[biattVG Montabaur
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I orraum' * Rheinland-Pfalz (u.a. Westerwaldkreis) *
Im- 03.05. -07.05.1999 lenstärke: ca. 400 britische Soldaten I uae: ca.: 119 Radfahrzeuge, 24 Hubschrauber fc Einheit: 1 Regiment Army Air Corps |r Übung: Gefechtsübung
■p^Erdarbeiten stattfinden. Es werden Außenlandungen der Luft- be durchgeführt. Es finden Nachtmärsche statt.
Abfuhr von Grünabfällen im Frühjahr 1999 im gesamten Kreisgebiet
Anläßlich der Abfuhr von Grünabfällen, die derzeit wieder in allen Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises stattfindet, weist der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb nochmals darauf hin,
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unabfälle, die in den gelben Wertstoffsäcken bereitgestellt werden, Intleert werden. Der Grund dafür ist, daß die gelben Säcke vom Irtschaftsbetrieb als kostenloses S.ammelgefäß nur für Verpackun- \Verfügung gestellt werden, die im Rahmen des “Dualen Systems” M werden. Die gelben Säcke sind also ausschließlich für Ver- Igen bestimmt und dürfen nicht zweckentfremdet werden, hmen von dieser Regelung sind nicht möglich, brmation sei hier erwähnt, daß zur Befüllung mit Grünabfällen mitt- ! geeignete vollkompostierbare 120-l-Papiersäcke zum Preis von |M/Stck. bei den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod sowie liwaltungsgebäude in Moschheim erhältlich sind, die bei der Abfuhr fünabfällen komplett mitgenommen werden können.
Kreits im Müllkalender 1999 abgedruckt, wird nochmals darauf hin- len, daß beim Befüllen von Plastiksäcken mit Grünschnitt diese lugebunden werden dürfen, damit ein schnelleres Entleeren mög- I Darüber hinaus ist es häufig notwendig, die Säcke zu zerschnei- Ja, sobald diese teilweise sperriges Grüngut enthalten, eine völlige Entleerung sonst kaum möglich ist.
Regelung bei den 630-DM-Jobs
,Seitdl.04.1999 haben sich für die geringfügigen Beschäftigungsverhält- raße38teg|(“630-DM-Jobs”) grundlegende Änderungen ergeben. Das neue 'aße29'lesetz sieht vor, daß für solche Beschäftigungen grundsätzlich Sozial- prsi|herungsbeiträge zu zahlen sind. Folgendes ist zu beachten: ft. Wer bereits in einer Hauptbeschäftigung rentenversicherungspflichtig fisUirjj daneben noch etwas dazuverdient, ist künftig auch in der Neben- äftigung, unabhängig von der Höhe des Verdienstes, rentenversi- jjngspflichtig. Die Beiträge sind bis zur monatlichen Beitragsbemes- JsijKgrenze von 8 500 DM je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeit- lenier zu zahlen. Das gleiche gilt für die gesetzliche Krankenversiche- ;ung|Beitragsbemessungsgrenze monatlich 6 375 DM). In der Arbeitslo- in^rsicherung verbleibt es bei der bisherigen Beitragsfreiheit wegen jgfügigkeit. Der Arbeitgeber kann bei einem monatlichen Arbeitsver- |6rj|t bis zu 630 DM zwischen der Normalversteuerung und der Pau- ilversteuerung wählen.
i Wer nicht bereits rentenversicherungspflichtig ist und einen Job auf j63jffi)M-Basis oder darunter hat, der bleibt ab 1. April 1999 zwar weiter- srsicherungsfrei. Neu sind jedoch folgende ergänzende Regelungen: Der Arbeitgeber hat einen Beitrag von 12 % zur Rentenversicherung und 10 % zur'Krankenversicherung zu zahlen. Im Gegenzug entfällt die Zahlung der Lohnsteuer, sofern der Arbeitnehmer keine anderweitigen positiven Einkünfte hat. Der Arbeitgeber darf eine steuerfreie Auszahlung nur vornehmen, wenn ihm der Beschäftigte eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt.
Der Arbeitgeberbeitrag von 12 % erhöht die Rente und wird in eingeschränktem Umfang auf die Wartezeit angerechnet. Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung kann aber durch solche Beiträge grundsätzlich nicht erworben werden.
Der Beschäftigte kann auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und durch eine ergänzende Beitragszahlung vollwertige Pflichtbeiträge erwerben, die bei allen Leistungen anspruchsbegründend sind, so z. B. auch bei Erwerbsunfähigkeitsrenten und in der Regel bei Reha-Leistungen. Liegt der Verdienst unter 300 DM monatlich, so sind bei dem Verzicht auf die Ver-
P Sicherungsfreiheit mindestens auf dieser Grundlage Rentenversicherungsbeiträge fälliq.
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M° na tlich er Verdienst: 100 DM. Der Arbeitgeber hat einen Beitrag von n nfi 19^1 12 ^ - 2U zahlen ' der Arbeitnehmer von 46,50 DM. Der Arbeitneh- ahf roer-Besitrag ist die Differenz zwischen dem Arbeitgeberbeitrag und dem sich ^ ei eir >em Beitragssatz von 19,5 % und einer Mindest- ien grundlage von 300 DM ergebenden Gesamtbeitrag von 58,50 DM.
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Zahlt ein Arbeitgeber für einen 630-DM-Job ein Jahr lang 12 % Arbeitgeberbeiträge, so erhöht sich die monatliche Rente des Versicherten derzeit um 4,17 DM. Zahlt der Beschäftigte seinen Beitragsanteil (7,5%) dazu, so ergibt ein Beitragsjahr eine monatliche Rentensteigerung von 6,79 DM. Interessant ist die ergänzende Beitragszahlung wohl weniger wegen der Auswirkungen auf die Rentenhöhe als vielmehr wegen der dadurch möglichen Erfüllung der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch.
3. Die neue Rechtslage macht es erforderlich, daß - abgesehen von den befristeten Aushilfsbeschäftigten - alle in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen zum 1. April 1999 neu anzumelden sind. Die Meldungen sind vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse des Beschäftigten einzureichen. Bei Arbeitnehmern, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, kann der Arbeitgeber die Krankenkasse wählen. Auch Arbeitnehmer in privaten Haushalten werden in das neue Meldeverfahren einbezogen.
4. An der Versicherungsfreiheit für zeitlich befristete Aushilfsbeschäftigungen hat sich nichts geändert. Wer das Jahr über nur zeitlich begrenzt bis zu zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen berufstätig ist (z. B. Schüler, Altersrentner, Hausfrauen), der bleibt in solchen befristeten Aushilfsbeschäftigungen unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts weiterhin versicherungsfrei. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat zu diesem Thema die Broschüre „Geringfügig Beschäftigte” herausgegeben. Sie wird kostenlos von der LVA Rheinland-Pfalz, Pressestelle, 67340 Speyer, zur Verfügung gestellt.
Weitere Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.
Spendenaufruf 1999 für das Müttergenesungswerk
Elly Heuss-Knapp erkannte bereits vor 50 Jahren die Not vieler Mütter und die Verantwortung der Gesellschaft, diesen Frauen zu helfen.
Trotz veränderter Belastungen der Mütter in unserer Gesellschaft ist dies auch heute noch so. Frau M. ist Mutter von Zwillingen. Die beiden wurden zu früh geboren und mußten die ersten Wochen im Brutkasten im Krankenhaus verbringen - diese Zeit kostete Frau M. und ihren Mann viel Kraft. Viel Energie verlangten Frau M. auch die kommenden zweieinhalb Jahre ab: Jeden Tag krankengymnastische Behandlung für die Zwillinge, keine einzige durchschlafene Nacht.... Ganz schlimm für Frau M. wurde es dann in diesem Frühjahr, als die beiden wegen einer akuten Lungenentzündung wieder wochenlang ins Krankenhaus mußten. Dazu kamen noch die Sorgen um den Arbeitsplatz ihres Mannes. Frau M. war am Ende ihrer Kräfte angelangt. Zu den psychischen Belastungen kamen körperliche Beschwerden. Auch sie mußte immer häufiger ihren Arzt aufsuchen. Und dieser empfahl ihr schließlich auch dringend, an einer Mutter-Kind- Kur an der Nordsee teilzunehmen, um den Teufelskreis aus psychischer und körperlicher Belastung zu durchbrechen. Ein Hoffnungsschimmer für die Familie. Frau M. reichte den Antrag bei ihrer Krankenkasse ein und erhielt auch bald eine positive Antwort. Allerdings teilte ihr die Krankenkasse mit, daß ihre Mutter-Kind-Kur nur zu 50 Prozent finanziert würde. Für die dreiwöchige Kur müßte sie also über 4.000 DM selber zahlen ... ein Betrag, den sich Familie M. nicht leisten kann. Verzweifelt wandte sie sich erneut an ihre Beratungs- und Vermittlungsstelle. Von dort kam dann auch nach kurzer Zeit die erlösende Mitteilung, daß die Restkosten ihrer Kur aus Spendenmitteln des Müttergenesungswerkes bezahlt würden.
In der dreiwöchigen Mutter-Kind-Kur an der Nordsee schöpfte Frau M. in diesem Sommer neue Kraft und Gesundheit für ihren Alltag. Seit der Gründung des Müttergenesungswerkes vor nahezu 50 Jahren konnten dies weit über 2,5 Millionen Frauen mit ihren Kindern.
Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich: Öffnen Sie Ihre Herzen und spenden Sie in diesem Jahr wieder großzügig für das Müttergenesungswerk. Damit leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag, Mütter und ihre Kinder zu stärken.
Christiane Herzog, Schirmherrin der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung,
Deutsches Müttergenesungswerk
“Erwachsenenbildung”
Deutsch als Fremdsprache (auch für au pairs)
Sie sind zur Zeit in Deutschland, haben Anfangskenntnisse in der deutschen Sprache und möchten diese verbessern oder Sie sind zur Zeit in Deutschland als au pair und wollen hier ihre Deutschkenntnisse auch außerhalb der Kommunikation in Ihrer Gastfamilie lernen?
Speziell für Sie bieten wir diesen Kurs an. Neben dem Unterricht, der mit zwei Terminen pro Woche (montags, 19.30 Uhr und donnerstags 17.30 Uhr) durchgeführt wird, ist häusliche Vor- und Nachbereitung des Unterrichts notwendig. Der Kurs wird lern- und abschlußorientiert durchgeführt und bereitet auf die Prüfung “Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (Stufe I) vor (Prüfung: 13.11.99). Die vom Goetheinstitut gemeinsam mit den deutschen Volkshochschulen entwickelte Prüfung ist im Rahmen der ICC- Konferenz europaeinheitlich.
Der Kurs soll ab Montag, 26.4.1999, um 19.30 Uhr in Ransbach-Baumbach beginnen.
Schriftliche Anmeldung bei der Kreis-VHS Westerwald e.
V., Kreishaus, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Telefon: 02602/124 420 oder 124 427, Fax: (02602) 124578, die auch weitere Auskünfte erteilt.

