, nbla u VG Montabaur
„^Vereinigung 1920 Horbach e.V.
jiORENFUSSBALL
' „ „ntaa 07.03.1999, tritt unsere I. Mannschaft um 14.30 Uhr jS Weidenhahn an.
laendspielgemeinschaft
ift/weteenncudorf/Horbach
i nde Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus: ,üd- Sonntag, 07.03.1999, 10.30 Uhr, gegen JSG Mai- id/Dierdorf in Niederelbert
! nfl nd- Samstag, 06.03.1999, 16.30 Uhr, gegen JSG Leubs- S in Oberelbert
Irgend: Samstag, 06.03.1999,15.15Uhr, gegen JSG Niederahr ieuterod
'Rahmen der Hallenmeisterschaft um den Sparkassen-Cup neh- 1 nunsere Mannschaften am Wochenende an folgenden Hallentur- bren teil'
Lugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sport- |e Siershahn
laugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sport- I Montabaur
Iklugend: Samstag, 06.03.1999, Beginn: 9.30 Uhr, Spielort: Sport- L1 Montabaur
Il-Jugend: Samstag, 06.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Lalle 1 Montabaur
PJugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 9.30 Uhr, Spielort: Sport- L 2 Montabaur
Lugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sport- j e 2 Montabaur
ASf,
Gackenbach
jjrechstunde des Ortsbürgermeisters
.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Gemeindehaus
iummerdes Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
ineindehaus.06439/1764
ffentliche Bekanntmachung
ir Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes jckenbach/Horbach für das Jahr 1999 vom 01.03.1999
iVerbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- liing für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12. |2(GVBI. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterfing eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und tohvom 28.7.1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die ih Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf- fsbehörde vom 25.2.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
paushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im
waltungshaushalt
f Einnahme.auf 374.000,— DM
[er Ausgabe.auf 374.000,— DM
mögenshaushalt
lerEinnahme.auf 0,00 DM
ler Ausgabe auf.0,00 DM
»gesetzt.
j|dite werden nicht veranschlagt.
pichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
irUmlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung sKindergartens beträgt 73.734,00 DM. Die Umlage 1999 ist nach f/anl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kinder- ferniittel 31 7 deS Vor j a ^ res besüC hten (§ 7 Abs. 3 der Satzung),
P ch haben zu zahlen:
Kinder Umlage DM
pmeinde Gackenbach 39 42.920.00
pmeinde Horbach 28 30.814,00
67 73.734,00
31
Nr. 9/99
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, den 25.2.1999 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises im Aufträge gez. Meckel
III.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.3.1999 bis 17.3.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, 1.3.1999 gez. Weidenfeiler
Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 8.2.1999 des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 1997
I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses Soll-
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Einnahmen ./. Abgang alter Kasseneinnahme
354.463,94
13.643,40
368.107,34
reste
Summe bereinigte
1.757,00
—
1.757,00
Soll-Einnahmen
352.706,94
13.643,40
366.350,34
Soll-Ausgaben Summe bereinigte
352.706,94
13.643,40
366.350,34
Soll-Ausgaben
Überschuß/
352.706,94
13.643,40
366.350,34
Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestellt: Montabaur, 27.3.1998 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Schaaf, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 8.3. - 17.3.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis

