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Nr. 14/99

Wochenblatt VG Montabaur

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Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wählvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Gackenbach, 30.03.1999

Ulach Weidenfeiler Franz-Josef Hassenteufel

Ogsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

y^ihl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

Kinder feiern ihre Erstkommunion

Infwenigen Tagen, am Weißen Sonntag, feiern auch einige Kinder aus ulfserer Gemeinde das Fest ihrer Erstkommunion. Zu diesem ganz beson­deren Tag darf ich Euch, auch im Namen des Ortsgemeinderates, ganz herzlich gratulieren.

Ich wünsche Euch, daß dieser wichtige Meilenstein in Eurem Leben, der feierliche Gottesdienst und der Festtag im Kreise der Familie lange in Eurer Erinnerung bleibt. Herzliche Glückwünsche natürlich auch an die Mamas und Papas.

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

Uhr

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel. 06439/7435

Qilsbürgermeister privat.Tel. 06439/7404

iderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.

ffentliche Bekanntmachung [ekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des (tfj-tsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

. er j Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises : s I vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom-

lses j munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben; om -1 .

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Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Hor­bach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

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In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höch­stens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein Bewer­ber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von min- dfestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unter­zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberech­tigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.

III.

Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunter­schriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56412 Horbach, Bürgermeisteramt, Hauptstraße, während der üblichen Sprechzeiten,

öder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur |n 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahldes Ortsbürgermeisters in 56412 Horbach, Auf der Heide 4,

|>der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

V.

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wähl­ergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Frei­tag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden.

Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Horbach, 30.03.1999

Winfried Wilhelmi Bruno Schmidt

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die

Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister

Wählergruppe Winfried Wilhelmi

Am 13.06.1999 wird wieder ein neuer Ortsgemeinderat gewählt. Außer­dem findet die Wahl des Ortsbürgermeisters statt. Die im Ortsgemeinde­rat der Ortsgemeinde Horbach vertretene, freie, nicht mitgliedschaftlich organisierte, Wählergruppe Winfried Wilhelmi, beabsichtigt, für die bevor­stehende Wahl des Gemeinderates einen Wahlvorschlag aufzustellen. Dies muß nach den gesetzlichen Bestimmungen geschehen. Jeder, der wahlberechtigt für die Wahl zum Ortsgemeinderat ist, hat die Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Versammlung auf die Wahl der Kandidatin­nen und Kandidaten Einfluß zu nehmen; das bedeutet, welche Personen für den Ortsgemeinderat aufgestellt werden sollen. Das gleiche gilt für die Wahl eines Kandidaten zum Ortsbürgermeister.

Die Wahlberechtigtenversammlung findet statt am Donnerstag, 15.04.1999, um 19.30 Uhr, in der GaststätteZum Grünen Baum in Horbach. Tagesordnung: 1. Wahl eines Kandidaten für das Amt des Ortsbürger­meisters, 2. Wahl der Bewerber für einen Wahlvorschlag zur Wahl des Ortsgemeinderates.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versamm­lung herzlich eingeladen. -

MGVCacilia Horbach e.V.

Am Freitag, 09.04.1999, treffen sich alle Sänger um 18.30 Uhr in Nom­born in der Halle zur gemeinsamen Probe.

Am Mittwoch, 14.04.1999, findet um 20.30 Uhr die gleiche Probe mit dem Arion Nomborn Horbach statt.

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags....von 18.30 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon: 06439/1349.

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Hübingen sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höch­stens 16 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewer­ber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein Bewer­ber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag benötigt keine Unterstützungsunterschriften lil.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen ver­sehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemein­dewahlleiter

in 56412 Hübingen, Gemeindehaus, Kapellenstraße 5, während der übli­chen Sprechzeiten,

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahllei­ter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Hübingen, Im Grund 6, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.