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fenblattVG

Montabaur

Nr. 19/99

hach feiert Kirmes

Siraerinnen und Mitbürger, verehrte Festgäste,

y de Wochenende steht in Kadenbach ganz im Zeichen unse- imen Kirmes.

form

l^flichen ^ a) | 0 ganz h erz |j c h einladen, mit uns gemeinsam

isem

£ möchten wir > v p'rf ZU begehen.

IT aus den verschiedenen Ortsvereinen haben in den vergan- imhen wieder zahlreiche Festveranstaltungen geplant und vor- mHie Voraussetzungen für gute Unterhaltung und einen ange- * Aufenthalt in unserer Gemeinde zu ermöglichen, f imHuqarn Sonntag wird traditionell von vielen Aktiven aus den |f es vereinen bestritten. Alle Teilnehmer würden sich freuen, Itfliebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, durch Ihre Anwesenheit Ids Zugweges, dem Umzug einen festlichen Rahmen bereiten I Anwesen mit Fahnenschmuck versehen würden.

' nonfleaten Ortsbild tragen Sie alle mit dazu bei, daß sich unse- Sn Kadenbach wohlfühlen.

i , hnen an dieser Stelle unser Festprogramm empfehlen. In einer I Mischung hoffen wir, die richtige Auswahl auch für Ihren Lack getroffen zu haben/

Sie die angebotenen Veranstaltungen zum Anlaß, mal wieder «unbeschwerte Stunden im Kreise ihrer Freunde und Bekannten ' jinqen Leute zu treffen, die Sie schon lange nicht mehr gesehen 'oder neue Freunde zu gewinnen.

Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes Fest, einen harmoni- Verlauf der Veranstaltungen und hoffen auf Ihren Zuspruch und te Teilnahme.

' Helmut Marx , Ortsbürgermeister

Josef Ernst, Pfarrer der Kirchengemeinde Heinz Jansen, Ortsvereinsringvorsitzender

Snerung an Verschiebung der Sperrmüllabfuhr

Bereits angekündigt, wird die Sperrmüllabfuhr wegen der Kirmes wie geändert:

lervorgesehenen Abfuhr am Montag, 17.05.1999, erfolgt die Abfuhr n Dienstag,18.05.1999.

|rf Sie daher bitten, den vorgesehenen Sperrmüll frühestens am spä- Ltagabend bereitzustellen.

leine möglichst späte Bereitstellung können Sie dazu beizutragen, jnser Ortsbild an den Kirmesfeiertagen nicht durch Sperrmüllberge i unerfreuliche Begleiterscheinungen, wie z.B. Sperrmüllsamm- |einträchtigt wird.

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

irtfreunde Germania Kadenbach 1910

(re1. Mannschaft spielt in der Abstiegsrunde der Kreisliga A am Frei- [4.05.1999, urn 19.00 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach gegen Innschaft der SG Weißenthurm/Kettig.

[düng zur außerordentlichen Mitgliederversammlung lönnerstag, 20.05.1999, um 20.00 Uhr findet im VereinslokalZum [erwald eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, iordnungspunkt ist die Neuwahl des geschäftsführenden Vorstän­den der Wichtigkeit wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

pchstunden des Ortsbürgermeisters

».von 18.00 bis 19.30 Uhr

ptags. ; .von 18.00 bis 19.30 Uhr

»ndehaus, Tel. und Fax: 02620/8442

sittliche Bekanntmachung

Haushaitssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel

[as Jahr 1999 vom 04.05.1999

Fgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für nland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach pnigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- Pm 03.05.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

lhalf laltS ^ an fÜr ^ Haushaltsjahr 1999 wird i m Verwaltungs-

Einnahme auf.[2.906.000,00 DM

'Sabe auf.2.906.000,00 DM

J°genshaushalt

'Einnahme auf. 1.412.000,00 DM

vi S ? abeauf .1.412.000,00 DM

«setzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.533.000,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer. 320 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund .50,00 DM

für den zweiten Hund . 100,00 DM

für jeden weiteren Hund.150,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfor­derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit erteilt: zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von.533.000,00 DM

56410 Montabaur, 03.05.1999

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Auftrag

Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.05.1999 bis 27.05.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Neuhäusel, 04.05.1999 (S.) Roggenbach

Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 25.03.1999

Beantwortung von Fragen der Fraktion der UBG - Bericht des 1. Beigeordneten Schaaf, der Verbandsgemeinde Montabaur

Zu der Frage bezüglich des geplanten WohngebietesStruthfeld vermerkt der I. Beigeordnete der VG, Schaaf, daß es zum jetzigen Zeitpunkt ver­früht sei, konkrete Vorschläge in die Überlegungen einzubeziehen. Die Vorschläge können erst nach rechtlicher Prüfung und Vorliegen der ersten Bauplanung und Beratung und Beschlußfassung in den Ortsgemein­deräten zum Tragen kommen.

Zu den Kindergartenkosten berichtet er folgendes:

Die Personalkosten für den Kindergarten betrugen 1998:.543.506,59 DM,

davon mußte die Ortsgemeinde 15% selbst tragen:.81.525,99 DM.

Die Sachkosten betrugen .40.255,41 DM.

Verteilt auf 100 Kinder ergibt sich somit für die Ortsgemeinde Neuhäusel

eine Gesamtsumme von.121.781,40 DM.

Zur Zeit sind im Kindergarten 82 Kinder angemeidet, diese Zahl wird sich bis zum Mai dieses Jahres auf 96 Kinder erhöhen.

Vermerk zur Regio-Linie Koblenz-Montabaur-Rennerod Der Ortsbürgermeister gibt zu diesem Tagesordnungspunkt einige Infor­mationen; es ist aller Voraussicht nach ein sogenannter Knotenpunkt in Neuhäusel geplant, der unter Umständen auch einen Wendeplatz bein­haltet; weitere Besprechungen unter Hinzuziehung des Ingenieurbüros Dr. Manns, Wirges, sind geplant.

Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 13. Juni 1999

Der Vorsitzende bittet alle Fraktionsvorsitzenden um Benennung von

jeweils 1 Beisitzer und 1 Stellvertreter für diesen Ausschuß, der erst nach

dem 03. Mai Zusammentritt. Es werden folgende Personen benannt:

FWV: Eckart Weigle, Heike Lenz

SPD: Rockenfeller Joachim, Scholl Karl - Ludwig

UBG: Michael Carl, Anne Stüber

CDU: Hübner Sabine, Roggenbach Jürgen