21/j
»blattVG
Montabaur
Nr. 21/99
I yd Name Vorname
I
Diedert
Winfried
WindecK
Christa
Kloft
Alfred
Schmidt
Peter
Stahlhofen
Inge
Gerlach
Sascha
Ferdinand
Thomas
Isbert
Heddo
Rogawski
Otto
Neurath
Jürgen
Kübeck
Günter
Becker
Rainer
|S Wüst Christof
I
Becher
Jürgen
Bicking
Ulrich
Berkessei
Bruno
Wiechering
Günther
Neurath
Bernd
Geb.Dat
Staatsang.
Beruf
09.02.1958
deutsch
07.05.1950
deutsch
26.10.1947
deutsch
25.12.1957
deutsch
15.06.1942
deutsch
16.03.1972
deutsch
14.02.1962
deutsch
11.09.1956
deutsch
13.01.1961
deutsch
02.04.1956
deutsch
26.08.1954
deutsch
02.09.1960
deutsch
13.11.1967
deutsch
19.12.1954
deutsch
16.01.1959
deutsch
16.10.1953
deutsch
02.07.1922
deutsch
07.04.1954
deutsch
Regierungsangestellter
Büroangestellte
Sparkassenbetriebswirt
Maschinenbau-Ingenidur
Kauffrau
Bürokaufmann
Dipl.lng.
Bauingenieur
Beamter
Schauwerbegestalter
Elektriker
Kaufm. Angestellter
Sparkassenbetriebswirt
Koordinator
Außendienstmitarbeiter
Kaufm. Angestellter
Pensionär
Beamter
Straße
Ort
Südstraße 26 Niederelbert
Römerstraße 8 Niederelbert
Castellweg 2 Niederelbert
Herbergstraße 9 Niederelbert
Heckenwiesenstraße 3 Niederelbert
Äußerer Weg 2a Niederelbert
Am Hisgen 1 Niederelbert
Cäsarweg 9 Niederelbert
Hauptstraße 102 Niederelbert
Grabenweg 2 Niederelbert
Gartenstraße 12 Niederelbert
Gartenstraße 31 Niederelbert
Mittelstraße 6 Niederelbert
Gartenstraße 4 Niederelbert
Herbergstraße 5 Niederelbert
Hauptstraße 4 Niederelbert
Römerstraße 25 Niederelbert
Ringstraße 30 Niederelbert
t über die Sitzung des Ortsgemeinderates prelbert vom 29.04.1999
les neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG); Vertrag uitzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslini- Iiifoli die Telekom
■Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika- pen zwischen der Ortsgemeinde Niederelbert und der Telekom ff anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wur- "■"‘“'iegenden Form einstimmig zugestimmt.
Pmgdes Bebauungsplanes “Hostigfeldchen”
Psgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebau- pnes "Hostigfeldchen” einschließlich Begründung und Textfestset- P in der Form zu, wie er dem .Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. pwgi beschloß der Rat, den Änderungsentwurf zum Bebauungs- iwcnließlich der Begründung und den textlichen Festsetzungen für wauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Ausle- Pd mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntmachen mit ■ninweis darauf, daß Anregungen während der Auslegungsfrist vor- Ptwerden können.
iwaltung wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der °"“m. § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten.
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage”
Dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” einschließlich Begründung und Textfestsetzungen wurde in der Form zugestimmt, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich der Begründung und den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen und Bedenken während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Offenlage zu unterrichten.
Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” im Bereich der Nordstraße
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Ortslage” für den Bereich der Nordstraße einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloß der Rat, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich der Begründung und, den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
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