Einzelbild herunterladen

anblatt VG Montabaur

15

Nr. 12/99

-südlichen Erfahrungen prägen das Bild der Ausstellung. Die Aus- c her betreuen die Ausstellung und stehen zum Gespräch iim 12 . April, 17,00 Uhr -19.00 Uhr, wird die Ausstellung unter der Herrschaft von Herrn Landrat Peter-Paul Weinert eröffnet.

' folgenden Tagen haben morgens Schulklassen die Möglichkeit, «Stelling zu besuchen. Den Besuch können die Klassenlehrer durch Lhandbuch vorbereiten.

I april wird im Rahmen der Ausstellung das TheaterstückDer Blau- ,>'von Hein Knack im Haus der Jugend um 10.00 Uhr und 20.00 Uhr i Für Gruppen besteht die Möglichkeit zu einem Besuch mit Nach- ig. (vgl. Angebote für Gruppen)

L e nprogramm werden Veranstaltungen für spezielle Zielgruppen

Koten:

Lntag, 18- A P ril > findet im Rahmen der Ausstellung ein Aktions- lehtvorbeugung in der Familie statt.

Veranstaltung wird in Kooperation mit den regionalen Selbsthilfe- mdurcligeführt.

[PfarrkircheSt. Johannes der Täufer .Ruppach-Goldhausen.

[ Samstag, den 27. März 1999 - 20.00 Uhr kWoLFGANG Amadeus Mozart"

Benjamin Britten

[HI COMPANY m HI AYIN

(in Originalsprache) Landesuraufführung

Gabriele Hierdeis Sopran Nadja Jamiro Alt Christoph Hierdeis Tenor

Joachim Schorn Bass/Sprecher Christoph Berghausen Sprecher Markus Eichenlaub Orgel

isiEErw.:25,-DM,Sch.: 15,-DM

BadVeienvald, Auf dem Kalk 11, Montabaur, Tel.: (0 26 02) 68 02-0 UlM. Bahnhofshalle 20.56410 Montabaur. Tel.: (0 26 02) SS 86 isaraDe,564l2Ruppacli-Goldhausen, Tel.: (0 26 02) 85 82

Montabaur

itliche Bekanntmachung |shaltssatzung der Stadt Montabaur i Haushaltsjahr 1999 vom 19.03.1999

[tat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnüng für Rhein- »Iz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi- wh die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom »9 hiermit bekanntgemacht wird:

ishaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im [ungshaushalt

[mahme auf.30.107.000 DM

ae auf.30.107.000 DM

Btahaushalt

|tahme auf.13.048.000 DM

beauf. 13.048.000 DM

tot.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.701.000,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.3.825.000,00 DM

(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der

Umschuldungskredite in 1999 rd.1.381.752,00 DM)

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer:. 330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden (§ 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung vom 09.02.1988):

für den ersten Hund.100,00 DM

für den zweiten Hund. 130,00 DM

für jeden weiteren Hund.160,00 DM

II.

Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz hat der Stadtrat am 09.03.1999 das Investitionsprogramm für die Jahre 1998 - 2002 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:

Gesamtinvestitionen.36.821.000,00 DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1998 .8.173.000,00 DM

1999 .11.016.000,00 DM

2000 .7.939.000,00 DM

2001 .4.925.000 DM

2002 .4.768.000,00 DM

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erfor­derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1999 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von.1.701.000,00 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen.454.000,00 DM

für den voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen Montabaur, 15.03.1999

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel

IV.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.03.1999 - 09.04.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Montabaur, 19.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken

Stadt Montabaur , Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbebörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen - Erweiterung der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.03.1999 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen - Erweiterung öffentlich auszulegen.

Die entsprechenden Bebauungsplanunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.1999 bis 07.05.1999 (einschließlich) bei der Verbändsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Kon­rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden