u a tt VG Montabaur
ichstunde des Ortsbürgermeisters
.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Lipdehaus, Kapellenstraße 5, Änderungen werden im Wochenblatt ben. Tel. 06439/1349.
clit über die Sitzung des Ortsgemeinderates |pgen vom 16.03.1999
iing der K176 in der Ortsdurchfahrt Hübingen zur Gemeindestraße
«ermeister informierte über die Abstufung der Ortsdurchfahrt K (flitsstraße (Schreiben der Kreisverwaltung vom 15.12.1998). Der jiderat stimmte der Abstufung nicht zu. Vor einer endgültigen Ent- Lg sind noch einige Fragen zu klären. m e am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden” jneinderat stimmte gegen eine Teilnahme am Wettbewerb “Unser |l schöner werden”.
iststunde am Mittwoch
|oche vor Ostern wird die Dienststunde von Donnerstag auf Mitt- 1.03.1999, von 18.30 bis 19.30 Uhr, votverlegt.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
nationen zur Ortsgemeinderats- und |ermeisterwahl am 13.06.1999
1(6.1999 finden die Kommunalwahlen statt. Im Zuge dieser Wah- jildie Wahlberechtigten unserer Gemeinde aufgerufen, einen neu- igemeinderat zu wählen. Daneben steht auch die Wahl des Ortsleisters auf der Tagesordnung.
älilderzu wählenden Ratsmitglieder für die fünfjährige Wahlzeit des gderates beträgt aufgrund der Einwohnerzahl unserer Gemeinde 1er 30.06. des Vorjahres = 490 Einwohner mit Hauptwohn- jjit Ratsmitglieder.
leihe der bisherigen Ratsmitglieder wird nach eigener Aussage wiegen Gemeinderat kandidieren. Einige weitere Interessenten haben [ebenfalls ihre Absicht zur Kandidatur bekundet. [iWahlberechtigtenversammlung Mitte April (evtl, am Donnerstag, 9, sollen alle Wahlberechtigten der Gemeinde die Gelegenheit n.sich an der Aufstellung der Bewerberliste zum Ortsgemeinderat fegen. In dieser Versammlung soll auch ein Kandidat für das Amt Bürgermeisters gewählt werden.
jizielle Einladung zu dieser Wahlberechtigtenversammlung erfolgt
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
lelschneudorf - Hübingen
,83.1999 spielen wir um 16.30 Uhr gegen Dernbach in Dernbach, peils um 15.45 Uhr am Gasthaus “Zum Hannes” bzw. Gasthaus la”. Am Freitag, 26.03.1999, treffen wir uns jeweils um 19.00 Uhr [genannten Gaststätten zum “Bäumchen stellen” bei Gerd Born.
‘EISBACHGEMEINDEN”
Girod
nstunden des Ortsbürgermeisters
von 17.00 bis 19.00 Uhr von 17.00 bis 19.00 Uhr
tliche Bekanntmachung aushaltssatzungt der Ortsgemeinde Girod as Jahr 1999
103.1999
gemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für nd-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach ^ung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör 15.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
Nr. 12/99
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.552.000 DM
in der Ausgabe auf.1.552.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.664.000 DM
in der Ausgabe auf.664.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)....250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer .320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 15.03.1999 Im Auftrag
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel
Abt. 1 Az. 029/901.10 III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.03.1999 bis 09.04.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Girod, 19.03.1999 (S) Hannappel
Ortsgemeindeverwaltung Girod Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Girod vom 09.03.1999
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1999 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.552.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 664.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A..'...250 v.H.
Grundsteuer B..■.290 v.H.
Gewerbesteuer..320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.100,00 DM
für jeden weiteren Hund.150,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr'1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.

