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LblattVG Montabaur

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BlS Bekanntmachung

Inntmachung des Wahlleiters über die Eichung von Wahlvorschlägen

fe Wahl des Ortsgemeinderates sowie für die Wahl

lirtsbürgermeisters

J d zur Bekanntmachung des Landrates des Westerwaldkreises En 031999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom- Iwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

| m 13 06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderates in fenbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

pm Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderates dürfen höch- S e 1 ?4 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer- k 1 pnannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderates kann ein »rber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von Istens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unter- lnet sein (Unterstützungsunterschriften).

i/ahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit Jahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­fang durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech- jarf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

larteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter- ünqsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter- ften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Iblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt Bnnen Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

ollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver- nen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. (Vorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderates sind beim Gemein- ihlleiter in

56J2 Gackenbach, Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1, während der übli- Sprechzeiten,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Monta- , Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsge- de Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, reichen.

[ivorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei- r die Wahl des Ortsbürgermeisters 412 Gackenbach, Im Boden 9, od?r bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Monta- , Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsge- ide Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einiureichen.

Diafeinreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr ab.

/erbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl- leljijppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei- tag]28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeifiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Irheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zusammen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die sclfftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

kenbach, 30.03.1999 (S.) Franz-Josef Hassenteufel

:h Weidenfeiler, 1. Ortsbeigeordneter,

sbürgermeister zugleich als Wahlleiter für die

feie/? Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister

1/ zum Ortsgemeinderat

zung der Jagdgenossenschaft Gackenbach

jMontag, 10.05.1999 um 19.30 Uhr findet in dem Gemeindehaus, Im esengrund in Gackenbach eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Ikenbach statt.

Jesordnung:

Neuwahl des Jagdvorstandes Verschiedenes

beladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, in Grundstücke nicht bebaut und eingezäunt sind. Bei Grundstücken, Jmehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen lollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstücksei- ntümer) kann sich durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht verse­he volljährige Person vertreten lassen.

Weidenfeller

Ortsbürgermeister und Notjagdvorstand

ftjtsgemeinde Gackenbach u|d Verbandsgemeindewerke Montabaur Schließen neues Baugebiet

LNafch Abschluß des Bebauungsplan- und Flurbereinigungsverfahrens Imerweg konnte bereits im Herbst begonnen werden; so richtig in Gang l si|d die Bauarbeiten aber erst gekommen, seit das Wetter sich besserte wp die Nässe die Bauarbeiten nicht mehr behindert. Die Erschließung h!L Bau9ebietes kostet die Ortsgemeinde Gackenbach und die Ver- D a|dsgemeindewerke Montabaur insgesamt 843.000,00 DM. Davon ent­

fallen auf den Straßenbau 212.000,00 DM, die Straßenbeleuchtung 18.000,00 DM, die Abwasserbeseitigung 493.000,00 DM und die Was­serversorgung 119.000,00 DM. Straßenbau und Beleuchtung finanziert die Ortsgemeinde, für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind die Verbandsgemeindewerke zuständig.

Die Anlagen für die Behandlung des Regenwassers wurden bereits im Zuge der Verlegung der Haupt- und Verbindlungssammler für den Anschluß Gackenbachs an die Gruppenkläranlage Gelbachtal/Daubachtal gebaut. Im BaugebietHalfterweg entstehen in landschaftlich reizvoller Umgebung 34 Bauplätze mit herrlichem Taiblick. Davon befanden sich ursprünglich 18 im Eigentum der Ortsgemeinde. Zur Zeit kann die Orts­gemeinde noch über 13 Baugrundstücke verfügen, die auch an auswär­tige Interessenten veräußert werden. Im Sommer 1999 kann mit dem Bau der Wohnhäuser begonnen werden. Im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes wird auch eine Druckleitung um den Orts­kern verlegt, um die Abwässer aus der Ortsgemeinde Hübingen in einem geschlossenen System abzuleiten.

Damit sollen die im Sommer 1998 aufgetretenen Geruchsprobleme dau­erhaft beseitigt werden. Gleichzeitig werden dadurch die Voraussetzun­gen für die spätere Erschließung eines kleinen Neubaugebietes südlich der vorhandenen Ortslage geschaffen. Dieses Gebiet wird im Flächen­nutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur als Bauland dargestellt. Für den Bau der Druckleitung wenden die Verbandsgemeindewerke Mon­tabaur 265.000,00 DM auf.

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Ortsbürgermeister Ulrich Weidenfeller und Erster Beigeordneter Edmund Schaaf überzeugen sich vor Ort überden geordneten Ablauf der Bauarbeiten.

Straßenreinigungspflicht nicht vergessen

ln wenigen Wochen - am letzten Maiwochenende - feiert unser Männer­gesangverein sein 100jähriges Bestehen. Im Rahmen des Festwochen­endes werden sicherlich viele Gäste unseren Ort besuchen. Es wäre natür­lich schön, wenn wir uns dann von unserer Schokoladenseite präsentie­ren können, also so. richtig herausgeputzt.

Ich darf insoweit alle Grundstückseigentümer herzlich bitten, ihrer sat­zungsgemäßen Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Diese Ver­pflichtung gilt für die Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke innerhalb der Ortslage.'Vielleicht muß auch das eine oder andere Grund­stück selbst bis zu diesem Zeitpunkt wieder einmalauf Vordermann gebracht werden.

Gegen eine schöne Blumenwiese ist natürlich nichts einzuwenden, aber allzu dichtes Unkraut und Dornengestrüpp muß doch ab und an einmal zurechtgestutzt werden. Denken Sie hierbei insbesondere an Ihren Nach­barn, der sich über den Samenflug bestimmt ärgert.

Auch die Ortsgemeinde selbst wird bis zum Jubiläum noch ein wenig zum guten Erscheinungsbild beitragen; so sollen in den nächsten Wochen noch die beiden Buswartehallen und die Friedhofskapelle einen neuen Anstrich erhalten.

Im übrigen erfreut ein sauberes Dorf ja nicht nur unsere Gäste und Besu­cher, dies bedeutet für uns alle ein Stück gesteigerte Lebensqualität.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach

Unser diesjähriger Ausflug führt uns nach Duisburg ins MusicalLes Miserables. Der Bus fährt um 11.00 Uhr ab dem Vereinslokal in Gacken­bach.

Wer mitfahren möchte, melde sich bitte bis 30.04.1999 bei Annemarie Kel­ler oder Michaele Fischbach an.

Natürlich ist dieser Ausflug wie immer auch für die Partner. Bei der Anmel­dung bitte pro Person 50,00 DM anzahlen.