anblatt VG Montabaur
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Nr. 12/99
-südlichen Erfahrungen prägen das Bild der Ausstellung. Die Aus- c her betreuen die Ausstellung und stehen zum Gespräch iim 12 . April, 17,00 Uhr -19.00 Uhr, wird die Ausstellung unter der Herrschaft von Herrn Landrat Peter-Paul Weinert eröffnet.
' folgenden Tagen haben morgens Schulklassen die Möglichkeit, «Stelling zu besuchen. Den Besuch können die Klassenlehrer durch Lhandbuch vorbereiten.
I april wird im Rahmen der Ausstellung das Theaterstück „Der Blau- ,>'von Hein Knack im Haus der Jugend um 10.00 Uhr und 20.00 Uhr i Für Gruppen besteht die Möglichkeit zu einem Besuch mit Nach- ig. (vgl. Angebote für Gruppen)
L e nprogramm werden Veranstaltungen für spezielle Zielgruppen
Koten:
Lntag, 18- A P ril > findet im Rahmen der Ausstellung ein Aktions- lehtvorbeugung in der Familie statt.
Veranstaltung wird in Kooperation mit den regionalen Selbsthilfe- mdurcligeführt.
[Pfarrkirche „St. Johannes der Täufer“ .Ruppach-Goldhausen.
[ Samstag, den 27. März 1999 - 20.00 Uhr kWoLFGANG Amadeus Mozart"
Benjamin Britten
[HI COMPANY m HI AYIN
(in Originalsprache) Landesuraufführung
Gabriele Hierdeis Sopran Nadja Jamiro Alt Christoph Hierdeis Tenor
Joachim Schorn Bass/Sprecher Christoph Berghausen Sprecher Markus Eichenlaub Orgel
isiEErw.:25,-DM,Sch.: 15,-DM
BadVeienvald, Auf dem Kalk 11, Montabaur, Tel.: (0 26 02) 68 02-0 UlM. Bahnhofshalle 20.56410 Montabaur. Tel.: (0 26 02) SS 86 ‘isaraDe,564l2Ruppacli-Goldhausen, Tel.: (0 26 02) 85 82
Montabaur
itliche Bekanntmachung |shaltssatzung der Stadt Montabaur i Haushaltsjahr 1999 vom 19.03.1999
[tat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnüng für Rhein- »Iz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- wh die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom »9 hiermit bekanntgemacht wird:
ishaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im [ungshaushalt
[mahme auf.30.107.000 DM
ae auf.30.107.000 DM
Btahaushalt
|tahme auf.13.048.000 DM
beauf. 13.048.000 DM
tot.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.701.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.3.825.000,00 DM
(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der
Umschuldungskredite in 1999 rd.1.381.752,00 DM)
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer:. 330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (§ 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung vom 09.02.1988):
für den ersten Hund.100,00 DM
für den zweiten Hund. 130,00 DM
für jeden weiteren Hund.160,00 DM
II.
Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am 09.03.1999 das Investitionsprogramm für die Jahre 1998 - 2002 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:
Gesamtinvestitionen.36.821.000,00 DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1998 .8.173.000,00 DM
1999 .11.016.000,00 DM
2000 .7.939.000,00 DM
2001 .4.925.000 DM
2002 .4.768.000,00 DM
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.1.701.000,00 DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen.454.000,00 DM
für den voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen Montabaur, 15.03.1999
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel
IV.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.03.1999 - 09.04.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 19.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken
Stadt Montabaur , Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbebörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen - Erweiterung” der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.03.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen - Erweiterung” öffentlich auszulegen.
Die entsprechenden Bebauungsplanunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.1999 bis 07.05.1999 (einschließlich) bei der Verbändsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden

