Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

26

Nr. 22/1

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesOrtslage für den Bereich derNordstraße der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 29.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des vorgenannten Bebau­ungsplanes öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom- 14.06.1999 bis 13.07.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

t\ ; i

/ Mi

Niederelbert, 31.05.1999

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesHostigfeldchen der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 29.04.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf des vorgenannten Bebau­ungsplanes öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.06.1999 bis 13.07.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

!-.y. -. -'

310.2/ * - J '\' V

Atldtru»} StUxlu jm A, 'U kAfMdr.U .'

V . /

y-, . L

/()

\\

Niederelbert, 31.05.1999

Willi Bode, Ortsbürgermeistm

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert vom 20.05.1999

Aufgrund der §§ 2, 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfal vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der jeweils gültigen Fassung und § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat voj Niederelbert am 25.03.1999 folgende Satzung beschlossen:

§1

Allgemeines

Die Satzung bestimmt die Bebauungspläne i. S.d. § 30 Abs. 1 und3 Bai gesetzbuch, in denen die Teilung von Grundstücken einer Genehmigufl der Ortsgenrieinde bedarf.

§2

Räumlicher Geltungsbereich

Im Geltungsbereich der folgenden Bebauungspläne bedarf die Teiluij von Grundstücken der Genehmigung der Ortsgemeinde:

- Auf der Schla

- Auf der Schla und Im Herberg

- Gartenstraße

- Im Hostigfeldchen

- Im Hardtfeld

- Ortslage

- Rund ums Rathaus

- Stockland und

- Wiesen unter dem Dorf §3

Genehmigung

Die Genehmigung ist auf jeden Fall zu erteilen, wenn die Teilung oder dj mit ihr bezweckte Nutzung mit den Festsetzungen des Bebauungsplan^ vereinbar ist.

§4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmadiufl

in Kraft. , J

56412 Niederelbert, 20.05.1999 (S.) Willi Bode, Ortsbürgermeist ej

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (QemJ in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert! Artikel 4 des Gesetzes vom 06.06.1998 (GVBI. S. 171) wird auf toige| des hingewiesen: