Wochenblatt VG Montabaur
Seniorennachmittag
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Namen der Ortsgemeinde Großholbach lade ich herzlich ein zum Seniorennachmittag am Sonntag, 14.03.1999, um 14.30 Uhr im Bürgerhaus. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind gerngesehene Gäste bei Kaffee und Kuchen. Die Vereine und Gruppen unseres Dorfes werden Ihnen ein unterhaltsames Programm bieten. Die Kinder der Grundschule haben ebenfalls ihren Auftritt zugesagt. Melodien für Junggebliebene beschließen den Nachmittag. Auf dem Keyboard spielt der Alleinunterhalter Gerd Steuer aus Großholbach. Anmeldungen richten Sie bitte an mich unter der Telefonnummer 5872 (nach 15.00 Uhr). Mitbürgerinnen und Mitbürger, die gerne einen Kuchen spenden möchten und denen ich bereits jetzt herzlich danke, melden sich bitte gleichfalls unter der genannten Telefonnummer.
Ich würde mich freuen, Sie zu einem kurzweiligen und geselligen Seniorennachmittag im Bürgerhaus begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Alte Herren Eisbachtal
Am 13.03.1999 um 16.00 Uhr spielen wir bei unseren Sportfreunden in Herschbach/Uww. Spielkleidung: weiß/rot. Abfahrt: 15.15 Uhr.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags von.18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon: 06485/4455
Kulturamt Westerburg Az.: - 4-830
Öffentliche Bekanntmachung
ln dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod liegen die geprüften Kas- senunterlagen des Rechnungsjahres 1998 in der Zeit vom 06.04.1999 bis einschließlich zum 19.04.1999 bei dem Kassenverwalter Wolfgang Moog, Heistenbacher Straße, 65558 Eppenrod, zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen.
Einwendungen gegen die Richtigkeit des Jahresabschlusses 1998 können innerhalb zwei Wochen nach dem ersten Tag der Offenlegung beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, oder bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Dieter Lotz, Bornstraße 19,65558 Eppenrod, schriftlich vorgebracht werden. Werden Einwendungen nicht erhoben oder sind erhobene Einwendungen ausgeräumt, so gilt der jeweilige Kassenverwalter als entlastet. Westerburg, 04.03.1999 Der Leiter des Kulturamtes
Jürgen Lehnigk-Emden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Telefon und Fax: .06485/223.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen
für das Jahr 1999 vom 03.03.1999
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 02.03.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.2.518.000,00 DM
in der Ausgabe auf.2.518.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.390.000,00 DM
in der Ausgabe auf.1.390.000,00 DM
festgesetzt.
30
Nr. 10|
-0,00 i
- 0 , 00 [
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalte
wie folgt festgesetzt: S|
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)...
b) für Grundstücke (Grundsteuer B).
2. Gewerbesteuer.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.
für den zweiten Hund.
für jeden weiteren Hund.
-220 V -240 j -300 {
"36,001 -54,00 J -72,00 0
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für * Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben. 1
56410 Montabaur, 02.03.1999 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises ImAuftM
Abt. 1 Az. 029/901.10 Me i
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.03. bis 24.03.1999151 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimi 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kerf beitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von j| Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich] Nentershausen, 03.03.1999 (S.) Greil
Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen Ortsbürgermeli
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsclirl dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomj sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfangang zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gei migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Safef verletzt worden sind, oder ■
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde! Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahr! oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung i| Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen! schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so i( auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese V« zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinlj Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
Kulturamt Westerburg, Az.: 4830
In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod liegen die geprüften! senunterlagen des Rechnungsjahres 1998 in der Zeit vom 06.04.1} bis einschließlich zum 19.04.1999 bei dem Kassenverwalter Wolfjfl Moog, Heistenbacher Straße, 65558 Eppenrod zur Einsichtnahme die Beteiligten offen.
Einwendungen gegen die Richtigkeit des Jahresabschlusses 1998 kö| innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Offenlegung ij Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg oder bei J Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Dieter lj Bornstaße 19,65558 Eppendorf schriftlich vorgebracht werden. Werden Einwendungen nicht erhoben oder sind erhobene Einwendu| ausgeräumt, so gilt der jeweilige Kassenverwalter als entlastet.
Der Leiter des Kulturamtes Jürgen Lehnigk-Em |
Westerburg, 04.03.1999.
MGV “Eintracht”
Die nächste Chorprobe für alle vier Stimmen findet am 15.03.1999, bereits um 18.45 Uhr statt.
Daran anschließend beginnt um 20.15 Uhr die diesjährige Jahresijj Versammlung des MG’V “Eintracht” Nentershausen im VereinsloKaJJ zeria “Rustica”.
Tagesordnung:
1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Jahresbericht Schriftführer; 4.j senbericht; 5. Bericht Vorsitzender; 6. Bericht der Kassenprüferuifflj lastung des Vorstandes; 7. Ergänzungswahlen zum Vorstand; düng eines Fördervereines; 9. Verschiedenes.
Alle aktiven und passiven Mitglieder sind zu dieser Versammlung j lieh eingeladen.

