Wochenblatt VG Montabaur
Eltelborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.30 bis 20.00 Uhr'
Telefon und Fax: 02620/8610
Westerwald-Verein Eitelborn
Unser monatlicher Stammtisch findet am 04.06.1999 um 19.30 Uhr statt. Wirtreffen uns wie immer im Wanderheim.
Männergesangverein “Mozart” Eitelborn
Voranzeige
Das diesjährige Grillfest des Vereins findet am 12. und 13.06.1999 auf dem Feuerwehrplatz statt. Als Ausrichter des Festes haben sich in diesem Jahr die Sänger des II. Basses zur Verfügung gestellt. Am Samstag, 12.06.1999, sind die Vereinsfamilie sowie Freunde und Gönner unseres Vereins ab 17.00 Uhr herzlich eingeladen. Am Sonntag, 13.06.1999 geht es mit einem zünftigen Frühschoppen sowie dem anschließenden Mittagessen bis zum Ausklang weiter.
An beiden Tage ist für Essen und Trinken bestens gesorgt.
Unsere Sänger vom II. Baß haben keine Kosten und Mühen zur Ausgestaltung des Festes gescheut und würden sich daher sehr freuen, eine große Anzahl von Gästen begrüßen zu können.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags .von 18.00 bis 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel. 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Donnerstag, 10.06.1999, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Einwohnerfragestunde
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 03.05.1999 (öffentlicher Teil)
5. Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straße “In der Au” (Parzellen 122,123 und 150 teilweise)
6. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 03.05.1999 (nichtöffentlicher Teil)
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Verschiedenes
56337 Kadenbach, 25.05.1999 Marx, Ortsbürgermeister
VVK - Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach
... es ist wieder so weit...
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein trifft sich jeden zweiten Donnerstag um 17.30 Uhr (Kirmesplatz) zu seinen Arbeitseinsätzen.
Der nächste Einsatz ist für Donnerstag, 10.06.1999, vorgesehen.
Unser eingespieltes Team würde sich sehr freuen, wenn noch mehr engagierte Mitbürger, besonders auch Jugendliche, sich an der Dorfverschönerung und Landschaftspflege beteiligen würden.
Nr. .22/$
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.3ouj
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 UR
im Gemeindehaus, Tel. und Fax: 02620/8442 I
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusei
über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom 25.05.1999
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnuna | Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderunqvo kommunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBI. S. 108) i \ m. § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinlanl Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. S. 365), die folgende SatzJ beschlossen:
§1
Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach § 2 dies! Satzung. Im übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplatz nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vd 04.08.1995 (MinBI.S. 350) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit d Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung.
§2 *
Für Wohngebäude - unabhängig davon, ob mit Einzel-, Doppel-oder Rä henhäusern bebaut - sind für jede Wohneinheit 2,0 Stellplätze nachzl weisen.
§3
Diese Satzung tritt am 05.06.1999 in Kraft Neuhäusel, 25.05.1999
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Gemf in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert dura Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folge] des hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrifte dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomme sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an giil zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gene]
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzul verletzt worden sind, oder ]
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bea] standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formva Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konra] Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sae] Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht. I
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kan auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzu] geltend machen. I
56335 Neuhäusel, 25.05.1999 (Siegel) Roggenbai
Ortsbürgermeisi
Fundsache j
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurde nachstehend aufgj führte Fundsache abgegeben: ]
1 Schlüsselmäppchen mit mehreren Schlüsseln I
Der/die Verlierer(in) kann den 0 . a. Gegenstand (7/99) gegen entsprl chenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der ubl chen Dienststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hij weise im Wochenblatt. I
Roggenbach, Ortsbürgermem
Seniorenkreis St. Anna, Neuhäusei I
Die Abfahrt zu unserem Ausflug am Mittwoch, 09.06.1999, findet um 13.| Uhr am St.-Anna-Haus statt. i
Die Fahrt geht am Rhein vorbei nach Lorch. Dort werden wir die sehel werte Kirche besuchen und besichtigen und mit Pfarrer Klein eine Andadj halten. Dann fahren wir durchs Wispertal. In der Laukenmühle werden zum Kaffeetrinken einkehren. I
Es wird sicher wieder schön werden - bestellen Sie gutes Wetter und frei en Sie sich darauf. |
(Siegel) Roggenbai Ortsbürgermeisi

