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‘ELBERTGEMEINDEN’
Ihlinaswanderung für Kinder mit dem Förster
Wanderung mit dem Förster durch den Frühlingswald sind Kin- l<er ca fünf bis zehn Jahre) mit ihren Eltern herzlich eingeladen. Iroffen uns am Sonntag, 18.04.1999, 10.00 Uhr, am Waldparkplatz l r ® phhof (Straßenkreuzung im Wald zwischen Oberelbert und der iUmgehung der B 49, L 329).
Vanderung dauert ca. 1 1/2 Stunden. Wir besuchen u.a. den Biotop- i bei Niederelbert.
lendspielgemeinschaft r e rt/Welschneudorf/Horbach
Sende Spiele tragen unsere Mannschaften in der kommenden Woche aus:
stag J 7-04-1999,16.30 Uhr, gegen JSG Herschbach/Sch. in Herseh- jqend:
istag 17.04.1999,16.30 Uhr, gegen JSG Ellingen/B. in Oberelbert istag,' 20.04.1999,19-00 Uhr, gegen JSG Heimbach-Weis in Heimbach lugend:
istag, 17.04.1999,15.15 Uhr, gegen JSG Heimbach-Weis (auswärts) Jugend:
istag, 17.04.1999,15.15 Uhr, gegen JSG Heiligenroth/A. in Niederelbert. Q-Il-Jugend:
Säjistag, -i7.04.1999, 14.15 Uhr, gegen JSG Nauort/S. in Hobach lugend:
stag, 17.04.1999, 13.15 Uhr, gegen SG Hundsangen/O. II in Hffldsangen
Mp/och, 21.04.1999,18.00 Uhr, gegen JSG Niederahr III in Oberelbert Jugend:
istag, 17.04.1999,13.15 Uhr, gegen VfL Niederbieber in Horbach -Jugend:
istag, 17.04.1999, 13.15 Uhr, gegen JSG Ransbach-B. in Baumbach
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Niederelbert
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[ Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
I 1 itptags von.18.00 bis 20.00 Uhr
P donnerstags von.18.00 bis 20.00 Uhr
^ imfathaus, Telefon und Fax: 02602/3482.
fentliche Bekanntmachung der [ushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert das Jahr 1999
_ 09.04.1999
ter Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für " sinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach lehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- [ijdStyom 8.4.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
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äßen 3,4. Zahl von [, 9. Wal I der Kai 9 statt -chrift, 1f
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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im Verwaltungs- ishalt
jnier Einnahme auf.1.875.000,— DM
üffier Ausgabe auf...1.875.000,— DM
Vömögenshaushalt
Infer Einnahme auf.1.636.000,— DM
ler Ausgabe auf.1.636.000,— DM
[gesetzt.
§2
Es /werden festgesetzt:
Ijfer Gesamtbetrag der Kredite auf.512.000,— DM
“ner Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
lächtigungen auf.,.0,00 DM
fe Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr Wjp folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) |ür die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Qfundsteuer A).240 v.H.
b) Jürdie Grundstücke (Grundsteuer B)..'.270 v.H.
^Gewerbesteuer.320 v.H.
” le ÜUDdesteueLbeträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
füj den ersten Hund.75,00 DM
jur den zweiten Hund.125,00 DM
ter jeden weiteren Hund. 175,00 DM
Nr. 15/99
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit erteilt: II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von.512.000,— DM
56410 Montabaur, 08.04.1999 i. A. Meckel
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.4.1999 - 29.4.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Niederelbert, 09.04.1999 Bode
Ortsgemeinde Niederelbert Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Jagdverpachtung
Es wird bekanntgegeben, daß der Jagdpachtvertrag wegen Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederelbert, beinhaltend die Verpachtung an Herrn Walter Terlinden, Winkelhauser Straße 61,47228 Duisburg 14 und Herrn Wilhelm Jörgens, Bruchstraße 11, 47198 Duisburg, für die Zeit vom 01.04.1999 bis 31.03.2011, in der Zeit vom 19.04.1999 bis 30.04.1999 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 108, Konrad-AdenauerPlatz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich ausliegt. Auf § 17 LJGDVO wird verwiesen.
Straßenreinigungspflicht erfüllen
An allen Grundstücken innerhalb der Ortslage - bebaut oder unbebaut - sind mindestens einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen vom Schmutz, Unkraut und Unrat zu befreien.
Ist kein Bürgersteig vorhanden, so gilt es einen entsprechend breiten Streifen der Fahrbahn zu säubern.
Auch unbebaute Grundstücke selbst müssen gemäht werden, damit Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug beeinträchtigt werden. Wohnt der Grundstückseigentümer nicht in Niederelbert, oder ist er selbst nicht in der Lage, die Reinigung vorzunehmen, so muß er einen Dritten mit der Reinigung beauftragen. Bitte folgen Sie der für alle Grundstückseigentümer geltende Straßenreinigungspflicht. Die Straßenreinigungssatzung ist keine Schikane des Gemeinderates oder des Ortsbürgermeisters. Sie dient unter anderem dazu, dem Dorf ein ordentliches und ansehnliches Aussehen zu verleihen. Dies kann nur in unser aller Interesse sein. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Straßenverkehrsbehörde -
Jugendsammelwoche vom 20. bis 30.04.1999
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz hat auch im Jahre 1999 wiederum die Jugendverbände, Vereine, Gruppen und Gruppenleiter zum Sammeln aufgefordert. Die. Schirmherrschaft hat Ministerpräsident Kurt Beck übernommen.
Die Jugendsammelwoche wird in diesem Jahr in Niederelbert als Haussammlung, von den Jugendmannschaften des Sportvereins „Blau-Weiß” Niederelbert durchgeführt. Die Hälfte des gesammelten Betrages verbleibt bei der sammelnden Jugendgruppe vor Ort, während mit der zweiten Hälfte jugendpflegerische Maßnahmen der Mitgliedsverbände des Landesjugendrings, Projekte der Behindertenarbeit sowie der Entwicklungshilfe gefördert werden.
Ich bitte Sie, die Sammler, die diesen sozialen Dienst ehrenamtlich durchführen, wohlwollend und aufgeschlossen zu empfangen, da gerade die Jugend auf die Unterstützung durch die Erwachsenen angewiesen ist. Weisen Sie bitte die Sammlerinnen nicht ab.
Willi Bode, Ortsbürgermeister

