Montabaur
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L se n beim Wettbewerb
- , *h öffentlichen Bücherei findet am Samstag, 20.02.1999, ie l nn Uhr ein Vorjesewettbewerb statt.
1 j m Motto' “Lesen macht Spaß” können Kinder aus der 3. und terdem i Q r ' unc | sc hule teilnehmen. Anmeldeformulare für den F aSS trh nibt es in der Bücherei oder bei dernKlassenlehrern der f^fhnle in Nentershausen. Anmeldeschluß ist Mittwoch, I iqqg Jedes Kind, das am Wettbewerb teilnimmt, bekommt als Kön ein kleines Teilnahmegeschenk.
ist jede Woche dienstags von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr flstaas von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Auf Euer imen freut sich _ das Büchereiteam.
Lesburschen 1999
fe mtfaa 20.02.1999, treffen wir uns regelmäßig um 20.00 Uhr rShaus Ohiy- Da wir zur Zeit, nur wenige Personen sind, bitten
JfläSu* «i^n Montorchai ionn Hin hnrnit cinH i mcoro Wir.
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feile jugendlichen'
__i von Nentershausen, die bereit sind, unsere Kir-
iradition weiterieben zu lassen, sich bei diesen Tröffen einzufin- *Für Vorabinformationen steht unser Kirmesbursche Matthias jler gerne zur Verfügung.
Niedererbach
Irechstunden des Ortsbürgermeisters
.von 19.00 bis 21.00 Uhr
inerstags.von 1 8-00 bis 20.00 Uhr
m: 06485/224
rtm-Treff Niedererbach
Henstag, 16.Ö2.1999, findet um 19.00 Uhr im Pfarrheim das pngsturnen statt.
^be kleine und große Leseratten!
i ist es wieder soweit!
|07.03.1999 wird die Bücherei im Pfarrheim Niedererbach wieder ieröffnet. Wir laden daher allß Interessenten herzlich ab 14.00 Uhr ■Pfarrheim ein. Für die Kinder haben wir einige kleine Überra- Ingen vorbereitet. Mit Kaffee und Kuchen wollen wir auch für das liehe Wohl unserer Gäste sorgen. Über viele Besucher zu unse- Ifiedereröffnung würden wir uns sehr freuen. Übrigens ist dann Jöcherei wieder jeweils am Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr und ISonntag von 11.30 bis 12.00 Uhr (im Anschluß an den Gottes- Ist) geöffnet. Ihr Bücherei-Team
1920 Niedererbach
ig, 15.02.1999, um 11.11 Uhr traditioneller Kreppel-Kaffee pportheim Niedererbach.
Nomborn
|echstunden des Ortsbürgermeisters
ps.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Jptags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Ita; 06485/228
fcntliche Bekanntmachung
Inaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr |9 vom 04.02.1999
Psgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord- E^nlsnd-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, KM ehmi 9ung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf- penorde vom 15.01.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
) für das Haushaltsjahr 1999 wird im . . —.shalt
KrA! nnal ? me auf . 736.000 DM
" »auf. 736.000 DM
. ushalt
E nah u me auf .119.000 DM
l sebt abeauf ..119.000 DM
Nr. 6/99
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.-
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)..250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer .320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,00 DM
für den zweiten Hund.75,00 DM
für jeden weiteren Hund.100,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 15.01.1999 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 1 Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.02.1999 bis 26.02.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Ohr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Nomborn, 04.02.1999
(S.) Brach
Ortsgemeindeverwaltung Nomborn Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).
Verloren - gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurde eine grüne Kinderarmbanduhr als Fundsache abgegeben.
Brach, Ortsbürgermeister
Kath. öffentl. Bücherei in Nomborn
ist geöffnet jeden Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr
Frauengemeinschaft Nomborn
Die Frauengemeinschaft Nomborn beabsichtigt eine Fahrt nach Duisburg zu dem Musical “Les Miserables”. Termin: Sonntag, 27.06.1999, Preis: DM 155,- incl. Fahrt und Eintrittskarte. Die Vorstellung beginnt um 14.30 Uhr. Anmeldung mit DM 50,- bis zum 25.02.1999 bei Antonia Meuer und/oder Andrea Speier.
□I “ELBERTGEMEINDEN”
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags von.18.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482.

