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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentl. Bekanntmachungen

Die Verwaltung informiert

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Straßen im Gewerbe­gebietHorresser Berg öffentlich aus.

Leistungsumfang, Lose:

1.000 cbm Erdabtrag

2.0001 Frostschutzmaterial

Achtung! Vorgezogener Redaktionsschluß füJ 19. KW (Christi Himmelfahrt) ,ur ®|

Alle Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte die < Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Freitaq 12.30 Uhr bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.

Wir bitten um Beachtung!

2.300 m Bordsteine

1.100 m Rinnenplatten

3.500 qm Bitumendecke

2.000 qm Betonverbundpflaster

Ausführungsfrist: Juli bis Oktober 1999

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe­ten, die Unterlagen schriftlich bis zum 18.05.1999 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwen­dungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- Nr. 500 017 (BLZ570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizule­gen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist der Freitag, 11.06.1999,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub­missionstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit­punkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, ein­zureichen. Die Submission findet an o.g. Termin im Zimmer 218 statt.

Montabaur, 03.05.1999 E. Schaaf, Erster Beigeordneter

Landwirtschaftszählung 1999

(zugleich EG-Agrarstrukturerhebung)

Anfang Mai 1999 führt das Statistische Landesamt eine Landwirtschafts­zählung durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt unter ande­rem Daten über die

Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs-, Kul­tur- und Fruchtarten,

Viehhaltung zum 03.05.1999,

Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft,

Eigentums- und Pachtverhältnisse an der landwirtschaftlich genutz­ten Fläche,

Art der Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung,

Arbeitskräfte,

Erwerbs- und Unterhaltungsquellen,

Weiterführung des Betriebes (Hofnachfolge),

Vermietung von Unterkünften an Ferien- oder Kurgäste, Berufsbildung,

Vermarktung im Weinbau 1998.

Um den Aufwand möglichst geringzuhalten, wird ein Teil der Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben. Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens zwei Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B. Reben, Obst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein voll­ständiger Antrag auf Agrarförderung 1999 bei der zuständigen Kreisver­waltung vor, werden die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen übernommen. Für die übrigen Angaben bleiben die Inhaber oder Leiter weiterhin auskunftspflichtig.

Die Landwirtschaftszählung erfüllt auch die Anforderungen der Boden­nutzungshaupterhebung und Viehzählung. Durch die zeitgleiche Erhe­bung der Merkmale auf einem gemeinsamen Erhebungsbogen brauchen die Auskunftspflichtigen in der Regel nur noch einmal im Jahr einen Erhe­bungsbogen auszufüllen. Damit wird den Wünschen nach einer Entla­stung von statistischen Auskünften Rechnung getragen. Die Landwirt­schaftszählung deckt zugleich den Datenbedarf der Weinbauerhebung ab. Die Durchführung einer eigenständigen Weinbauerhebung ist dadurch nicht mehr notwendig.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steu­erlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Simmern sucht für ihren kommunalen Kindergarten zum 15.08.1999 eine(n) Erzieher(in) (Teilzeit: 24,0 StdJWoche). Gesucht wird eine engagierte Kraft, die in der Lage ist, nachpätwl gischen Konzepten in einer Gruppe mitzuarbeiten. Kooperaiionsl reitschaft, Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen werden voiJ gesetzt. 1

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarifvertrag M Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis J 21.05.1999 an den Kindergarten Simmern, z.Hd. FrauSchJ Schulstraße 1, 56337 Simmern. 1

Nähere Informationen erteilen wir Ihnen gerne unter der Rufnwiä 02620/8448.

Manöver der Bundeswehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Berufung au! J Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27.09.1961 (BGBl 1, S. l?l in der jetzt gültigen Fassung folgendes Manöver angekündigt: 1

1. Manöverraum: *Diez - Horbach - Heiligenroth - Rothenbach Hai Diez*

2. Zeitraum: 10.05.1999 bis 12.05.1999

3. Truppenstärke: ca. 20 Soldaten

4. Fahrzeuge: ca. 5 Radfahrzeuge

5. übende Einheit: Feldnachrichtenlehrkompanie 300, 65582 Diez

6. Art der Übung: Durchschlageübung

7. sonstiges: Es finden Nachtmärsche statt.

im Aufträge: Rol/Rle)

Die Kreisverwaltung informiert

Die aktuell schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt macht es ins| sondere arbeitslosen Sozialhilfeempfängerinnen und SozialhilfeempJ gern schwer, einen Einstieg in das Berufsleben zu finden.

Um diesem Zustand entgegenzuwirken, will die Kreisvetwaltung|

Westerwaldkreises neue Wege zur Bekämpfung von Arb.

keit gehen.

Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Betrieben, die arbeite! Sozialhilfeempfänger einstellen, Lohnkostenzuschüssejj gewähren. Damit ist der Wunsch verbunden, diesem Personen^ die Chance zu geben, auf dem Arbeitsmarkt integriert zu v

Die Kreisverwaltung zahlt dem Betrieb für die Dauer eines Jahres je sei Monate lang bis zu 50 % bzw. bis zu 40 % des steuerpflichtigen BnJ lohnes inklusive Sozialversicherungsanteile und Zusatzversorgung, stens jedoch 2.000 DM/Monat.

Vorab kann in einer einmonatigen Praktikumsphase festgestellW den, ob die Hilfeempfängerin oder der Hilfeempfänger den Anf| derungen an dem neuen Arbeitsplatz gerecht wird.

Die anschließende Probezeit beträgt drei Monate.

Voraussetzung: Es wird ein Arbeitsvertrag von mindestens eit abgeschlossen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch bei der Kreisverwaltung ii Westerwaldkreises, KoordinierungsstelleArbeit statt Sozialhilfe, Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/124-402.

Ausführliche schriftliche Informationen können ebenfalls bei dervoisj nannten Adresse angefordert werden oder bei:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, FachstelleArbeit stattSoz« hilfe - Auswegberatung, Wolfgang Hillen, Tel. 02602/126311; KatP» Fotouhi, Tel. 02602/126328; Fax: 02602/126252, Postfach 1262, 564 1 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.