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u a tt VG Montabaur

ichstunde des Ortsbürgermeisters

.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Lipdehaus, Kapellenstraße 5, Änderungen werden im Wochenblatt ben. Tel. 06439/1349.

clit über die Sitzung des Ortsgemeinderates |pgen vom 16.03.1999

iing der K176 in der Ortsdurchfahrt Hübingen zur Gemeindestraße

«ermeister informierte über die Abstufung der Ortsdurchfahrt K (flitsstraße (Schreiben der Kreisverwaltung vom 15.12.1998). Der jiderat stimmte der Abstufung nicht zu. Vor einer endgültigen Ent- Lg sind noch einige Fragen zu klären. m e am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden jneinderat stimmte gegen eine Teilnahme am WettbewerbUnser |l schöner werden.

iststunde am Mittwoch

|oche vor Ostern wird die Dienststunde von Donnerstag auf Mitt- 1.03.1999, von 18.30 bis 19.30 Uhr, votverlegt.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

nationen zur Ortsgemeinderats- und |ermeisterwahl am 13.06.1999

1(6.1999 finden die Kommunalwahlen statt. Im Zuge dieser Wah- jildie Wahlberechtigten unserer Gemeinde aufgerufen, einen neu- igemeinderat zu wählen. Daneben steht auch die Wahl des Orts­leisters auf der Tagesordnung.

älilderzu wählenden Ratsmitglieder für die fünfjährige Wahlzeit des gderates beträgt aufgrund der Einwohnerzahl unserer Gemeinde 1er 30.06. des Vorjahres = 490 Einwohner mit Hauptwohn- jjit Ratsmitglieder.

leihe der bisherigen Ratsmitglieder wird nach eigener Aussage wie­gen Gemeinderat kandidieren. Einige weitere Interessenten haben [ebenfalls ihre Absicht zur Kandidatur bekundet. [iWahlberechtigtenversammlung Mitte April (evtl, am Donnerstag, 9, sollen alle Wahlberechtigten der Gemeinde die Gelegenheit n.sich an der Aufstellung der Bewerberliste zum Ortsgemeinderat fegen. In dieser Versammlung soll auch ein Kandidat für das Amt Bürgermeisters gewählt werden.

jizielle Einladung zu dieser Wahlberechtigtenversammlung erfolgt

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

lelschneudorf - Hübingen

,83.1999 spielen wir um 16.30 Uhr gegen Dernbach in Dernbach, peils um 15.45 Uhr am GasthausZum Hannes bzw. Gasthaus la. Am Freitag, 26.03.1999, treffen wir uns jeweils um 19.00 Uhr [genannten Gaststätten zumBäumchen stellen bei Gerd Born.

EISBACHGEMEINDEN

Girod

nstunden des Ortsbürgermeisters

von 17.00 bis 19.00 Uhr von 17.00 bis 19.00 Uhr

tliche Bekanntmachung aushaltssatzungt der Ortsgemeinde Girod as Jahr 1999

103.1999

gemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für nd-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach ^ung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör 15.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

Nr. 12/99

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.552.000 DM

in der Ausgabe auf.1.552.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.664.000 DM

in der Ausgabe auf.664.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen auf.0 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)....250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer .320 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.100,00 DM

für jeden weiteren Hund.150,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 15.03.1999 Im Auftrag

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel

Abt. 1 Az. 029/901.10 III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.03.1999 bis 09.04.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Girod, 19.03.1999 (S) Hannappel

Ortsgemeindeverwaltung Girod Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Girod vom 09.03.1999

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.552.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 664.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt fest­gelegt:

Grundsteuer A..'...250 v.H.

Grundsteuer B...290 v.H.

Gewerbesteuer..320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.50,00 DM

für den zweiten Hund.100,00 DM

für jeden weiteren Hund.150,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr'1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.