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Wochenblatt VG Montabaur

Alte Herren Eisbachtal

Am Freitag, 04.06.1999, kommt es zur Neuauflage des schon traditionel­len Treffens zwischen denAlten Herren und desDieter-Eils-Grätsch- clubs auf dem Sportplatz in Großholbach. Anstoß: 18.30 Uhr. Zuschau­er sind herzlich willkommen. Am Dienstag, dem 08.06.99 um 19.00 Uhr erwarten wir unsere Sportkameraden aus Steinefrenz/Weroth.

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Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Teilbereich des Grundstücks Flur 12, Flurstück 13/3 nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Heilberscheid in seiner Sitzung am 25.03.99 beschlossene Ergänzungssatzung wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs­planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

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Flur 12

_Nr. 22 / 9 |

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs 4 Rai über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden vi mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entern? ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. ipre l

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wennril in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sin? Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er ril Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigüngspfijchti gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahl ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satzl bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit del Anspruchs herbeigeführt wird. a

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszuqi Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftei dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommel sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an t 1 zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneti migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuni verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde dei Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung untei Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kartl auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verteil zung geltend machen.

Egon Reich wein, Ortsbürgermeiste\

Thekenmannschaft Heilberscheid

Unser nächstes Heimspiel findet am Mittwoch, 09.06.1999, gegen dieTlä Herschbach statt.

Anstoß hierzu um 19.00 Uhr in Heilberscheid.

Alte Herren Heilberscheid

Am Samstag, 05.06.1999,16.30 Uhr, bestreiten wir unser erstes Heimspi| auf dem Rasenplatz in Heilberscheid gegen die AH Haiderbach/Deesenj Wir würden uns freuen, zahlreiche Besucher zu diesem Heimsp| begrüßen zu können.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs.von 17.00 Uhr bis 19.0

Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu enl nehmen.

Telefon und Fax:.06485/22SJ

Verlegung der Bürgermeistersprechstunde

Wegen Terminüberschneidung innerhalb der Gemeinde, muß ich d| Sprechstunde in der Woche vom 07.06. bis 11.06.1999, auf Dienstag 08.06.1999,17.00 bis 19.00 Uhr vorverlegen.

Ich bitte um Kenntnis und Beachtung.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeiste |

Rückblick Partnerschaftstreffen

Am Pfingstwochenende waren unsere Gäste aus Frankreich in unserel Gemeinde. Es waren drei schöne, harmonische Tage. Von dieser Stell® aus bedanke sich mich im Namen der Ortsgemeinde bei allen Gastfama lien und freiwilligen Helfern, die für die Organinsation und Ablauf währen| des Besuches sich verantwortlich zeigten.

Ein Dankeschön unseren beiden ortsansässigen Banken, der Kreisspal kasse und Nassauischen Sparkasse, die uns beide finanziell durch Spena den unterstützten. f

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeist

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, 04.06.1999, um 19.00 Uhr statt. Am Sonntag, 06.06.1999, besuchen wir das Feuerwehrfest in LanOTi bach und nehmen am Festzug teil. Abfahrt um 9.30 Uhr am Feuerwen[| gerätehaus.

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