Wochenblatt VG Montabaur
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Entgegen den früher getroffenen Vereinbarungen soll es zum einen nicht zu der Umgemarkung eines 50 m-Streifens entlang der Industriestraße und zum anderen nicht zur Herstellung einer Grünzone als Begrenzung zwischen den beiden Ortsgemeinden kommen.
Bei der letzten Zusammenkunft habe man sich auf den Vorschlag des Planungsbüros verständigt, die Gemarkungsgrenzen möglichst in die Mitte der geplanten Erschließungsstraßen zu legen, um eine praktikable Trennung vor allem im Hinblick auf Erschließungsbeiträge o. ä. herzustellen. Da die Planung von beiden Ortsgemeinden gemeinsam vorgenommen werde, auch im Hinblick auf Planfestsetzungen, sei der Grünstreifen überflüssig geworden, vor allem, da er zu einem nicht unerheblichen Flächenverlust führe. Zusätzlich habe man sich auf Grundstücksgrößen von 2.000 qm bis 5.000 qm geeinigt.
22,5% der Gesamtfläche werden nach Neuhäusel umgemarkt. Das entspricht einer Fläche von ca. 14.380 qm und damit voraussichtlich sechs Gewerbegrundstücken.
Der Ortsgemeinderat beschloß, dem in der Sitzung vorgestellten Planungskonzept zuzustimmen.
Auswahl/Beschaffung von Straßenleuchten für das Baugebiet „Eisenköppel / Börnchen”
Die anwesenden Herren der Fachfirma stellten anhand von ausgeteilten Katalogen und mitgebrachten Lampenmustern die vorausgewählten Lampentypen vor. Sie informierten über Leuchtenabstand, Lichtpunkthöhe, Helligkeitswert sowie Ausstattung der einzelnen Leuchten und gingen auf Fragen ein.
Nach Diskussion im Ortsgemeinderat beschloß der Ortsgemeinderat, die Leuchte „Lindau 510” mit Wannenglas in der Farbe „Eisenglimmergrau” zu beschaffen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Freie Wähler Vereinigung Neuhäusel e. V. (FWV)
Wir laden unsere Mitglieder sowie alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unsere kommunalpolitischen Aktivitäten in Neuhäusel unterstützen möchten, zu unserer ersten Informationsveranstaltung 1999 ein. Wirtreffen uns am Freitag, 05.03.1999,19.30 Uhr, im Hotel ‘Thüringer Hof” (G. Schippel), im Nebenraum.
Verein der Freunde und Förderer der Augstschule e. V.
Mitgliederversammlung am Mittwoch, 03.03.1999, um 20.00 Uhr, im Hauptschulgebäude der Augstschule
Wir laden alle Vereinsmitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung ein:
1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Tätigkeitsbericht des Vorstandes, 3. Bericht der Finanzverwalterin, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl von 2 Kassenprüfern, 7. Geplante Aktivitäten (Wandbemalung, Sommerfest, Autorenlesung, Aufstellung eines Spielgerätes...), 8. Verschiedenes.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich über die zahlreichen Aktivitäten unseres jungen Vereins während des letzten Jahres zu informieren und lassen Sie sich überraschen, was wir uns für dieses Jahr alles vorgenommen haben!
Wir sind dankbar für konstruktive Kritik und offen für Ihre Wünsche und Anregungen!
Yogakurs ,
Die Kath. Pfarrgemeinde St. Anna Neuhäusel führt in Zusammenarbeit mit dem Kath. Bildungswerk wieder einen Yogakurs durch. Beginn: Mittwoch, 03.03.1999, um 20.00 Uhr im St.-Anna-Haus. Leitung: Helga Bruchof-Mies; Anmeldung: M. Blaufuß, Tel. 02620/1402
Seidenmalen
Im März treffen wir uns wieder zum Seidenmalen an folgenden Terminen:
Seidenmalen für Kinder von sechs bis acht Jahren
Montag, 08.03.1999, 15.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Donnerstag, 11,03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Seidenmalen für Kinder ab neun Jahre
Montag, 15.03.1999,15.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Donnerstag, 18.03.1999, 15.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Ort: Neuhäusel, ev. Gemeindehaus, Jugendraum
Leitung: Barbara Meurer
TN-Gebühr: 6,00 DM, Materialkosten
Auskünfte: Anne Stüber, 02620/2724
Wir gestalten Seidenkarten
Mittwoch, 10.03.1999,19.30 Uhr bis 21.30 Uhr
Die Karten werden in der Folientechnik hergestellt, die ein einfaches
Arbeiten erlaubt. Auf Wunsch wird das Material gestellt.
Ort: Neuhäusel, ev. Gemeindehaus, Jugendraum TN-Gebühr: 5,00 DM und Materialkosten (4,00 DM / Karte) Auskünfte: Anne Stüber, 02620/2724
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Neijheiseler Baljatscher
Hiermit werden alle Mitglieder form- und fristgerecht zur jah hauptversammlung am 27.03.1999 im Vereinslokal ‘Thürinnpru eingeladen. Beginn 16.00 Uhr. Vor allem im (Hinblick auf die h - stehenden Neuwahlen wird um vollzähliges Erscheinen gebetet Tagesordnung:
1. Begrüßung, 2. Jahresbericht 1. Vorsitzender, 3. Kassenbericht' Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahlen, 6. Nachbetrachturrar pagne 98/99, 7. Vorschau Kampagne 99/00, 8. Vorhaben ■ Verschiedenes
Anträge gemäß der Satzung sind bis zum 22.03.1999 beim Vorst einzureichen. Der nächste Stammtisch findet bereits am ORfMtü im Vereinslokal statt. ' ' 8|
Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel
Das nächste Seniorentreffen findet am Mittwoch, O 3 . 03 . 199 q 15.00 Uhr im St.-Anna-Haus statt.
SG Eitelborn/Neuhäusel
Kreisliga A Aufstiegsrunde
Jetzt wird es in der Kreisliga A spannend, denn am Sonntti 28.02.1999, beginnt die Aufstiegsrunde. Im ersten Spiel empfäri unsere Mannschaft Rot-Weiß Koblenz. Spielbeginn ist um 14.30 y auf dem Nörrberg.
Eine generelle Absage des Spieltages wegen Unbespielbarkeitd Plätze entnehmen Sie bitte der Rhein-Zeitung.
Simmern
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.30 bis 19.30 Llfl
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Ulj
Telefon: 02620/8614
Grundstücksveräußerung der Qrtsgemeinde Simmern für eine Reihenhausbebauung im Baugebiet “Aufm Rauenstück - Teil 1”
Zum Verkauf des für eine Reihenhausbebauung bestimmten Grurj Stückes durch die Ortsgemeinde sind in der Öffentlichkeit bereitswj derholt schriftliche Verlautbarungen eines ortsansässigen Ve einer politischen Partei erschienen, die zu Mißdeutungen inderSj merner Bevölkerung führen könnten. Die den Grundstücksvera betreffenden Entscheidungen des Ortsgemeinderates unddasTätj werden des Ortsbürgermeisters zur Ausführung dieser Gemera ratsbeschlüsse wurden unzutreffend und sachwidrig sowie insbl sondere in falschen Zusammenhängen dargestellt. In den Verlag barungen wurden auch solche Angelegenheiten in die Öffentlich^ gebracht, die nach gemeinderechtlichen Bestimmungen zumSchua privater Verhältnisse der Schweigepflicht unterworfen sind und dj Persönlichkeitsrecht einzelner Personen verletzen könnten.
Um vorsorglich einer falschen fehlerhaften Information der Einwohl rinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Simmen entgegenzuwiri wird von seiten der Ortsgemeindeverwaltung zur Sachlage berichta
1. Der Grundstücksveräußerung ging ein öffentliches Ausschrl bungsverfahren voraus. Gefordert wurde von den Kaufbewj bern eine wirtschaftliche Reihenhausbebauung nach modem| Standard unter Beachtung der Bestimmungen des Bebauul planes. Eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle verdichte] Bauform bei geringem Grundstücksbedarf sollte gefördertw| den, um ein Angebot für “bezahlbare” KaufeigenheimezueraiJ liehen, das vorrangig durch Ortsansässige nutzbar sein sollta
2. Ein Höchstgebotsvefahren wurde seitens des Gemeinderalj bewußt nicht gewählt, um die Entwicklung steigender Gruj stückspreise in Simmern zu Lasten Bauwilliger oder Erwerben.^ bebaute Grundbesitz nicht voranzutreiben. Der Gemeinderalj den Quadratmeterpreis in Anlehnung an den Verrechnungspi des Umlageverfahrens und den Marktpreis festgesetzt. 1
3. Unter mehreren ortsansässigen und auswärtigen Bewerj)J wurde ein Bauunternehmen aus Simmern ausgewählt, de J Baukonzept die Errichtung von sechs Reihenhäusern vo j Das Baukonzept entsprach als einziges den Vorgaben. I
4. Die Ortsgemeinde hat gemäß den VeräußerungsbedinM den vereinbarten Grundstücksverkaufspreis - in voller H°n _ j termingerecht - erhalten. Ein wirtschaftlicher Schaden 0 j

