagesordnung der letzten Sitzung. Der Rat sprach sich einstimmig dafür aus, gemeinsam mit den Eltern auf die „Schnellfahrer” einzuwirken und mittels zusätzlicher Hinweise auf „Spielende Kinder” auf die besondere Problematik aufmerksam zu machen. Auf in anderen Ortsgemeinden umgesetzte ähnliche Lösungen soll zurückgegriffen werden.
Vorgeschlagen wurde auch ein Anschreiben an alle Bewohner des Neubaugebietes, da angeblich auch Anwohner des Neubaugebietes die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich nicht einhalten.
Forstplanung für die nächsten zehn Jahre verabschiedet
In einem am 21.05.1999 stattgefundenen Waldbegang informierte sich der Rat eingehend mit der Forstplanung der Gemeinde Hübingen für die nächsten zehn Jahre. Umfangreiche Informationen zum „Forsteinrichtungswerk” gaben Herr Hartmann als Vertreter der Bezirksregierung, Herr Wehr vom Forstamt Montabaur und Revierförster Manfred Henkes während des Waldbeganges. Seit.Beginn der geregelten Forstwirtschaft im 18. Jahrhundert wird die bisherige und künftige Entwicklung der Waldbestände - in der Regel einmal in zehn Jahren - intensiv untersucht. Es ist Aufgabe der Forsteinrichtung sicherzustellen, daß alle Leistungen des Waldes nachhaltig zum Nutzen der heutigen Gesellschaft und aller künftigen Generationen zur Verfügung stehen. In seiner Sitzung am 01.06.1999 beschloß der Rat einstimmig das „Forsteinrichtungswerk” für die Jahre 1999 bis 2009.
Stellplatzsatzung beschlossen
Mehrheitlich beschloß der Rat den Erlaß einer Stellplatzsatzung für die Ortsgemeinde. Diese Satzung schreibt künftig verbindlich für die Bauaufsichtsbehörde und den Bauherren die Anzahl der Stellplätze, die auf dem eigenen Grundstück vorgehalten werden müssen, fest. In der Satzung wird festgeschrieben, daß für Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten - unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut - für jede Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen sind. Bei Gebäuden ab vier Wohneinheiten sind pro Einheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Die Satzung wird demnächst im Wochenblatt veröffentlicht. j

