Wochenblatt VG Montabaur
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ALTE HERREN
Unser erstes Spiel in der neuen Saison ist am Samstag, 06.03.1999, um 16.00 Uhr gegen Niederelbert.
Das Spiel findet auf dem Sportplatz an der Waldschule in Horressen statt. In Montabaur auf dem Sportplatz Musikgymnasium besteht keine Umkleidemöglichkeit mehr. Weitere Änderungen für die neue Saison müssen wir noch klären.
Da der Spielführer J. Görg in Urlaub ist, bitte Absagen an G. oder T. Friedrich.
Verbandsgemeindewerke Montabaur
Sehr geehrte Kunden,
wegen dringender Arbeiten am Rohrnetz muß am Dienstag, 09.03.1999, von 8.00 bis 10.00 Uhr das Wasser abgestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindewerke Montabaur
SG Horressen/Elgendorf
Sonntag, 07.03.1999,14.30 Uhr: Landesliga “Nord”
Spvgg. Eintr. Höhr-Grenzhausen - SG Horressen/Elgendorf Sonntag, 07.03.1999, 14.30 Uhr - Kreisliga B-Süd SG Horressen/Elgendorf II - SV Raubach Mittwoch, 10.03.1999, 19.00 Uhr - Landesliga “Nord”
SG Langenhahn/R. - SG Horressen/Elgendorf
AHRBACHGEMEINDEN’
Boden
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
Hinweis für alle Hundehalter
ln letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden zu Hinterlassenschaften von Hunden.
Diese Beschwerden sind berechtigt. Wenn man sich den Randstreifen entlang der Straße “An der Hofwiese” oder die dortigen Privatgrundstücke anschaut, kann man von einem rücksichtsvollen Verhalten der Hundehalter zu ihren Mitmenschen nicht mehr sprechen. Es ist um so bedauerlicher, daß sich in unmittelbarer Nähe auch der Kinderspielplatz befindet und es dort nicht besser aussieht. Es dürfte doch für alle Hundehalter möglich sein, den Hund dort auszuführen, wo niemand durch Hinterlassenschaften ihres Lieblings belästigt wird. Eine weitere Möglichkeit wäre auch, daß die Hundehalter (Hundeführer) eine Tüte mitführen.und die Hinterlassenschaften selbst beseitigen. Wenn sich ein Hundehalter hierfür zu fein fühlt, sollte er vielleicht überlegen, ob es nicht besser ist das eigene Grundstück zum
Ausführen zu benutzen oder zu prüfen, ob eine Hundehaltung
haupt angebracht ist. Es darf doch nicht soweit kommen, c stigten zu Selbsthilfemaßnahmen greifen, die letztlich nurzi q 1 tigkeiten untereinander führen. u s l
Gott sei Dank handeln jedoch nicht alle Hundehalter so rücksi htl gegenüber ihren Mitmenschen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch nochmals daraufhin 1 alle Hunde bei der Ortsgemeinde bzw. Verbandsqemeinrto u’i baur anzumelden sind.
Förderverein d. Freiwilligen Feuerwehr Horressen e.V.
Am 12.03.1999 findet unsere Jahreshauptversammlung um 20.00 Uhr in der Bürgerstube Horressen statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Bericht des 1. Vorsitzenden, 2. Bericht des 2. Vorsitzenden, 3. Bericht des Kassierers, 4. Bericht des Kassenprüfers, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahl des Vorstandes gern. § 9 der Satzung, 7. Neuwahl eines Kassenprüfers, 8. Anträge/Sonstiges. Anträge zur'Vorstandssitzung bzw. zur Tagesordnung sind bis spätestens Montag, 10.03.1999, beim Vorstand einzureichen.
Helligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.30Ü
und.nach Vereinbaffl
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Räumung des Gräberfeldes II auf dem Friedhof der Gemeinde
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
dem vielfachen Wunsch Angehöriger nachkommend, beschloß! Haupt- und Finanzausschuß unserer Gemeinde in seiner Sltzunl Donnerstag, 25.02.1999, das Gräberfeld II zu räumen.
Bei diesem Gräberfeld handelt es sich um das erste, links gelel Feld, wenn man den Friedhof von der Kirche kommend betritt! Belegzeit lag zwischen den Jahren 1960 und 1969.
Für die Räumung wird seitens der Gemeinde ein Container zur! fügung gestellt, der ab Montag, 08.03., auf dem Parkplatz untej des Friedhofes stehen wird. Für die Beseitigung der Gräber wir| betroffenen Familien eine Frist von drei Wochen eingeräumt, d.lij Container steht bis Ende März (31.03.) am zuvor genannten Pla Gleichzeitig mit den Grabumrandungen sind auch die Beton! mente zu entsorgen.
Ich meine, daß das ein ausreichendes Zeitangebot ist. Jeder Bei ne sollte die kostenlose Zurverfügungstellung des Containers nu|
Zerfas, Bürgern I
Verloren - gefunden
Ende Dezember 1998 wurde im Bereich Beulsstraße / Schulstraße ein Ohrring mit dem Symbol eines Elefanten gefunden und bei der Gemeinde abgegeben.
Ebenfalls wurde in der letzten Februarwoche im Bereich der Schülerbushaltestelle ein Schlüssel an einem schwarzen Anhänger und mit der Aufschrift Gasthaus “Zur Tante Anna” gefunden.
Beide Fundsachen können von den Verlierern im Gemeindebüro abgeholt werden.
Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Seniorenkreis Heiligenroth
Einladung
Am Donnerstag, 11.03.1999, um 15.00 Uhr, findet im Pfarrhei^ Seniorennachmittag statt.
Mit einem Dia-Vortrag durch die Sächsische Schweiz führt unä| Goldhausen, Koblenz.
Hierzu laden wir alle Senioren unserer Gemeinde herzlich ein.1
Frauenchor Heiligenroth
Am Samstag, 13.03.1999, veranstaltet der Frauenchor Heiliget sein zur Tradition gewordenes Frühjahrskonzert in der Vogels| halle. Es erwartet Sie Chormusik auf einem anspruchsvollen N und in ansprechendem Ambiente.
Neben dem gastgebenden Frauenchor Heiligenroth, Meisterchl Sängerbund Rheinland-Pfalz, unter der Leitung von Werner BW mit dem MGV “Liederkranz Berod” ein weiterer Meisterchor zu I» sein. Das Konzert wird bereichert durch das Sinfonieorchester Peter-Altmeier-Gymnasiums und die Solistin Carola Höweriw Vierbegleitung, , , f
Eintrittskarten für das anstehende Konzert sind zu erhaltenbeij Sängerinnen des Frauenchores Heiligenroth und an der Ab« se. Telefonische Nachfrage bei Stefanie Lesinski, 02602/4786, und bei Bettina Weyand, Telefon 02602 / 1 80oZ.j| Eintrittspreis beträgt 12,00 DM.
Jahreshauptversammlung am 23.03.1999 ,,
Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu unserer a| hauptversammlung am 23.03.1999, um 20.30 Uhr ins “Gastnasj Linde” ein. ^
Wir würden uns freuen, möglichst viele Teilnehmer begrüßen zu
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Wir geben hiermit die Gelegenheit das eventuell Versäumte narfl holen und werden in Kürze Überprüfungen vornehmen. Gleich?» wird noch darauf hingewiesen, daß Verstöße gegen die Anzeiai nach § 10 Absätze 1 bis 3 und die Auskunftspflicht nach i U 4 Ordnungswidrigkeiten sind und nach § 24 Absatz 5 < ordnung geahndet werden können.
Wir appellieren hiermit nochmals an die Vernunft und Pflichte«] Hundehalter. 11
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Eulberg, Ortsbürgermeid
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