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Wochenblatt VG Montabaur

Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen

Seit dem 1. Januar 1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für dieses Jahr bis zum 01.04.1999 gestellt werden. Förderungsvoraussetzungen:

1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens zehn jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Stadt Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.

2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemein­schaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200 DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 15 DM.

Ihre schriftliche Antragstellung muß folgende Daten beinhalten:

1. Vor- und Zunamen, Anschriften und Geburtsdaten der Mitglieder;

2. Bankverbindung des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft;

3. Bestätigung durch die/den Vorsitzende(n) des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft (Stempel soweit vorhanden)

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbe­reich 2, Rathaus, Zimmer 26, einzureichen (Tel.: 02602/126.327).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der 01.04.1999 eine Aus­schlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, kön­nen nicht mehr berücksichtigt werden.

Verkehrsregelung anläßlich der 5. Westerwälder Aktivtage am 27.03. und 28.03.1999

Für die 5. Aktivtage muß die Bahnhofstraße ab Samstag, 27.03.1999,6.00 Uhr, bis Montag vormittag, 29.03.1999, für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Anlieger der Bahnhofstraße werden gebeten, ihre Fahrzeuge - soweit sie in dieser Zeit benötigt werden - außerhalb der Sperrstrecke abzustellen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Verkehrssitua­tion einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Neuhäusel sucht für ihren kommunalen Kinder­garten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt

eine(n) Erzieherin) (vollbeschäftigt) zur Mutterschaftsvertretung.

Die Einstellung ist daher nur befristet möglich bis zum 30.06.2000. Gesucht wird eine engagierte Kraft, die in der Lage ist, nach pädago­gischen Konzepten in einer Gruppe mitzuarbeiten. Kooperations­bereitschaft, Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen werden vor­ausgesetzt.

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 05.04.1999 an den Kindergarten Neuhäusel, - Kindergar­tenleitung -, Eisenköppel 2 a, 56335 Neuhäusel.

Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Frau Breidbach unter der Rufnummer 02620/15079.

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmög­lichen Zeitpunkt

eine/en Mitarbeiter/in für die zentrale Poststelle.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

An- bzw. Abtransport der Post

Sortieren und Verteilen.des gesamten Posteinganges

Bedienung und Wartung der Fotokopiergeräte

Vervielfältigungen, Druckaufträge

Geschäftsmaterialbewirtschaftung- und ausgabe

Botendienste

Vertretung der Hausmeister Wir bieten:

eine abwechslungsreiche Tätigkeit Tariflohn nach dem Bundesangestelltentarifvertrag Anschluß an die Zusatzversorgungskasse ein angenehmes Arbeitsumfeld.

Verfügen Sie über handwerkliches Geschick im Umgang mit techni­schen Anlagen, sind Sie in der Lage, einfachere Verwaltungsaufgaben zu erledigen und verfügen Sie über den Führerschein Klasse 3?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild) bis zum 10.04.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, - Personalamt Konrad-Adenau- er-Platz 8,56410 Montabaur.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wünschen Sie weitere Informationen?

Rufen Sie uns bitte unter der Ruf-Nr. 02602/126334 od. 126331 an.

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Nr.

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur sucht ab sofort für dieR ende Grundschule in Ruppach-Goldhausen e,r<

eine geeignete Person zur Betreuung der Schüler/inneni Aufgabe ist es, eine Gruppe von Schüler/innen während der n richtsfreien Zeiten zwischen 7.05 bis 8.00 Uhr und von 12 iki 13.05 Uhr zu betreuen. Die Gruppenstärke ist Stundenplanbari variabel. Die Gruppe wird von zwei Betreuungspersonen geleitet im Team wechselseitig wochenweise arbeiten. Des weiteren verf ten sich diese Personen bei evtl. Ausfällen wie Urlaub, Krankheit Die Beschäftigung erfolgt als sogenannte geringfügige Beschäftiqul Gesucht wird eine Person mit dem notwendigen EinfühlunqsJ mögen (z.B. eine Ausbildung im Sozial- oder Erziehungsdienst J auch Väter und Mütter, die sich in der Lage sehen, die Kinder betreuen und pädagogisch geschickt bei Spielen anzuleiten) Nähere Informationen können beim Rektor der Grundschule Rl pach-Goldhausen, Herrn Hoffmann, Tel.: 02602/8759 oder bei r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Personalamt TS 02602/126-334 erfragt werden. ;

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreihj Lebenslauf, evtl. Zeugnisse) werden bis zum 08.04.1999 an die« bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8 ,56410 tabaur erbeten.

Aufruf zur Haussammlung für Kriegs- und Zivilblinde 1999 in Rheinland-I

Der Landesblindenverband Rheinland-Pfalz e. V. führt in der Zel 06.04. bis zum 19.04.1999 seine Haussammlung durch, Mitderti nähme der Schirmherrschaft will ich deutlich machen: Wir alle sollt Arbeit dieses Verbandes tatkräftig unterstützen.

Seit Jahrzehnten leisten der Verband und seine Mitgliedervereini volle Hilfen für sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das* fast alle Lebensbereiche in sozialer, kultureller und sportlicher Hinsil nenne als Beispiele die Betreuung mehrfach behinderter Blinder ul| Maßnahmen zur beruflichen Integration. Der Landesblindenverbanj notwendiger, gewichtiger Fürsprecher sehbehinderter Menschen il rem Land. Es ist eines seiner wichtigen Ziele, daß die sehbehindel glieder möglichst lange ein eigenständiges, unabhängiges Leben! können. Dieses Anliegen ist auch zugleich ein Ziel der LandesreJ Wir unterstützen im Rahmen unserer Möglichkeiten die gesellschi und berufliche Eingliederung der sehbehinderten Menschen in ul Land. Vom Land Rheinland-Pfalz geleistete Hilfe genügt alleine nid Landesblindenverband leistet eine notwendige Ergänzung. Sie kal dings nicht nur durch Mitgliederbeiträge finanziert werden. Deshalb! Verband auf unsere finanzielle Unterstützung angewiesen.

Ich bitte Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die notwendige^ des Landesblindenverbandes durch Ihre großzügige Spende zu l| Bitte leisten Sie Ihren Beitrag auch in dem Bewußtsein, daß jeder v| durch besondere Lebensumstände heute oder morgen zu d« nen Personenkreis zählen kann.

Ministerpräsident von Rheinland

Abfalltips aus erster Hand

Gelbe(n) Sack/Tonne nur für Verpackungen nutzen

Seit sechs Jahren werden mittlerweile Verpackungen mit dem g| Punkt im Westerwaldkreis gesammelt, mit sehr guten Sammelerj sen, wie die Abfallbilanzen der letzten Jahre eindrucksvoll beweis! Bürgerinnen und Bürgern im Westerwaldkreis scheint es mittler Fleisch und Blut übergegangen zu sein, daß Verpackungen mit di nen Punkt nicht in die Restmülltonne gehören, sondern getrennt! melt werden. Dennoch häufen sich gerade in letzter Zeit Anrufe« gerinnen und Bürgern, deren gelbe Säcke bei der Abfuhr nicht] nommen wurden, weil sie falsch befüllt waren. Der WAB weist t nochmals ausdrücklich darauf hin, daß in den gelben Säcken bzj nen ausschließlich Verpackungsmaterialien mit dem grünen Punkt! melt werden, nicht generell alle Arten von Kunststoffabfällen wie z ; derspielsachen, Gummistiefel, Kleiderbügel, Plastikschüsseln un nen, Styropor aus Baumaßnahmen und Dämmstoffe. Der Grundl liegt in der Finanzierung des ganzen Abfuhrsystems. Die Kostern Einsammlung, Sortierung und Verwertung der gelben Säcke® nen werden ausschließlich durch die Lizenzgebühr für den grüne] gedeckt, diese Leistung wird also nicht über die Müllgebühren finj Aus diesem Grund können bei der Abfuhr der gelben Säcke/ zwangsläufig auch keine Abfälle mitgenommen werden, die ke» nen Punkt haben. Diese Abfälle sind über die graue Restmülltonna sorgen, größere Mengen müssen zu privaten Entsorgungsof gebracht werden.

Ein weiterer Problempunkt ist die Tatsache, daß Verpackungeftäl und Papier selbst dann nicht in den gelben Sack/die gelbe Tonne!! wenn diese einen grünen Punkt haben. Flaschen und Gläser ko die Glascontainer und für Papierabfälle steht die grüne Papiercj Verfügung. .

Bei weiteren Fragen hilft das Abfallberatungsteam in Moschhei weiter, Tel. 02602/6806-55.