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. d verschiedener Nachfragen darf ich nachstehend noch eini- ICeise zum Wahlverfahren geben:

. cyropawahl haben Sie eine Stimme, mit der Sie eine der 20 kan­ten Parteien wählen können.

Ir Kommunalwahl, bei der es sich um eine Personenwahl (perso- I prte Verhältniswahl) handelt, haben Sie so viele Stimmen, wie das

Ege Kommunalparlament Sitze hat:

Lieinderat

Jjbandsgemeinderat 40

^Stimmen können Sie folgendermaßen vergeben:

sje können an eine Partei oder Wählergruppe alle Stimmen verge­hen in dem Sie in der Kopfleiste einen Wahlvorschlag ankreuzen. Fs wird dann allen Kandidatinnen und Kandidaten eine Stimme zugeteilt. Durch das Listenkreuz gehen in jedem Falle keine Stim­men verloren.

Sie können weiterhin einzelnen Bewerbern bis zu 3 Stimmen zukom­men lassen (Stimmen häufeln = kumulieren). Sie können also an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie besonders unter­stützen möchten, auch neben dem Listenkreuz, ein, zwei oder maxi­mal drei Stimmen vergeben.

Auch, wenn Sie sich bereits mit dem Listenkreuz für eine Partei oder Wählergruppe entschieden haben, können Sie Kandidatinnen und Kan­didaten anderer Parteien und Wählergruppen mit bis zu 3 Stimmen (Kreuzen) bedenken (listenübergreifend wählen = panaschieren). tuf Ihre Stimme(n) kommt es an! Gehen Sie wählen!

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

25

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

jnstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

imeindeverwaltung.Tel. 06439/7435

|sbürgermeister privat.Tel. 06439/7404

Jerungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.

Eericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 27.05.1999

|lzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze

IrOrtsgemeinderat beschloß die Satzung über die Festlegung der Zahl linotwendigen Stellplätze in der vorliegenden Form gemäß den §§ 24 lemO und 88 Abs. 1 Nr. 8 LBauO. Die Satzung wird in einer der näch- in Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Einsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG);

ertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für llekommunikationslinien durch die Telekom lern Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika- Jislinien zwischen der Ortsgemeinde Horbach und der Telekom sowie anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wurde in der Biegenden Form zugestimmt.

lanung und Waldinventur für zehn Jahre Forsteinrichtung

lei Ortsgemeinderat stimmte der Forsteinrichtung einstimmig zu. [portplatzsanierung; Überarbeitung einer Spielfelddeckschicht irOrtsgemeinderat beschloß, die Arbeiten zur Überarbeitung einer |elfelddeckschicht zu vergeben.

ilung einer Investitionsliste für die Jahre 1999 - 2003 Bi nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sollen in den kommenden Haus- pltsjahren Mittel bereitgestellt werden:

Ausbau Wirtschaftsweg Sanierung Sportplatz

Erwerb von Grundstücken; Erschließung BaugebietIm Boden Renovierung Bürgermeisteramt AusbauRoter Weg undWaldstraße

Ausbau Rebstock einschließlich Kanal, Bürgersteig, Straßenbe­leuchtung

Umgestaltung alter Kinderspielplatz, Dreschhalle Umgestaltung Friedhof; Renovierung Friedhofskapelle

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Ab 21.6.1999

werden in Horbach

(lieGas- und Öl-Heizungen gemessen.

Aribert Lange, Bezirksschornsteinfegermeister,

Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz Tel.: 02 61 / 5 1219

Nr. 23/99

MGVCacilia Horbach e.V.

Am Freitag, 11.06.1999, beginnt die Probe für alle Sängerum 18.00 Uhr. Anschließend sind alle Sänger zum Umtrunk unseres Notenwartes auf den Sportplatz eingeladen.

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon: 06439/1349.

Flurbereinigungsverfahren Zimmerschied

Wahl des Teilnehmervorstandes

In der Teilnehmerversammlung am 25.05.1999 im Gemeindehaus in Zim­merschied wurde der geschäftsführende Vorstand der Teilnehmerge­meinschaft Zimmerschied mit folgendem Ergebnis gewählt:

1. Ordentliche Vorstandsmitglieder:

Schönborn, Helga Lotz, Norbert Bausch-Weis, Willi Born, Stefan Hafermann, Herbert

56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56377 Misseiberg 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied

Hauptstraße 21 Am Hofacker 1 Hofgut Mauch Hauptstraße 11 Hauptstraße 27

2. Stellvertretende Vorstandsmitglieder:

Hafermann,Willi Hauptstraße 32

Lotz, Thomas Am Hofacker 1

Meyer, Thomas Hauptstraße 34

Elbert, Karl Friedrich Hauptstraße 33 Gellner, Wolfgang Hauptstraße 8

In der sich anschließenden 1. Sitzung des Vorstandes wurde Norbert Lotz zum Vorsitzenden und Helga Schönborn zur stellvertretenden Vorsitzen­den des Vorstandes gewählt. Der Vorsitzende führt die Vorstandsbe­schlüsse aus und vertritt die Teilnehmergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Kulturamt Westerburg Der Leiter des Kulturamtes

56457 Westerburg, 27.05.1999 Im Auftrag:

Hartwig Epping, Vermessungsdirektor

56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied 56379 Zimmerschied

Aus der Ratssitzung vom 01.06.1999

Geschwindigkeitsüberschreitungen eindämmen

Maßnahmen zur Eindämmung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im NeubaugebietOber dem Dorf standen aufgrund eines Antrages einiger Eltern aus diesem Gebiet auf der Tagesordnung der letzten Sitzung. Der Rat sprach sich einstimmig dafür aus, gemeinsam mit den Eltern auf die Schnellfahrer einzuwirken und mittels zusätzlicher Hinweise aufSpiel­ende Kinder auf die besondere Problematik aufmerksam zu machen. Auf in anderen Ortsgemeinden umgesetzte ähnliche Lösungen soll zurück­gegriffen werden.

Vorgeschlagen wurde auch ein Anschreiben an alle Bewohner des Neu­baugebietes, da angeblich auch Anwohner des Neubaugebietes die vor­geschriebene Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich nicht einhalten.

Forstplanung für die nächsten zehn Jahre verabschiedet

In einem am 21.05.1999 stattgefundenen Waldbegang informierte sich der Rat eingehend mit der Forstplanung der Gemeinde Hübingen für die nächsten zehn Jahre. Umfangreiche Informationen zumForsteinrich­tungswerk gaben Herr Hartmann als Vertreter der Bezirksregierung, Herr Wehr vom Forstamt Montabaur und Revierförster Manfred Henkes während des Waldbeganges. Seit.Beginn der geregelten Forstwirtschaft im 18. Jahrhundert wird die bisherige und künftige Entwicklung der Wald­bestände - in der Regel einmal in zehn Jahren - intensiv untersucht. Es ist Aufgabe der Forsteinrichtung sicherzustellen, daß alle Leistungen des Waldes nachhaltig zum Nutzen der heutigen Gesellschaft und aller künf­tigen Generationen zur Verfügung stehen. In seiner Sitzung am 01.06.1999 beschloß der Rat einstimmig dasForsteinrichtungswerk für die Jahre 1999 bis 2009.

Stellplatzsatzung beschlossen

Mehrheitlich beschloß der Rat den Erlaß einer Stellplatzsatzung für die Ortsgemeinde. Diese Satzung schreibt künftig verbindlich für die Bau­aufsichtsbehörde und den Bauherren die Anzahl der Stellplätze, die auf dem eigenen Grundstück vorgehalten werden müssen, fest. In der Sat­zung wird festgeschrieben, daß für Wohngebäude mit bis zu drei Wohn­einheiten - unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäu­sern bebaut - für jede Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen sind. Bei Gebäuden ab vier Wohneinheiten sind pro Einheit 1,5 Stellplätze nach­zuweisen. Die Satzung wird demnächst im Wochenblatt veröffentlicht. j