Wochenblatt VG Montabaur
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus.
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat....06439/900990 Gemeindehaus.06439/1764
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1999 vom 15.03.1999 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaitungshaushalt
in der Einnahme auf.580.000 DM
in der Ausgabe auf.580.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.548.000 DM
in der Ausgabe auf.548.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.87.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer .320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund. 130,00 DM
für jeden weiteren Hund.160,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 09.03.1999 Im Auftrag
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Meckel
Abt. 1 Az. 029/901.10 III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.03.1999 bis 31.03.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, 15.03.1999 (S.) Weidenfeller
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, öder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
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___Nr. 1
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 04.0311 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1999 einstimmig verabschied
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratunn Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 199 Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmuna mi Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgeleatf Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zu. mung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung. u :
Die Haushaltssatzung 1999, die die summarische Zusammenfassun Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 580.000 ol
Vermögenshaushalt ’ j
Einnahmen/Ausgaben je 548.000 00
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1999 wie f.' ’
Grundsteuer A.250 J
Grundsteuer B.290 3
Gewerbesteuer...
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund .59 qq!
für den zweiten Hund .130^001
für jeden weiteren Hund.160 001
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Hi haltsjahr 1999 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorberich! I aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegel Das abgelaufene Haushaltsjahr 1998 schließt mit einem Fehlbetral rund 100.000,00 DM ab. Dieser Soll-Fehlbetrag 1998 ist im Haus! plan 1999 zur Abwicklung vorgesehen. Die Entstehung dieses we| Fehlbetrages ist zurückzuführen auf nicht in voller Höhe eingetri Grundstückserlöse im Jahr 1998. a
Über Rücklagen verfügt die Ortsgemeinde Gackenbach derzeit nicl Die Ortsgemeinde bleibt somit weiterhin schuldenfrei.
Haushalt 1999
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.128.000,00 DM. Hiervon ent] auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 580.000,00 DM und al ausgeglichenen Vermögenshaushalt 548.000,00 DM. 1
In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der Verpflicht ermächtigungen in Höhe von 87.000,00 DM festgesetzt.
Kredite werden 1999 nicht benötigt.
Verwaltungshaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 589.01 DM um 9.000,00 DM auf 580.000,00 DM. Die Reduzierung bergl einem gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Ansatz (1998 - 25.000,0| 1999 - 6.000,00 DM) für Verfahrenskosten im Umlegungsverfahren! terweg-Erweiterung”. J
Obwohl die Verfahrenskosten für das Umlegungsverfahren erheb« sparungen gegenüber dem Vorjahr ausweisen, ist zum Ausgleich da waltungshaushaltes eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Hölj 16.000,00 DM erforderlich. f
Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes dominiert der I abschnitt “Steuern und allgemeine Zuweisungen” mit einem pro?] len Anteil von 73,70 %.
Die sonstigen Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgende^ chen erwartet:
Erstattungen, Zuweisungen.0$
Gebühren .2,9|
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen.15,1|
sonstige Finanzeinnahmen.J
(Konzessionsabgaben, Zinsen).5,11
Zuführung vom Vermögenshaushalt.2,7|
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltej hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Bl nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertraglicW gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. 1 Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen An] einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des 1 tungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben..
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.25,6^
3. Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen.
4. Umlagen. 52 $l
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 28.05.1998 beschlossene InvestiM gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshausl Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestirnt! Volumen. Die Fortschreibung hat ergeben, daß für nachfolgende 1 tionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entspra de Hausmittel bereitzustellen sind: f
1. Erschließung “Halfterweg-Erweiterung”.232.000,|
2. Ausbau der Bürgersteige Hübinger Straße L 326, i
Ortsteil Dies incl. Straßenbeleuchtung.12.000,d
3. Erwerb von Einrichtungsgegenständen für das .A
Buchfinkenzentrum Gackenbach/Horbach...
4. Bau einer Buswartehalle im Ortsteil Kirchähr. 20 M<i
5. Dachsanierung am Nebengebäude des J
Gemeindehauses .25 .üuu,«|

