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lenblattVG

Montabaur

Nr. 17/99

L aefunden!

r n? 1Q99 wurde in der Tongrube in Niederahr eine lebende Ziege I 7 ' 0 npr Eiaentümer soll sich mit dem Fundamt der Verbandsge- fn/V llmerod unter der Telefonnummer: 06435/50823 in Verbindung

Liehe Bekanntmachung;

r . Öffnungszeiten der Hausmülldeponien Meudt und i e a Her Wertstoffsortieranlage in Boden sowie der Ihubdeponie Hergenroth vom 05./06.05.1999 bis 30.09.1999

r s des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird darauf ,c en daß sich die Öffnungszeiten während der Zeit - 1999 bis einschließlich 30.09.1999 auf den Hausmülldeponien

Hr j R en nerod, der Wertstoffsortieranlage in Boden sowie der Erd- ibdeponie Hergenroth wie folgt ändern:

Lülldeponien Meudt und Rennerod:

Lisbis mittwochs und freitags.von 8.00 - 16.00 Uhr

17 ...von 8.00 -19.00 Uhr

T ..von 8.00 -12.00 Uhr

L Anlieferung bzw. Verwiegung jeweils 15 Min. vor Schließung der Hgen)

Istoffsortieranlage Boden:

laas bis mittwochs und freitags.von 8.00 -16.00 Uhr

Berstags. von 808 Uhr

lags.Z.»von 8.00-12.00 Uhr

Ite Anlieferung bzw. Verwiegung jeweils 15 Min. vor Schließung der

Kge)

lushubdeponie Hergenroth:

L chs .von 14.00 -18.00 Uhr

j ta g S .von 8.00 -14.00 Uhr

leite Anlieferung bzw. Verwiegung jeweils 15 Min. vor Schließung der

ftp)

ushubdeponie Luckenbach:

jöglichkeit einer Anlieferung von Erdaushub besteht nur nach vor- jertel. Absprache (Tel. 02602/68060). iemaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best, Werkleiter

Irozensus:

jtistisches Landesamt befragt Haushalte

fen nächsten Wochen werden Haushalte, die nach einem Zufallsver- w für den Mikrozensus ausgewählt wurden, durch Interviewerinnen Interviewer des Statistischen Landesamtes in Bad Ems befragt. Mit Jer Stichprobe können aus den Angaben eines kleinen Teils der Bevöl- iemng Aussagen über die Struktur sowie die wirtschaftliche und soziale aje der gesamten Bevölkerung gemacht werden.

So gibt der Mikrozensus Aufschluß über die Zahl der Alleinerziehenden, der alleinstehenden älteren Menschen und der Erwerbstätigen in den ein­zelnen Wirtschaftsbereichen. Die statistisch ausgewerteten Gesamter­gebnisse dieser Erhebung stehen Regierung, Verwaltung und Wissen­schaft und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Das Statistische Landesamt bittet alle Beteiligten um Unterstützung und Beantwortung der Fragen, damit ein zuverlässiges Bild über die wirt­schaftlichen und sozialen Verhältnisse der Bevölkerung gewonnen wer­den kann. Die in die Erhebung einbezogenen Haushalte sind nach dem Mikrozensusgesetz zur Auskunft verpflichtet: ein Teil der Fragen kann frei­willig beantwortet werden. Die Haushalte werden einmal jährlich in höch­stens vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Über Einzelheiten der Befragung gibt ein Informationsblatt Aufschluß, das den Haushalten zuge­sandt wird. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig aus­gewählt und geschult. Sie informieren gerne, helfen auf Wunsch beim Ausfüllen der Fragebogen und können sich über einen Ausweis des Sta­tistischen Landesamtes legitimieren.

Weitere Informationen: Günter Ickler, Telefon 02603/71340.

Witwen- oder Witwerrente für das Sterbevierteijahr

Witwen und Witwer erhalten beim Tode des Ehepartners Hinterbliebe­nenrente. Grundsätzlich wird auf die Witwen- oder Witwerrenten eigenes Einkommen angerechnet.

Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mit­teilt, ist von dieser Regelung jedoch das sogenannte Sterbevierteljahr, das sind die ersten drei Monate nach dem Tod des Ehegatten, ausge­nommen. Für diesen Zeitraum erhält die Witwe oder der Witwer unab­hängig vom eigenen Einkommen die Rente des/der Verstorbenen in voll­er Höhe.

Hat der verstorbene Ehepartner bereits Rente bezogen, kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Ableben beim Postrentendienst der Deutschen Post AG die Auszahlung eines Vorschusses für den gesamten Zeitraum des Sterbevierteljahres beantragt werden. Ein Schalter des Postrenten­dienstes ist deshalb in jedem größeren Postamt eingerichtet. Vorgelegt werden müssen dort die Sterbeurkunde mit einem Vermerk, daß zum Zeit­punkt des Todes eine gültige Ehe bestanden hat, sowie der Rentneraus­weis des Verstorbenen. Die Vorschußzahlung kann auch schriftlich beim Postrentendienst beantragt werden. Die Anschrift ist im Rentenbescheid unter dem AbschnittHinweise zur Rentenzahlung abgedruckt.

Der Antrag auf Vorschußzahlung beim Postrentendienst ersetzt allerdings nicht den Witwen- oder Witwerrentenantrag. Zur Festsetzung der Hin­terbliebenenrente ist immer ein formgerechter Antrag erforderlich.

Anträge nehmen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Bera­tungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeinde­verwaltungen entgegen.

Spendenaufruf V 999 für das Müttergenesuhgswerk

Elly Heuss-Knapp erkannte bereits vor 50 Jahren die Not vieler Mütter und die Verantwortung der Gesellschaft, diesen Frau­en zu helfen.

Trotz veränderter Belastungen der Mütter in unserer Gesellschaft ist dies auch heute noch so. Frau M. ist Mutter von Zwillin­gen. Die beiden wurden zu früh geboren und mußten die ersten Wochen im Brutkasten im Krankenhaus verbringen - diese Zeit kostete Frau M. und ihren Mahn viel Kraft. Viel Energie verlangten Frau M. auch die kommenden zweieinhalb Jahre ab: jeden Tag krankengymnastische Behandlung für die Zwillinge, keine einzige durchschlafene Nacht.... Ganz schlimm für Frau M. wurde es dann in diesem Frühjahr, als die beiden wegen einer akuten Lungenentzündung wieder wochenlang ins Kran­kenhaus mußten. Dazu kamen noch die Sorgen um den Arbeitsplatz ihres Mannes. Frau M. war am Ende ihrer Kräfte ange­langt. Zu den psychischen Belastungen kamen körperliche Beschwerden. Auch sie mußte immer häufiger ihren Arzt aufsu­chen. Und dieser empfahl ihr schließlich auch dringend, an einer Mutter-Kind-Kur an der Nordsee teilzunehmen, um den Teu­felskreis aus psychischer und körperlicher Belastung zu durchbrechen. Ein Hoffnungsschimmer für die Familie. Frau M. reich­te den Antrag bei ihrer Krankenkasse ein und erhielt auch bald eine positive Antwort. Allerdings teilte ihr die Krankenkasse mit, daß ihre Mutter-Kind-Kur nur zu 50 Prozent finanziert würde. Für die dreiwöchige Kur müßte sie also über 4.000 DM sel­ber zahlen ... ein Betrag, den sich Familie M. nicht leisten kann. Verzweifelt wandte sie sich erneut an ihre Beratungs- und Vermittlungsstelle. Von dort kam dann auch nach kurzer Zeit die erlösende Mitteilung, daß die Restkosten ihrer Kur aus Spen­denmitteln des Müttergenesungswerkes bezahlt würden.

In der dreiwöchigen Mutter-Kind-Kur an der Nordsee schöpfte Frau M. in diesem Sommer neue Kraft und Gesundheit für ihren Alltag. Seit der Gründunq des Mütterqenesunqswerkes vor nahezu 50 Jahren konnten dies weit über 2,5 Millionen Frauen mit Ihren Kindern.

Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich: Öffnen Sie Ihre Herzen und spenden Sie in diesem Jahr wieder großzügig für das Müt­tergenesungswerk. Damit leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag, Mütter und ihre Kinder zu stärken.

Christiane Herzog, Schirmherrin der Eliy-Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk