Wochenblatt VG Montabaur
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Treff 55 Plus
20.05.1999 Koblenzer Altstadtführung mit Herrn Gniffke,
Abfahrt: 13.15 Uhr ab Kalbswiese, Anmeldung bei Käthe Steindorf, Telefon 180417 27.05.1999 Senioren verabschieden Pfarrer Georg Nieder
berger, 15.00 Uhr im Pfarrzentrum
weitere Programmpunkte
Seniorenbildungsfreizeit in Lohr am Main, im schönen Spessart - nähere Informationen bei Thomas Jeschke
01.07.1999 Ausflug nach Linz mit dem Schiffsunternehmen
Gilles, Vallendar, Abfahrt: 12.30 Uhr ab Bus- Schneider
CDA-Gemeindeverband Montabaur
Arbeitnehmergespräche
Die CDA-Gemeindeverbände Montabaur und Kannenbäckerland treffen sich am Donnerstag, 27.05.1999, um 19.30 Uhr im Gasthaus “Zur Linde” in Caan. Abfahrt ist um 19.00 Uhr am Parkplatz Kalbswiese (Fröschpfortstraße) in Montabaur.
Die Vorsitzenden Ottmar Neust und Guido Feig laden insbesondere alle CDA-Kandidaten zu den Kommunalwahlen (Kreistags- und VG-Ratskan- didaten) ein, um gemeinsame Anliegen zu erörtern.
TuS Montabaur
FUSSBALLSENIOREN
Die I. Mannschaft des TuS Montabaur trägt ihre nächsten beiden Oberligaspiele an Pfingsten aus. Zuerst trifft die Mannschaft am Freitag, 21.05.1999, um 19.00 Uhr zu Hause auf den Tabellenletzten SV Mettlach. Am Pfingstmontag, 24.05.1999, um 16.00 Uhr tritt die I. Mannschaft des TuS Montabaur beim Lokalrivalen VfL Hamm an.
Die alten Herren des TuS Montabaur spielen am kommenden Mittwoch, 19.05.1999, um 19.30 Uhr zu Hause gegen die alten Herren aus Moschheim. Treffpunkt zu diesem Spiel ist um 19.00 Uhr, Stadion Montabaur. Am Samstag, 22.05.1999, treten die alten Herren um 16.30 Uhr in Girod an. Treffpunkt zu diesem Auswärtsspiel in Girod ist das Stadion Montabaur am Samstag um 15.45 Uhr.
Wir bitten um Beachtung der o.g. Termine.
Frauengemeinschaft Eschelbach
"Wir laden ein zum Brunch”
Am Mittwoch, 09.06.1999, um 19.30 Uhr werden wir mit Frau Fabis in der Waldbachhalle herrichten, was wir zum Brunch brauchen.
Bitte mitbringen: Küchenmesser, Brettchen, kleine Töpfe (zum Mitnehmen), Geschirrtuch.
Teilnehmergebühr DM 6,— und Materialkosten
Bitte unbedingt anmelden bei'R. Friedrich bis 30. Mai, Tel. 2216.
S.V. Olympia Eschelbach
ALTE HERREN
Unser nächstes Spiel findet am Samstag, 22.05.1999, um 16.00 Uhr gegen die AH aus Heiligenroth statt. Spielort: Horressen, Sportplatz an der Waldschule.
Wichtig: Wir spiele nicht in Leuterod.
Abfahrt Brücke: 15.15 Uhr. Wegen des Aufbaues rechtzeitig am Sportplatz sein.
Möhnenverein “Närrische Omeze” e.V. lädt ein
Sitzung am Freitag, 27.05.1999, bei Ivan. Um Anwesenheit aller Möhnen wird gebeten. Wir brauchen Unterstützung. Alle Frauen ab 18 Jahren sind herzlich eingeladen.
“AHRBACHGEMEINDEN
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Boden
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
| fü Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19 30 !
und.nach VereinhaJ
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396 Dari
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” der Ortsgemeinde Heiligenroth ^
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) s i Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 1 3 04 I den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauu “Industriegebiet” erneut öffentlich auszulegen.
Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in derzeit' 17.05.1999 bis 18.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmel Konrad-Ädenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Diensfstul (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und! bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 1i Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentliche Anregungen können während dieser Zeit bei der VerbandsgemeM waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzte! len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden j Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skij
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Heiligenroth, 03.05.1999
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Neustraße” der OrtsgemeindJ Heiligenroth
hier: Öffentliche Auslegung der I Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 23.03.1 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des BebauungsplJ “Neustraße” öffentlich auszulegen. 5
Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in c 17.05.1999 bis 18.06.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ZiiWjjL Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der DienslS“? (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und . ^

