Wochenblatt VG Montabaur
Jagdverpachtung
Eigenjagdbezirk Markwald Welschneudorf i
Es wird bekanntgegeben, daß der Jagdpachtvertrag wegen Neuverpachtung des Eigenjagdbezirkes: Markwald Welschneudorf I, beinhaltend die Verpachtung an Josef Simon, Waldstraße 18a, 56410 Montabaur, für die Zeit vom 01.04.1999 bis 31.03.2011, in der Zeit vom 19.04.1999 bis 30.04.1999 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 108, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich ausliegt. Auf § 17 LJGDVO wird verwiesen.
Einladung zur Wahlberechtigtenversammlung
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Welschneudorf werden zu einer Wahlberechtigtenversammlung der Bürgerliste Helmut Heiden am Mittwoch, 21.04.1999, 20.00 Uhr, in das Gasthaus “Westerwälder Hof “ zur Aufstellung eines Wahlvorschlages für die Kommunalwahi am 13.06.1999 eingeladen.
Tagesordnung:
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Westerwaid-Verein Daubach e.V.
Geselliger Abend in der Eulenstube
Zu einem ersten “geselligen Abend” lädt der Westerwald-Verein Daut e.V. in die Adamstube der Gaststätte Eulenstube ein. Es soll in m eher und froher Runde diskutiert gespielt und gesungen werden^®' Moderation des Abends wird Dr. Christoph Reusch übernehriL Ansprechpartner sind aber Bernd Ersfeld und Hermann-Josef Hucke 1 min: Montag, 19.04.1999, ab 19.00 Uhr. II
Holler
Eröffnung
Einwendungen gegen die Tagesordnung Wahl eines Versammlungsleiters Wahl eines Schriftführers Wahl einer Zählkommission
Wahl von Versammlungsteilnehmern zur Abgabe von Erklärungen
Wahl der Kandidaten für den Ortsgemeinderat
Wahl eines Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermeisters
Verschiedenes
Schluß der Versammlung
Möhnenverein “Immer knusprig” Welschneudorf
Möhnenausflug nach Norderney
Unser Ausflug führt uns in diesem Jahr auf die ostfriesische Insel Norderney. Die Abfahrt des Busses ist.am Donnerstag, 22.04.1999,6.00 Uhr, ab dem Rathaus Welschneudorf.
Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf
Veranstaltungskalender der Freiwilligen Feuerwehr Welschneudorf für den Monat April.
20.04.1999: Vorstandssitzung um 20.00 Uhr
21.04.1999: Atemschutzstrecke Westerburg um 19.00 Uhr m.d.B. frühzeitig sich mit dem AG-Wart in Verbindung zu setzen, zwecks Koordinierung der einzelnen Trupps 25.04.1999: praktische Übung um 10.00 Uhr
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Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.300
Telefon: 02602/3508
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1999
vom 12.04.1999 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnungl Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die it Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbel de vom 09.04.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im Verwaltuni haushalt
in der Einnahme auf.1.477.000,000!
in der Ausgabe auf.1.477.000,00
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.379.000,00 Dü]
in der Ausgabe auf...379.000,00 Dl
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 Dil
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf.0,00 Dl*® 1
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das HaushaltsjaJI; 1 . wie folgt festgesetzt: | 0(
I. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).270 vir '
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindes| D ,
bietes gehalten werden: ! j Jj
für den ersten Hund .50,00 Dl] y e]
für den zweiten Hund .100,00 DI Da ^
für jeden weiteren Hund.150,00 Df
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Hat»! haltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 09.04.1999 i . A. Mecki\
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.04.1999 bis 28.04.191. _ Raimund Hahn, Ortsburgermeister bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimt
ib
“GELBACHHOHEN’
Daubach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht.
Verlegung der Sprechstunde
Die Sprechstunde am Donnerstag, 22.04.1999, fällt aus dienstlichen Gründen aus. Die Sprechstunde wird auf Mittwoch, 21.04.1999,19.00 Uhr, vorverlegt. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Fundsache
Auf dem Mühlenweg wurde eine schwarze Armbanduhr gefunden und bei mir abgegeben. Der Verlierer kann die Fundsache im Rathaus abholen.
Herzlich willkommen im Daubacher Dorfcafe
Die Daubacher Kirmesjugend eröffnet am Sonntag ab 14.00 Uhr wieder unser Dorfcafe. Das bereits zur Tradition gewordene Dorfcafe im Heimathaus erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder bei diesem malerischen Ambiente, bei einem guten Stück Kuchen, bei duftendem Kaffee oder einem kühlen Eis - wer kann da schon nein sagen.
Der Cafe-Nachmittag wird an den ersten Sonntagen durch eine sehr schöne Puppenausstellung von Brigitte Wüst bereichert. Frau Wüst modelliert ihre Puppen aus Ton und Porzellan selbst und kleidet sie nach eigenen Entwürfen an. Mit ihr zeigt Rosy Böttger kreativ gestaltete Geschenkideen, alle Modelle sind naturbelassen ohne chemische Zusätze und aus reine Baumwolle. Außerdem zeigt Uschi Hünermund eine Auswahl ihrer schönsten Schmuckkollektionen. Die Kirmesjugend freut sich auf einen schönen Nachmittag mit vielen Gästen aus nah und fern.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Keij narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und voll 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr uni 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Ühr bis 12.30 Uhr) öffenli I lieh aus.
Holler, 12.04.1999 Flosd ,orfj
Ortsgemeindeverwaltung Holler Ortsbürgermeistem
Hinweis <|
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder FormvorschrW dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an güllif zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn \
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung 1 verletzt worden sind, oder
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