„blattVG Montabaur
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Nr. 18/99
it .bildenden Lebensversicherung noch eine weitere Form IderKaP George aPj dje HUK-Coburg-Privatrente. Dabei kann j^h nder HUK-Sofortrente und der HUK-Zukunftsrente wählen. Prrtrente spricht die HUK-Coburg-Lebensversicherung Men- I s °p°jg j hres Berufslebens an, die einen größeren Geldbetrag zur r hben Für eine einmalige Kapitalzahlung erhält man ab sofort Ihpnslange Rente.
| D ' 7ukun ftsrente können Menschen in der Mitte ihres Lebens für fe; rtoraen. interessant ist die HUK-Zukunftsrente auch für dieje- ® gesundheitlichen Gründen keine kapitalbildende Lebens- Ina abschließen können, aber dennoch ihre Altersvorsorge iHpn Entsprechend seinen Rentenvorstellungen zahlt der Ver- F pneh'mer.pro Monat einen bestimmten Betrag ein. Es ist jedoch I, 1 ! lieh für die künftige Rente einen Einmalbeitrag zu entrichten. Ite Rentenzahlung beginnt, bestimmt der Versicherungsnehmer. _r' Rentenzahlung einsetzt, können Kunden mit einer HUK- ®°ttt rente zudem noch einmal wählen, ob sie die lebenslange Rente eine einmalige Abfindung möchten.
Iik Privatrente paßt sich zudem den steigenden Lebenshaltungs- ■ an Grund: Die HUK-Coburg-Lebensversicherung erwirtschaftet ichiisse, die der versicherten Person zugute kommen.
^bezahlten Beiträge gehen nicht verloren: Bei Tod vor Rentenbe- irstattet die HUK-Coburg-Lebensversicherung die eingezahlten jfne inklusive der erwirtschafteten Überschüsse für die HUK-Zukunfts- Rrück Eine Rentengarantiezeit gewährleistet sowohl für die HUK- eirt als auch für die Zukunftsrente, daß beim Tod der versicherten Perle Rente für den vereinbarten Zeitraum an die bezugsberechtigten föriaen weitergezahlt wird. Das heißt bei einer Rentengarantiezeit Ihn Jahren: Stirbt die versicherte Person nach drei Jahren Renten- B erhalten die Bezugsberechtigten noch sieben Jahre lang Ren- [hlungen.
Stativ dazu bietet die HUK-Privatrente im Todesfall der versicherten In noch die Möglichkeit einer lebenslangen Hinterbliebenenversor- ?Das heißt: Stirbt der Versicherungsnehmer vor oder während der Inauszahlung, erhält ein bezugsberechtigter Angehöriger eine fslange Rente.
Jere Informationen über die HUK-Coburg können im Internet unter Swww.huk.de abgerufen werden.)
leKomfort-Lösungen im Wärmemarkt
lerne Heizung im Leasing
fracting” heißt das Zauberwort, das derzeit für Aufbruchstimmung im lemarkt sorgt. Denn Wärme-Contracting ist für alle Beteiligten von loilil. Der Kunde genießt ein Höchstmaß an Bequemlichkeit. Er braucht nichts mehr zu kümmern, weil ihm der Energiedienstleister von fstallation und Wartung der Heizungsanlage bis zur Brennstoffverfing alles abnimmt. Die Wärmedienstleistung wiederum eröffnet mitindischen Mineralölhändlern und Heizungsbauern ganz neue Per- |iven, wenn sie sich zu serviceorientierten Betreibergesellschaften tonschließen.
“klassische” Wärmelieferung, also der Full-Service, eine Komfort- jfetleistung auch für private Objekte und kleinere Mehrfamilienhäuser, fer nur noch die verbrauchte Wärmemenge bezahlt werden muß und lies andere vom Service-Unternehmen übernommen wird, so wurde «sehen speziell für Gewerbebetriebe, Wohnungsbaugesellschaften Mtommunen eine Leasing- und Mietkauf-Variante entwickelt. Diese jizierungsangebote rechnen sich ebenfalls für alle Seiten.
|aß vor allem der öffentlichen Hand oft das Geld fehlt, um veraltete Heizanlagen zu modernisieren, ist kein Geheimnis. Leasing bietet hier Jnelle Abhilfe: Kommunen oder städtische Wohnungsbaugesellschaf- |nlum Beispiel kommen zu einer neuen Heizung, ohne daß die Moder- grung finanzielle Mittel bindet. Außerdem sind Leasingzahlungen als febsausgaben sofort absetzbar. Und zu allem kompensiert laut Modell- pung die Heizkostenersparnis die Leasingraten, ylietkauf ist eine Finanzierungsvariante des Leasings. Wirtschaftlich Irddabei mit Vertragsbeginn das Eigentum (Bilanzierung im Anlagevermögen, Abschreibung) auf den Mietkäufer übertragen. Rechtlich wird die "'Tingsanlage erst mit Zahlung der letzten Mietkaufrate überschrieben. Kinnen auch mögliche Fördermittel beansprucht werden, jlietkauf oder Leasing, bei dem die Heizung nach Ablauf der Verträ- leichfalls zum Restwert gekauft oder gegen eine neue Anlage lischt werden kann - das Marktpotential ist beträchtlich. Obwohl näm- pluch die letzte Übergangsfrist der Heizungsanlagenverordnung schon |de 1997 abgelaufen ist, gibt es laut Institut für wirtschaftliche Oelhei- '3 e.V. (IWÖ) nach wie vor rund 350.000 Heizungsanlagen mit einer iungvon mehr als 70 kW, die den aktuellen Anforderungen nicht genü- Wund deshalb dringend modernisiert werden müßten.
WO, Institut für wirtschaftliche Ölheizung e. V.
|tere Informationen erteilt Ihnen Ihr regionaler Heizölhändler.
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• Wirges
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• Hachenburg wmeimstr.13
e-mail: hewald@rz-online.de
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Im Alter genug
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Unser Ziel:
Ihr gutes Auskommen im Alter
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Sa. 10.00- 12.00 Uhr
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