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Wochenblatt VG Montabaur

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.600.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer .320 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund..50 DM

für den zweiten Hund...75 DM

für jeden weiteren Hund.100 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfor­derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von.1.600.000 DM

56410 Montabaur, 5.5.1999 Im Aufträge

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel

Abt. 1 Az. 029/901.10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.5.1999 - 27.5.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Eitelborn, 7.5.1999 (S.) Blath

Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Antrag des Vereins der Freunde und Förderer der Auast«

V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung' ^ gerätes für dieAugst-Schule ge| hess[

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag des Vereins der Pr -i Förderer der Augst-Schule e. V. zu. eun <|

Antrag des Spielkreises Eitelborn auf Gewährung eines Zu J für die Anschaffung von diversem Spielgerät uscll |

Der Ortsgemeinderat bezuschußt die Anschaffung von divers ' geräten. eil S

Tennis-Club 1980 Eitelborn e.V.

Sehleifchentumier

Am Pfingstsonntag, 23.05.1999, findet unser diesjähriges Schl 1 turnier statt. Ausweichtermin bei schlechtem Wetter ist der Pfinf tag. Für Steaks und Würstchen ist wie immer gesorgt. Teilnehmern! sich bitte in die im Clubhaus aushängende Teilnehmerliste ein ill Schluß ist der 21.05.1999.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Kreisliga A Aufstiegsrunde

Am Sonntag, 16.05.1999, spielt unsere Mannschaft gegen den svl Spielbeginn ist um 14.30 Uhr in Spay. ^

Alte HerrenSC Eitelborn

Am Samstag, 15.05.1999, findet das Lokalderby gegen die AHNeJ sei statt. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr auf dem Hartplatz in Neuhäusd Anstoß erfolgt um 16.30 Uhr.

Sportwoche SC Eitelborn Der Vorverkauf für die Spiele Hessen Kassel und Schalke 04 hat begöf Karten können Sie bei folgenden Stellen erwerben: Taxi Schwarz! jas Lotto Ecke, Neuhäusel; Zur Krone; Elas Lädchen, Eitelborn

Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.

Alt-Herren-Treff

Die Alt-Herren-Mannschaft schießt mit ihren Gästen den Orden u Kette aus. Wirtreffen uns am Freitag, 21.05.1999, um 20.00UhrirhB borner Schützenhaus. Zu diesem Schießen sind alle Damen undH( der Augstgemeinden, ab 45 Jahren, herzlich eingeladen und willkonl Nach dem Schießen ist die Siegerehrung.

Eine Alternative zur Freizeitgestaltung Eine Alternative zur Freizeitgestaltung ist das sportliche Schießen, C borner Schützengesellschaft bietet ein reichhaltiges Freizeitangebotfül und alt. Wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wolieri-1 schauen Sie einmal unverbindlich bei uns rein. Unsere Schießzeit|_ montags von 17.00 bis 18.30 Uhr für Schüler ab 12 Jahren. Diensta| 20.00 bis 22.00 Uhr für Jugendliche, Damen und Herren. Freitags v bis 22.00 Uhr für Damen und Herren, ebenso samstags (15.00 bis 17.00] und sonntags (11.00 bis 13.00 Uhr) für alle. Unser Schützenhaus mitS anlagen liegt in Eitelborn auf dem Nörreberg beim alten Sportplatz. Ansl Partner sind: Werner Wittelsberger als Vorsitzender. Tel. 02620/777, Fi Schießbetrieb sind Schießsportleiter, Hermann Dillenburg, Tel. 0262(1 Armin Best stellv. Schießsportleiter und Jugendwart, und für die Bogejf lung Norbert Duck, Tel. 02620/1281, die Ansprechpartner.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 24.03.1999

Bau eines Fuß- / Radweges entlang der B 261 von der Einmündung Struthweg bis zur EinmündungErlenweg

Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß es sich hier um einen Antrag der SPD- Fraktion handelt. Ein Landeszuschuß für diese Maßnahme ist nicht zu erwarten, da der vorgesehene Bereich nicht dem überregionalen Fuß- / Radwegenetz angeschlossen ist. Da die Kosten für diese Maßnahme sich insgesamt auf ca. 80.000,00 DM belaufen, habe man im Bauausschuß beschlossen, zunächst andere, kostengünstigere Varianten zu suchen. Hier bietet sich eine Möglichkeit über das Betriebsgelände der Firma Kneussie an. Der Rat stimmt einer alternativen Anregung eines Fuß-/ Radweges als Verbindung des Struthweges zum Erlenweg in der Form zu, daß der vorhandene Weg der Fa. Kneussie hierzu genutzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der alternativen Straßenführung (bituminöser Ausbau / wassergebundene Decke) vorzubereiten. Erneuerung der Buswartestellen

Der Ortsgemeinderat beschließt, alle drei Bushaltestellen in Eitelborn wer­den mit neuen Unterstellmöglichkeiten ausgestattet. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der vorliegenden Prospekte die entsprechenden Angebote einzuholen und den Zuschußantrag auf den Weg zu bringen. Die Verwaltungsleitung (Ortsbürgermeister/ Beigeordnete) wird ermäch­tigt, die entsprechenden Wartehallen nach Art, Umfang und Farbgestal­tung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu bestellen. Regulierung der Schäden durch einen LKW an den Straßenbelägen Im Buchenstück undHahnengasse

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, daß die Schäden von der Versicherung des Verursachers reguliert werden. Der Ortsgemeinderat beschließt, die von der Versicherung zu zahlende Schadensersatzsumme wird insbe­sondere zur Behebung des Straßenschadens in der Hahnengasse ver­wandt. Die schadhaften Stellen sollen abgefräst, mit dem nötigen Unter­bau und einer anschließenden bituminösen Deckschicht versehen werden.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbügermeisters

dienstags .von 18.00 bis 20.00J

und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel. 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Überprüfung der Öl- und Gasheizungen

Ab 17.5.99 werde ich aufgrund der Ersten Veränderungsverordnui zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissionssdii® setzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BlmSCHVIvoi Juli 1988 die Messungen in der Gemeinde 56337 Kadenbach vorn| men. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich« pflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzufll Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig. Eine Wartung der Anlage duij den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.

Helmut Zerfas, Bezirksschomsteinfegermeis

Birkenweg Nr. 16. 56244 Otzingen