fenblattVG
Montabaur
Nr. 19/99
„hach feiert Kirmes
Siraerinnen und Mitbürger, verehrte Festgäste,
y de Wochenende steht in Kadenbach ganz im Zeichen unse- imen Kirmes.
form
l^flichen ^ a) | 0 ganz h erz |j c h einladen, mit uns gemeinsam
isem
£ möchten wir > v p'rf ZU begehen.
IT aus den verschiedenen Ortsvereinen haben in den vergan- im „hen wieder zahlreiche Festveranstaltungen geplant und vor- mHie Voraussetzungen für gute Unterhaltung und einen ange- *’ Aufenthalt in unserer Gemeinde zu ermöglichen, f imHuqarn Sonntag wird traditionell von vielen Aktiven aus den |f es “ vereinen bestritten. Alle Teilnehmer würden sich freuen, Itfliebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, durch Ihre Anwesenheit Ids Zugweges, dem Umzug einen festlichen Rahmen bereiten I Anwesen mit Fahnenschmuck versehen würden.
' nonfleaten Ortsbild tragen Sie alle mit dazu bei, daß sich unse- Sn Kadenbach wohlfühlen.
i“ , hnen an dieser Stelle unser Festprogramm empfehlen. In einer I Mischung hoffen wir, die richtige Auswahl auch für Ihren Lack getroffen zu haben/
Sie die angebotenen Veranstaltungen zum Anlaß, mal wieder «unbeschwerte Stunden im Kreise ihrer Freunde und Bekannten ' jinqen Leute zu treffen, die Sie schon lange nicht mehr gesehen 'oder neue Freunde zu gewinnen.
Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes Fest, einen harmoni- Verlauf der Veranstaltungen und hoffen auf Ihren Zuspruch und te Teilnahme.
' Helmut Marx , Ortsbürgermeister
Josef Ernst, Pfarrer der Kirchengemeinde Heinz Jansen, Ortsvereinsringvorsitzender
Snerung an Verschiebung der Sperrmüllabfuhr
Bereits angekündigt, wird die Sperrmüllabfuhr wegen der Kirmes wie geändert:
lervorgesehenen Abfuhr am Montag, 17.05.1999, erfolgt die Abfuhr n Dienstag,18.05.1999.
|rf Sie daher bitten, den vorgesehenen Sperrmüll frühestens am spä- Ltagabend bereitzustellen.
leine möglichst späte Bereitstellung können Sie dazu beizutragen, jnser Ortsbild an den Kirmesfeiertagen nicht durch Sperrmüllberge i unerfreuliche Begleiterscheinungen, wie z.B. Sperrmüllsamm- |einträchtigt wird.
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
irtfreunde Germania Kadenbach 1910
(re1. Mannschaft spielt in der Abstiegsrunde der Kreisliga A am Frei- [4.05.1999, urn 19.00 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach gegen Innschaft der SG Weißenthurm/Kettig.
[düng zur außerordentlichen Mitgliederversammlung lönnerstag, 20.05.1999, um 20.00 Uhr findet im Vereinslokal “Zum [erwald” eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, iordnungspunkt ist die Neuwahl des geschäftsführenden Vorständen der Wichtigkeit wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.
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pchstunden des Ortsbürgermeisters
».von 18.00 bis 19.30 Uhr
ptags. ; .von 18.00 bis 19.30 Uhr
»ndehaus, Tel. und Fax: 02620/8442
sittliche Bekanntmachung
Haushaitssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel
[as Jahr 1999 vom 04.05.1999
Fgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für nland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach pnigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- Pm 03.05.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
lhalf laltS ^ an fÜr ^ Haushaltsjahr 1999 wird i m Verwaltungs-
Einnahme auf.[2.906.000,00 DM
'Sabe auf.2.906.000,00 DM
J°genshaushalt
■'Einnahme auf. 1.412.000,00 DM
vi S ? abeauf .1.412.000,00 DM
«setzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.533.000,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer. 320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund .50,00 DM
für den zweiten Hund . 100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit erteilt: zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von.533.000,00 DM
56410 Montabaur, 03.05.1999
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Auftrag
Abt. 1 Az. 029/901.10 Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.05.1999 bis 27.05.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Neuhäusel, 04.05.1999 (S.) Roggenbach
Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 25.03.1999
Beantwortung von Fragen der Fraktion der UBG - Bericht des 1. Beigeordneten Schaaf, der Verbandsgemeinde Montabaur
Zu der Frage bezüglich des geplanten Wohngebietes „Struthfeld” vermerkt der I. Beigeordnete der VG, Schaaf, daß es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht sei, konkrete Vorschläge in die Überlegungen einzubeziehen. Die Vorschläge können erst nach rechtlicher Prüfung und Vorliegen der ersten Bauplanung und Beratung und Beschlußfassung in den Ortsgemeinderäten zum Tragen kommen.
Zu den Kindergartenkosten berichtet er folgendes:
Die Personalkosten für den Kindergarten betrugen 1998:.543.506,59 DM,
davon mußte die Ortsgemeinde 15% selbst tragen:.81.525,99 DM.
Die Sachkosten betrugen .40.255,41 DM.
Verteilt auf 100 Kinder ergibt sich somit für die Ortsgemeinde Neuhäusel
eine Gesamtsumme von.121.781,40 DM.
Zur Zeit sind im Kindergarten 82 Kinder angemeidet, diese Zahl wird sich bis zum Mai dieses Jahres auf 96 Kinder erhöhen.
Vermerk zur Regio-Linie Koblenz-Montabaur-Rennerod Der Ortsbürgermeister gibt zu diesem Tagesordnungspunkt einige Informationen; es ist aller Voraussicht nach ein sogenannter Knotenpunkt in Neuhäusel geplant, der unter Umständen auch einen Wendeplatz beinhaltet; weitere Besprechungen unter Hinzuziehung des Ingenieurbüros Dr. Manns, Wirges, sind geplant.
Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 13. Juni 1999
Der Vorsitzende bittet alle Fraktionsvorsitzenden um Benennung von
jeweils 1 Beisitzer und 1 Stellvertreter für diesen Ausschuß, der erst nach
dem 03. Mai Zusammentritt. Es werden folgende Personen benannt:
FWV: Eckart Weigle, Heike Lenz
SPD: Rockenfeller Joachim, Scholl Karl - Ludwig
UBG: Michael Carl, Anne Stüber
CDU: Hübner Sabine, Roggenbach Jürgen

