Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

20

II. Öffentliche Sitzung (Beginn ca. 20.00 Uhr)

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.03.1999 (öffentlicher Teil)

2. Erhebung von Vorausleistungen für die Erschließung des Neubau­gebietesIm Flürchen

3. Umsetzung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG); Ver­trag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikati­onslinien durch die Telekom

4. Antrag der Lebenshilfe

5. Kabarettnacht im Jahre 2000 t

6. Frühjahrsaktion auf dem Kinderspielplatz

7. Einwohnerfragestunde

8. Verschiedenes

56412 Oberelbert, 26.03.1999 Jung, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerversammlung findet in der Ortsgemeinde Oberelbert am Donnerstag, 15.04.1999, uni 19.00 Uhr in der Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtli­chen Bereich

2. Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwoh­nerversammlung eingeladen.

Oberelbert/Montabaur, 29.03.1999

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur

Jung, Ortsbürgermeister Dr. Possei-Döiken, Bürgermeister

Bericht aus der Ortsgemeinderatssitzung

des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 24.03.1999

Haushaltsplan 1999

Herr Reusch von der VG Montabaur erläuterte dem Rat die einzelnen Positionen des Haushaltsplanes für 1999.

Ausgehend von einer guten Ausgangslage Ende 1998 - die Gemeinde ist nach über 20 Jahren zum ersten Mal schuldenfrei, der Rücklagenbestand beträgt ca. 60.000,00 DM, konnte der Haushalt 1999 geplant werden. Der Verwaltungshaushalt konnte jedoch aufgrund einer deutlich verschlech­terten Einnahmesituation - u.a. Rückgang der Gewerbesteuer, Rückgang der Schlüsselzuweisung, erhöhte Umlagebelastung - und von einmaligen Ausgaben für die UmlegungIm Flürchen (ca. 100.000,00 DM) nicht aus­geglichen werden. Es mußte eine Zuführung aus dem Verwaltungshaus­halt in Höhe von 98.000,00 DM eingeplant werden.

Der Vermögenshaushalt wird fast ausschließlich von den beiden großen MaßnahmenErschließung Im Flürchen undAnbau Stelzenbachhalle geprägt. Beide Projekte liegen jeweils über 1 Million DM. Eine ausführliche Darstellung der Haushaltszahlen erfolgt noch zu einem späteren Zeitpunkt. Auftragsvergabe für die Erschließung des NeubaugebietesIm Flürchen Nach Erläuterung des Ausschreibungsergebnisses durch den Planer Herrn Brüll und Herrn Wolf vom Bauamt der VG erteilte der Rat einstim­mig entsprechend des Vergabevorschlages der Verwaltung den Auftrag an die Firma Schoenauer, Weltersburg. Vergeben wurde die Ausführung der Straßenbauarbeiten und der Straßenbeleuchtung in Höhe von ca 1.115.000,00 DM. Der Werksausschuß der Verbandsgemeinde hat die Vergabe der Arbeiten für die Wasserleitung und das Schmutz- und Ober­flächenwasser an den gleichen Anbieter beschlossen.

Mit einem Beginn der Bauarbeiten ist in der ersten oder zweiten Woche nach Ostern zu rechnen. Die Besitzer der Altgrundstücke werden hiermit nochmals gebeten, das Abräumen der Grundstücke bis dahin abzuschließen. Änderung des Verkehrskonzeptes in den Gemeindestraßen Dem Rat lag hierzu eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit dem Vor­schlag einer generellen Änderung des jetzigen Konzeptes vor. Aus­gangspunkt war der Beschluß des Gemeinderates, daß auf Antrag der Anlieger im Bereich der Südstraße die Einrichtung einer 30-km/h-Zone oder eines verkehrsberuhigten Bereiches überprüft werden sollte.

Aus Sicht der Verwaltung wurde jedoch eine Änderung des jetzigen Ver­kehrskonzeptes vorgeschlagen, da es nicht schlüssig sei, wenn auf der Durchgangsstraße nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und in den Nebenstraßen teilweise noch Tempo 50 möglich ist. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung auf Änderung des Verkehrskon­zeptes einstimmig zu. Dies bedeutet:

Das Gebiet Festerling (Straßen Im Krautfeld, Zum Wiesengrund und Jagdhausstraße) bleibt verkehrsberuhigter Bereich.

Die Ortsdurchfahrt und die übrigen Straßen werden in eine Tempo- 30-Zone umgerüstet.

Dies bedeutet für die Hauptstraße, daß voraussichtlich die beiden ersten Schwellen im Ortseingangsbereich von Niederelbert aus etwas tiefer ange­legt werden. Im Bereich der Straßen Südstraße, Trifter Weg und Wiesen­straße werden vorerst durch das Ordnungsamt der VG provisorisch Park­plätze markiert, die zu einer versetzten und langsameren Fahrweise zwin­gen sollen. Falls einzelne Markierungen aus Sicht der Anlieger verscho­ben werden sollen, können sie sich direkt an den Ortsbürgermeister oder an Herrn Saal, VG Montabaur, wenden. Nach einer Erprobungsphase von mehreren Wochen soll dann eine endgültige Markierung erfolgen. Das Par­ken ist auch dann noch außerhalb der markierten Parkplätze erlaubt.

Ij/ochei

Nr. 13 ]

Friedhofsangelegenheit

Der Gemeinderat stimmte der Beisetzung von Urnen in Reihengräbernt und beauftragte die Verwaltung, die Friedhofssatzung entsprechend! ändern. 1

Kindertheater

Der Rat beschloß, daß am Samstag, 30.10.1999, eine Kindertheaterv anstaltung in der Stelzenbachhalle durchgeführt wird.

Bericht des Ortsbürgermeisters

Kabarettnacht: Obgm. Jung berichtet über den Verlauf der Kai rettnacht vom 13.03.1999. Insgesamt wurden 240 Eintrittskarten vBrl kauft. Der Überschuß aus dem Getränkeverkauf fließt der Gern/ de zu. Der Ortsgemeinderat befürwortete eine Fortsetzung die: Veranstaltungsreihe im Jahre 2000.

Dem Rat wurde ein Schreiben der Naspa Montabaur bezüglich Anmietung von Geschäftsräumen im Anbau der Stelzenbachh: zur Kenntnis gegeben.

Gemeinderatswahl am 13.06.1999: Zur Wahlversammlung 23.03.1999 waren insgesamt 19 Interessenten/innen erschien], die auch fast alle ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärten. Die A] Stellung der "Freien Liste Oberelbert soll am Freitag, 23.04.1 90 um 19.00 Uhr erfolgen. Zu dieser Versammlung wird über dL Wochenblatt eingeladen. Weitere Bürgerinnen und Bürger, die InteH esse an einer Kandidatur haben, sind herzlich eingeladen. Absi ließend erklärte Ortsbürgermeister Jung, daß er bereit ist, für diei Urwahl als Ortsbürgermeister zu kandidieren, wenn er von der Liste] aufgestellt wird. Diese Unterstützung.durch eine Liste ist nach ner Meinung die Basis für eine gute und erfolgreiche Fortsetzu der bisherigen Arbeit. Da an diesem Abend auch eine gewisse Opi sition spürbar war, forderte er dazu auf, daß für die Wählerinnen u Wähler von dieser Seite auch eine wirkliche Alternative geboten wij Am Donnerstag, -15.04.1999, findet die diesjährige Bürgerv Sammlung statt.

Senehi

Segen ilaushc $41-0i Ireisve 0t 1 '

per Hai 0 der »er 101 larbeit!

k. 00 U

Uhr bis fleisch msget filnwei Satzun jieses sind, g« |jjstan<

l. die f Igung, c borden !, vor, Beschli Formvc des Sa gemacl Hat jen auch n zung gi Pfalz (C

Kirmesgesellschaft 1999

Alle Jugendlichen, die in diesem Jahr bei der Kirmesgesellschaft miti chen möchten, werden nochmals ganz herzlich zu einem Treffen am M woch, 07.04.1999, um 19.00 Uhr im Jugendraum eingeladen. Eswi wichtig, daß an diesem Abend alle kommen, die mitmachen möchten

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters BLl

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 LI® \

Telefon und Fax: 02608/204

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudo] für das Jahr 1999

.1.133.000 Dl .1.133.000 Dl

.1.044.000 Dl .1.044.000 Dl

vom 25.03.1999

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung ffil Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die na Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehi de vom 24.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.

in der Ausgabe auf..

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.

in der Ausgabe auf.

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf.0 Dl

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr) wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe j

(Grundsteuer A).250 v.H

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H

2. Gewerbesteuer. 320 v.q

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb d Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.36,00 Dlj

für den zweiten Hund.54,00 Dlj

für jeden weiteren Hund.72,00 Dl]

..0 Dlj

Spre

jdonnei

ilelefoi

iKath

Koller, prec Verein lüroz 'farrb luttei leßdi Probe Probe Voran Unser findet jer Pfe Tee, K

Jielanr rem Si ;armen