nchenblattVG
Montabaur
Atzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften fas Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen S „eiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Sde gekommen. Dies gilt nicht, wenn
® die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
v 0 r Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht, jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann |uch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Ltend rnachen.
$4t2 Niederelbert, 20.05.1999 (S.) Willi Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Widmung von Verkehrsflächen im Bereich r Südstraße (Abschnitt) - Bürgersteige - Niederelbert
ijemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Serkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsge- Lderates vom 25.03.1999 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung verlaufend von - bis
Idstraße (Abschnitt) Einmündung Heckenwiesen-
pgersteige - Straße bis Ende Wendehammer
flsTag der Verkehrsübergabe gilt der 01.01.1999. fieciitsbehelfsbelehrung:
i diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands- Imeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon- pjaur, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.
56412 Niederelbert, 26.05.1999 (Siegel) Bode, Ortsbürgermeister
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iabsichtigt, in den Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Unters- pen sowie in der Stadt Montabaur, Westerwaldkreis ein vereinfachtes
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Nr. 22/99
Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I. S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I. S. 1430) durchzuführen. Das beabsichtigte Verfahrensgebiet soll nach der derzeitigen Planung wie folgt abgegrenzt werden:
Gemarkung Holler
die gesamte Gemarkung einschließlich der Waldflächen.
Die Ortslage jedoch ohne die Baugebiete “Auf dem Kissel” “In der Kehl” “An der Kehl” “Unter der Struth” und “Freizeitanlage”.
Gemarkung Montabaur
die Fläche, die durch die Straßenkörper der L 313 und der L 326 eingegrenzt wird und an die Gemarkung Holler angrenzt.
Gemarkung Niederelbert
die Fläche, die von dem Straßenkörper der K 168, dem Wirtschaftsweg der parallel zur Garten- und Wiesenstraße an der Elberthalle entlang in Richtung Untershausen verläuft eingegrenzt wird und an die Gemarkungen Holler und Untershausen anstößt. Es handelt sich hierbei um die Lagen “Ober der Schalkwies” “Im Grin” “In der Hurst” “Im Eschfeldchen” “In der Hurstwiese” und “Auf der Angsthardt”.
Gemarkung Untershausen”
die Fläche, die an die Gemarkungsgrenzen von Holler und Niederelbert anstößt, bis hin zum „Rötchen”.
Es wird darauf hingewiesen, daß auch weitere angrenzende Flächen in das Verfahrensgebiet einbezogen werden können, soweit dies zweckmäßig ist.
Das geplante Verfahrensgebiet ist aus einer Gebietskarte ersichtlich, welche bei der Verbandsgemeindeverwaltung -Bauamt - in Montabaur sowie bei den Ortsgemeindeverwaltungen der Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Untershausen während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegt.
Hiermit laden wir die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zu dem vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Informationsveranstaitung ein, die am Mittwoch, 16.06.1999, um 18.30 Uhr in der Sport- und Kulturhalle in 56412 Holler stattfindet.
In dieser Versammlung werden wir die Grundstückseigentümer eingehend über die Ergebnisse der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP), das geplante Verfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren und anstehen- de Fragen erörtern.
Kulturamt Westerburg Jürgen Lehnigk-Emden
Westerburg, 21.05.1999
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595
Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans.02608/1340
Vermietung des Sportlerheims:
Rolf Neeb.02608/376
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung der Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung über die Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Holler, Montabaur, Niederelbert und Untershausen
Es ist beabsichtigt, in den Ortsgemeinden Holler, Niederelbert und Untershausen sowie in der Stadt Montabaur, Westenwaldkreis ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1430) durchzuführen.
Das beabsichtigte Verfahrensgebiet soll nach der derzeitigen Planung wie folgt abgegrenzt werden:
Gemarkung Holler
Die gesamte Gemarkung einschließlich der Waldflächen. Die Ortslage jedoch ohne die Baugebiete „Auf dem Kissel” ,ln der Kehl” „An der Kehl” „Unter der Struth” und „Freizeitanlage”.
Gemarkung Montabaur
Die Fläche, die durch die Straßenkörper der L 313 und der L 326 eingegrenzt wird und an die Gemarkung Holler angrenzt.
Gemarkung Niederelbert
Die Fläche, die von dem Straßenkörper der K 168, dem Wirtschaftsweg der parallel zur Garten- und Wiesenstraße an der Eberthalle entlang in Richtung Untershausen verläuft eingegrenzt wird und an die Gemarkungen Holler und Untershausen anstößt. Es handelt sich hierbei um die Lagen „Ober der Schalkwies” „Im Grin” „In der Hurst” „Im Eschfeldchen” „In der Hurstwiese” und „Auf der Angsthardt”

