Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwoh­nerversammlung eingeladen.

Niedererbach/Montabaur, 20.04.1999

Ortsgemeinde Niedererbach Ortseifen, Ortsbürgermeister

Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possei-Döiken , Bürgermeister

Trimm-Treff-Niedererbach

Am 11.05.1999 findet das Turnen für die Trimm-Treff-Gruppe nur bei schö­nem Wetter draußen statt. Wir treffen uns vor dem Haus Erlenbach zur gewohnten Zeit um 20.00 Uhr. Sollte es regnen, fällt für diese Gruppe das Turnen aus. Die Seniorengruppe turnt wie immer um 19.00 Uhr in dem Haus Erlenbach.

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Königsschießen

Das diesjährige Königsschießen des Schützenvereins findet am 07.05.1999, ab 19.00 Uhr, im Schützenhaus statt. Es werden wie immer der Jugendschützenkönig und der Schützenkönig ermittelt. Hierzu sind alle passiven und aktiven Mitglieder recht herzlich eingeladen.

Königsball

Die am Vortrag ermittelten Schützenkönige und Ritter werden anläßlich des Königsballs am 08.05.1999 ab 20.00 Uhr proklamiert. Der Schützen­verein lädt hierzu ausdrücklich die Vereine des Schützenkreises, die Mit­glieder der befreundeten Schützenvereine, die Vereinsmitglieder der Orts­vereine und die Einwohner von Niedererbach ganz herzlich ein. Für Musik und alles was sonst noch dazugehört ist gesorgt.

S.V. 1920 Niedererbach

Am Sonntag, 09.05.1999, spielt unsere 1. Mannschaft um 14.30 Uhr aus­wärts gegen die SPVGG Haiderbach/Deesen.

Unsere II. Mannschaft spielt am Sonntag den 09.05.1999 um 12.30 Uhr in Niedererbach gegen die SG Otzingen / L. / Helf. II.

AH Niedererbach

Am Mittwoch, 12.05.1999, um 19.00 Uhr, spielt die AH Niedererbach in Horbach. Treffpunkt 17.45 Uhr am Sportheim Niedererbach.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Tel.: 06485/228

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 15.04.1999

Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG); Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslini­en durch die Telekom

Dem Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunika­tionslinien zwischen der Ortsgemeinde Nomborn und der Telekom sowie der anstelle einer Einzelzustimmung tretenden Vereinbarung wurde in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Änderung des BebauungsplanesBaumort und Waldstraße - Erwei­terung

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanesBaumort und Waldstraße - Erweiterung einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Begründung und die Textfestsetzung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüb­lich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen während der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Änderung des BebauungsplanesOrtslage für den BereichAuf dem Höppel

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanesOrtslage für den Bereich Auf dem Höppel einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Begründung und die Textfestsetzung für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden können.

_ %l|

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorh I lieh bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregung !* der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zurB 1 der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuP« Änderung des BebauungsplanesOrtslage

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderunqrjp ungsplanesOrtslage einschließlich Begründung und Textfests S in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung vorq e i e !

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Form durchgeführt, daß die Begründung und die Textfestsetzunif Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindevw Montabaur eingesehen werden können. ^

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorhe 1 lieh bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß AnregunqenwäK der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. y

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zurBeitJ der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzufl Änderung des BebauungsplanesSchulstraße - Erweiterung'!

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderung des B ungsplanesSchulstraße - Erweiterung einschließlich BegründunS Textfestsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in der heutiaenfl' Vorgelegen hat. a *

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. wirdlnl Form durchgeführt, daß die Begründung'und die Textfestsetzung * Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindevera Montabaur eingesehen werden können.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorheroifi lieh bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen« der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteilig der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleitej Änderung des BebauungsplanesSchulstraße

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderung desIL, ungsplanesSchulstraße einschließlich Begründung und Textfesl zungen in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung vor® gen hat.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wirc Form durchgeführt, daß die Begründung und die Textfestsetzung|| Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindevemjl Montabaur eingesehen werden können.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorheroitL lieh bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungenwil der Auslegungsfrist vorgetragen werden können. fl

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteilig der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiteijff Änderung des BebauungsplanesSüdstraße

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Änderung desE ungsplanesSüdstraße einschließlich Begründung und Textfestsei gen in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung vorgel hat. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGBwl der Form durchgeführt, daß die Begründung und die Textfestsetzufi die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwä| Montabaur eingesehen werden können.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorherorts lieh bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen wäW| der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zurBeteilil der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiteH| Aufstellung des BebauungsplanesUnter dem Sportplatz

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des 6e| ungsplanesUnter dem Sportplatz in der Form zu, wie er demC meinderat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat.

' Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bebauungsplanentwurf für dieDfl er eines Monats öffentlich auszulegen, um den Bürgern möglichst zeitig die Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Stellungnahme^ geben.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsi lieh bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Anregungen wäl«| der Auslegungsfrist vorgetragen werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB das Verfall zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. DasVeifl ren wird gleichzeitig mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nachS| Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stetlpläts Der Ortsgemeinderat stimmt der Satzung über die Festlegung der ZI der notwendigen Stellplätze zu. Die öffentliche Bekanntmachung derSa| zung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes.

Ferienspiele

Gesucht: Mütter und Väter, die bei der Planung und Durchführungvc|J Ferienspielen in unserer Gemeinde Nomborn mitmachen möchten. Wann: 2-3 Tage in der ersten Augustwoche; Gruppe: Kinder vorn 1.

4. Schuljahr; Treff: Montag, 17.05.1999, 20.30 Uhr im GasthausZu* Linden; Ansprechpartnerin: Sylke Lenerz, Tel. 4500

-4 I'