VG Montabaur
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Nr. 11/99
octienblatt
, Hpve rwaltung Montabaur Fachbereich Technik Zimmer 214, Kon- aAdeoauer-Plsitz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
, rhu tzgebühr in Höhe von 80,00 DM je Los ist unter Angabe des Ver- Hiinaszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, r 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur 5 Sch eck zu zahlen.
' zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 25,00 DM je Los wird Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Daten- sr Diskette (MS DOS) 3,5”, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeich- ■ jn Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt. ^Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen, nin für die Abgabe des Angebotes ist Dienstag, 04. Mai 1999 j. 11.00 Uhr ^2-11.15 Uhr „3:11-30 Uhr
Siebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- Enstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- Ikl bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich «-.Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, ein- Wcheri. Die Submission findet an o. g. Termin in Zimmer 218 statt. Usbaur, 16.03.1999 E. Schaaf, Erster Beigeordneter
Ltsverordnung
L die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags L 41 O Montabaur aus Anlaß der Westerwälder Aktivtage 1 27 , und 28. März 1999
lorund der §§ 14 Abs. 1 und 16. Abs. 1 des Gesetzes überden Laden- Ijßvom 28. Nov. 1956 (BGBl. I. S. 875), in der zur Zeit geltenden Fas- Ln Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zustän- leilen auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996 I.IS. 219), wird folgende Rechtsverordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß der Wester- ider Aktivtage 1998 am Sonntag, 29. März 1999 in derzeit von 13.00 Ibis 18.00 Uhr geöffnet sein.
irlbiervon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen Samstag, 27. März 1999 (dem verkaufsoffenen Sonntag voraus- gender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
n an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei liien beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab ■OO Uhr von der Arbeit freizustelleri. Statt an einem Nachmittag darf die jteitam Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden, lährend der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein E darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden, lygendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt
Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, jkftigungsart und dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh- lund über diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
Ebdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs- ■sauszulegen oder auszuhändigen.
prhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verjüng werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlußge- s geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot Ingendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 lugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965), in Ezt geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und Inder Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutter- fzgesetzes vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315), in der zur Zeit gelten- ) als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
äRec'ntsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. fSOMontabaur, 15.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Ng
jNerung der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur |die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 16. März 1999
Perbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Inland-Pfalz (GemO) i. d. F. vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), jHgeändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S.
J 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeiner Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer vom fl993 (GVBI. S. 139) und des § 2 Abs. 1 des Kommunalabgaben- Jte(KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch |itvom 12.02.1997 (GVBI. S. 39) die folgende Satzung beschlossen, |aimit öffentlich bekanntgemacht wird:
I er Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung l&üSJungssteuer vom 08.01.1988, geändert durch Satzung vom |(.l993, wird wie folgt geändert:
. r nach festen Sätzen
P,Betrieb von Apparaten und Automaten nach § 1 Nr. 1 beträgt die Steu- ) Monat in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) ab 1999 pro Monat
u. Gerät.240,00 DM
2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungsgeräte) ab 1999 pro
Monat und Gerät.80,00 DM.
§2 ..
Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft.
56410 Montabaur, 16.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer- Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 16.03.1999 (S.) Dr. Possel-Dölken
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bürgermeister
Beraten und beschlossen Informatives aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur vom 11.03.1999
Tiefbrunnen Ruppert in Gemarkung Ruppach-Goldhausen vorübergehend außer Betrieb
Wegen Toneintrübungen mußte der Tiefbrunnen in der Gemarkung Rup- pach-Goldhausen vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Zwischenzeitlich wurde ein Büro mit der Schadenfindung beauftragt. Da z.Z. keine Eintrübungen vorliegen, konnte der Brunnen wieder ans Netz genommen werden.
Gute Aussichten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen
Neue Wege will die Verbandsgemeinde Montabaur in Zukunft gehen, um arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen fachlich und persönlich zu qualifizieren und so in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierzu ist unter Anleitung von Fachpersonal an die Bereiche Landschaftsbau, Holz- und Innenausbau, Kinderbetreuung sowie Hauswirtschaft, Riege und Betreuung gedacht. Gespräche mit dem Arbeitsamt, dem Westerwaldkreis sowie weiteren Institutionen zur Finanzierung laufen bereits. Sollte sich die Testphase bewähren, ist an die Gründung einer gemeinnützigen Beschäftigungs- GmbH gedacht, die dann im Jahre 2000 eingerichtet werden könnte.
Sehr erfolgreich ist auch die 1998 eingerichtete Auswegberatung im Sozialamt. So konnten bis Ende Februar 1999 bereits 142 Personen in verschiedene Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.
Resolution für den Stundentakt der neuen ICE-Strecke Einstimmig bei zwei Enthaltungen hat der Verbandsgemeinderat eine Resolution beschlossen, die der DB-AG den Standpunkt der Region hinsichtlich des Haltes von Zügen des ICE-Bahnhofes in Montabaur klarmachen soll. Um die Attraktivität zu gewährleisten, wird ein stündlicher Zug-Taktverkehr eingefordert.
Die Verwaltung informiert
Wir bitten um Beachtung:
Die Verbandsgemeindeverwaltung ist am Freitag, 26.03.1999, wegen einer internen Dienstveranstaltung ab 11.00 Uhr geschlossen!
Achtung!
Vorgezogener Redaktionsschluß für die 13. und 14. KW (Ostern)
Alle Manuskripteinsender weiden geboten, die Manuskripte, die in der 13. und 14. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, bis Freitag, 26.03.1999, 11.00 Uhr für die 13. KW, und Donnerstag, 01.04.1999,16.00 Uhr für die 14. KW, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.
Wir bitten um Beachtung!

