Wochenblatt VG Montabaur
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Sportgemeinschaft Neuhäusel
Sommerzeit
Ab Sonntag gilt wieder die Sommerzeit und somit gelten in den einzelnen Sparten auch wieder andere Anfangszeiten.
Bitte denken Sie daran. Sollten Sie Fragen haben, erkundigen Sie sich bei Ihrem Übungsleiter oder bei Werner Nink, 02620/1327.
Lauftreff/Walking
Ab sofort ist der Lauftreff wieder montags um 18.00 Uhr. Da einige Walker auch weiterhin samstags walken wollen, gilt der Montagstermin als zusätzlicher Termin.
Simmern
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
donnerstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614
Seniorenkreis St. Rochus Simmern
Wir laden Sie ganz herzlich ein, am Donnerstag, 08.04.1999, um 14.30 Uhr einer Seniorenmesse in der St.-Rochus-Kirche Simmern, beizuwohnen. Anschließend finden wir uns im St.-Rochus-Heim ein, wo Kaffee und Kuchen - wie immer - für uns bereitstehen.
Frau Müller von der Sparkasse Neuhäusel wird uns besuchen, um uns über den Euro ein wenig aufzuklären. Wer diesbezüglich Fragen hat, kann sie sicher an Frau Müller richten.
Für Fahrgelegenheit ist gesorgt, damit recht viele teilnehmen können.Bitte melden Sie sich bei Gertrud Thieme, Tel. 2140.
Es freuen sich auf Sie - das Seniorenteam.
“BUCHFINKENLAND
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus
Rufnummer des Ortsbürgermeisters
privat 06439/900990
Gemeindehaus 06439/1764
Schützengesellschaft St. Sebastianus Gackenbach
Traditionelles Ostereierschießen
Wann: Ostermontag, 05.04.1999
Wo: Schießstand “Auf der Dick”; Beginn: 10.00 Uhr, Ende 18.00 Uhr Der beste Tagesschütze bis 16.00 Uhr erhält wieder einen Sonderpreis! Alt und jung sind herzlich eingeladen.
Viel Spaß beim fröhlichen Ostereierschießen!
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. 06439/7435
Ortsbürgermeister privat.Tel. 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach
für das Jahr 1999
vom 25.03.1999
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
Wocl
Nr. 13/1
§1
Dlf
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf...739.000 Dl
in der Ausgabe auf.739.000 Dl
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.451.000 Dl
in der Ausgabe auf.451.000 Dl
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.. Dl
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 0
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsja] wie folgt festgesetzt: f
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 250 v.h
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.h
2. Gewerbesteuer.320 v.h
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb di Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.40,00 DU
für den zweiten Hund.120,00 Df
für jeden weiteren Hund.200,00 Dl\
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für d< Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben. i
56410 Montabaur, 23.03.1999 Im Auftra i
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Mecke
Abt. 1 Az. 029/901.10
III. >
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.04.1999 bis 15.04.19S bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Ziri mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ke narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und vc 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrur 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öfter lieh aus.
Horbach, 25.03.1999 (S) Wilheln
Ortsgemeihdeverwaltung Horbach Ortsbürgermeiste
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftc dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomme sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültj zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn j
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehm gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verlet! worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde de Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- odl Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnuri des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geifern gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so karj auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verf zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlara Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153)
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Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Horbach vom 18.03.1999
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung ur Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 a Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit d Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nai Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustir mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung de Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 739.000 Df)
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 451.000 Dfi
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie fol festgelegt:
Grundsteuer A.250 v.f
Grundsteuer B...'.290 v.f
Gewerbesteuer. 320 v.H
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.40,00 Df
für den zweiten Hund.120,00 Df
für jeden weiteren Hund...200,00 Df
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