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nchenblattVG

Montabaur

Atzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften fas Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen Seiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Sde gekommen. Dies gilt nicht, wenn

® die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

v 0 r Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann |uch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Ltend rnachen.

$4t2 Niederelbert, 20.05.1999 (S.) Willi Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich r Südstraße (Abschnitt) - Bürgersteige - Niederelbert

ijemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Serkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsge- Lderates vom 25.03.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung verlaufend von - bis

Idstraße (Abschnitt) Einmündung Heckenwiesen-

pgersteige - Straße bis Ende Wendehammer

flsTag der Verkehrsübergabe gilt der 01.01.1999. fieciitsbehelfsbelehrung:

i diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga­be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- Imeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon- pjaur, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.

56412 Niederelbert, 26.05.1999 (Siegel) Bode, Ortsbürgermeister

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jffentliche Bekanntmachung

linladung

ftr Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung die Einleitung eines vereinfachten jfirbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Holler, Montabaur, Jlbert und Untershausen

iabsichtigt, in den Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Unters- pen sowie in der Stadt Montabaur, Westerwaldkreis ein vereinfachtes

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Nr. 22/99

Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I. S. 546) zuletzt geän­dert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I. S. 1430) durchzuführen. Das beabsichtigte Verfahrensgebiet soll nach der derzeitigen Planung wie folgt abgegrenzt werden:

Gemarkung Holler

die gesamte Gemarkung einschließlich der Waldflächen.

Die Ortslage jedoch ohne die BaugebieteAuf dem KisselIn der Kehl An der KehlUnter der Struth undFreizeitanlage.

Gemarkung Montabaur

die Fläche, die durch die Straßenkörper der L 313 und der L 326 eingegrenzt wird und an die Gemarkung Holler angrenzt.

Gemarkung Niederelbert

die Fläche, die von dem Straßenkörper der K 168, dem Wirtschaftsweg der parallel zur Garten- und Wiesenstraße an der Elberthalle entlang in Richtung Untershausen verläuft eingegrenzt wird und an die Gemarkun­gen Holler und Untershausen anstößt. Es handelt sich hierbei um die LagenOber der SchalkwiesIm GrinIn der HurstIm Eschfeldchen In der Hurstwiese undAuf der Angsthardt.

Gemarkung Untershausen

die Fläche, die an die Gemarkungsgrenzen von Holler und Niederelbert anstößt, bis hin zumRötchen.

Es wird darauf hingewiesen, daß auch weitere angrenzende Flächen in das Verfahrensgebiet einbezogen werden können, soweit dies zweck­mäßig ist.

Das geplante Verfahrensgebiet ist aus einer Gebietskarte ersichtlich, wel­che bei der Verbandsgemeindeverwaltung -Bauamt - in Montabaur sowie bei den Ortsgemeindeverwaltungen der Ortsgemeinden Holler, Niederel­bert und Untershausen während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegt.

Hiermit laden wir die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zu dem vor­gesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Informationsveranstaitung ein, die am Mittwoch, 16.06.1999, um 18.30 Uhr in der Sport- und Kulturhalle in 56412 Hol­ler stattfindet.

In dieser Versammlung werden wir die Grundstückseigentümer eingehend über die Ergebnisse der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP), das geplante Verfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren und anstehen- de Fragen erörtern.

Kulturamt Westerburg Jürgen Lehnigk-Emden

Westerburg, 21.05.1999

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans.02608/1340

Vermietung des Sportlerheims:

Rolf Neeb.02608/376

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung der Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung über die Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Holler, Montabaur, Niederelbert und Untershausen

Es ist beabsichtigt, in den Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Unters­hausen sowie in der Stadt Montabaur, Westenwaldkreis ein Vereinfach­tes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geän­dert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430) durchzuführen.

Das beabsichtigte Verfahrensgebiet soll nach der derzeitigen Planung wie folgt abgegrenzt werden:

Gemarkung Holler

Die gesamte Gemarkung einschließlich der Waldflächen. Die Ortslage jedoch ohne die BaugebieteAuf dem Kissel ,ln der KehlAn der Kehl Unter der Struth undFreizeitanlage.

Gemarkung Montabaur

Die Fläche, die durch die Straßenkörper der L 313 und der L 326 einge­grenzt wird und an die Gemarkung Holler angrenzt.

Gemarkung Niederelbert

Die Fläche, die von dem Straßenkörper der K 168, dem Wirtschaftsweg der parallel zur Garten- und Wiesenstraße an der Eberthalle entlang in Richtung Untershausen verläuft eingegrenzt wird und an die Gemarkun­gen Holler und Untershausen anstößt. Es handelt sich hierbei um die LagenOber der SchalkwiesIm GrinIn der HurstIm Eschfeldchen In der Hurstwiese undAuf der Angsthardt