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, nbla u VG Montabaur

^Vereinigung 1920 Horbach e.V.

jiORENFUSSBALL

'ntaa 07.03.1999, tritt unsere I. Mannschaft um 14.30 Uhr jS Weidenhahn an.

laendspielgemeinschaft

ift/weteenncudorf/Horbach

i nde Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus: ,üd- Sonntag, 07.03.1999, 10.30 Uhr, gegen JSG Mai- id/Dierdorf in Niederelbert

! nfl nd- Samstag, 06.03.1999, 16.30 Uhr, gegen JSG Leubs- S in Oberelbert

Irgend: Samstag, 06.03.1999,15.15Uhr, gegen JSG Niederahr ieuterod

'Rahmen der Hallenmeisterschaft um den Sparkassen-Cup neh- 1 nunsere Mannschaften am Wochenende an folgenden Hallentur- bren teil'

Lugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sport- |e Siershahn

laugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sport- I Montabaur

Iklugend: Samstag, 06.03.1999, Beginn: 9.30 Uhr, Spielort: Sport- L1 Montabaur

Il-Jugend: Samstag, 06.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Lalle 1 Montabaur

PJugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 9.30 Uhr, Spielort: Sport- L 2 Montabaur

Lugend: Sonntag, 07.03.1999, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sport- j e 2 Montabaur

ASf,

Gackenbach

jjrechstunde des Ortsbürgermeisters

.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Gemeindehaus

iummerdes Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

ineindehaus.06439/1764

ffentliche Bekanntmachung

ir Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes jckenbach/Horbach für das Jahr 1999 vom 01.03.1999

iVerbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- liing für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12. |2(GVBI. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung und Unter­fing eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und tohvom 28.7.1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die ih Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf- fsbehörde vom 25.2.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

paushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im

waltungshaushalt

f Einnahme.auf 374.000, DM

[er Ausgabe.auf 374.000, DM

mögenshaushalt

lerEinnahme.auf 0,00 DM

ler Ausgabe auf.0,00 DM

»gesetzt.

j|dite werden nicht veranschlagt.

pichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

irUmlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung sKindergartens beträgt 73.734,00 DM. Die Umlage 1999 ist nach f/anl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kinder- ferniittel 31 7 deS Vor j a ^ res besüC hten (§ 7 Abs. 3 der Satzung),

P ch haben zu zahlen:

Kinder Umlage DM

pmeinde Gackenbach 39 42.920.00

pmeinde Horbach 28 30.814,00

67 73.734,00

31

Nr. 9/99

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, den 25.2.1999 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises im Aufträge gez. Meckel

III.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8.3.1999 bis 17.3.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanz­abteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Gackenbach, 1.3.1999 gez. Weidenfeiler

Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver­fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever­waltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die­se Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Ver­bandsversammlung vom 8.2.1999 des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 1997

I.

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses Soll-

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Einnahmen ./. Abgang alter Kasseneinnahme­

354.463,94

13.643,40

368.107,34

reste

Summe bereinigte

1.757,00

1.757,00

Soll-Einnahmen

352.706,94

13.643,40

366.350,34

Soll-Ausgaben Summe bereinigte

352.706,94

13.643,40

366.350,34

Soll-Ausgaben

Überschuß/

352.706,94

13.643,40

366.350,34

Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 27.3.1998 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Schaaf, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 aufgestellte Jah­resrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt wor­den sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Ein­sichtnahme vom 8.3. - 17.3.1999 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis