Nr. 14/99
Wochenblatt VG Montabaur
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Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wählvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. Gackenbach, 30.03.1999
Ulach Weidenfeiler Franz-Josef Hassenteufel
Ogsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
y^ihl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
Kinder feiern ihre Erstkommunion
Infwenigen Tagen, am Weißen Sonntag, feiern auch einige Kinder aus ulfserer Gemeinde das Fest ihrer Erstkommunion. Zu diesem ganz besonderen Tag darf ich Euch, auch im Namen des Ortsgemeinderates, ganz herzlich gratulieren.
Ich wünsche Euch, daß dieser wichtige Meilenstein in Eurem Leben, der feierliche Gottesdienst und der Festtag im Kreise der Familie lange in Eurer Erinnerung bleibt. Herzliche Glückwünsche natürlich auch an die Mamas und Papas.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
Uhr
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. 06439/7435
Qilsbürgermeister privat.Tel. 06439/7404
iderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
ffentliche Bekanntmachung [ekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des (tfj-tsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
. er j Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises : s I vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom-
lses j munalwahlen wird folgendes bekanntgegeben; om -1 .
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Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Horbach sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
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In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muß von min- dfestens 25 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben.
III.
Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56412 Horbach, Bürgermeisteramt, Hauptstraße, während der üblichen Sprechzeiten,
öder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur |n 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahldes Ortsbürgermeisters in 56412 Horbach, Auf der Heide 4,
|>der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.
V.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muß dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, 28.05.1999,18.00 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden.
Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen. ■ Horbach, 30.03.1999
Winfried Wilhelmi Bruno Schmidt
Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter
zugleich als Wahlleiter für die zugleich als Wahlleiter für die
Wahl zum Ortsgemeinderat Wahl zum Ortsbürgermeister
Wählergruppe Winfried Wilhelmi
Am 13.06.1999 wird wieder ein neuer Ortsgemeinderat gewählt. Außerdem findet die Wahl des Ortsbürgermeisters statt. Die im Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Horbach vertretene, freie, nicht mitgliedschaftlich organisierte, Wählergruppe Winfried Wilhelmi, beabsichtigt, für die bevorstehende Wahl des Gemeinderates einen Wahlvorschlag aufzustellen. Dies muß nach den gesetzlichen Bestimmungen geschehen. Jeder, der wahlberechtigt für die Wahl zum Ortsgemeinderat ist, hat die Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Versammlung auf die Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten Einfluß zu nehmen; das bedeutet, welche Personen für den Ortsgemeinderat aufgestellt werden sollen. Das gleiche gilt für die Wahl eines Kandidaten zum Ortsbürgermeister.
Die Wahlberechtigtenversammlung findet statt am Donnerstag, 15.04.1999, um 19.30 Uhr, in der Gaststätte “Zum Grünen Baum” in Horbach. Tagesordnung: 1. Wahl eines Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermeisters, 2. Wahl der Bewerber für einen Wahlvorschlag zur Wahl des Ortsgemeinderates.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. -
MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Am Freitag, 09.04.1999, treffen sich alle Sänger um 18.30 Uhr in Nomborn in der Halle zur gemeinsamen Probe.
Am Mittwoch, 14.04.1999, findet um 20.30 Uhr die gleiche Probe mit dem Arion Nomborn Horbach statt.
Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags....von 18.30 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Kapellenstr. 5, Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon: 06439/1349.
Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Wahlleiters
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl des Ortsbürgermeisters
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Westerwaldkreises vom 10.03.1999 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am 13.06.1999 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Hübingen sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.
II.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann ein Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag benötigt keine Unterstützungsunterschriften lil.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind beim Gemeindewahlleiter
in 56412 Hübingen, Gemeindehaus, Kapellenstraße 5, während der üblichen Sprechzeiten,
oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters in 56412 Hübingen, Im Grund 6, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Montabaur, Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 03.05.1999,18.00 Uhr, ab.

