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Wochenblatt VG Montabaur

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Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Großholbach, 13.01.1999 (S) Röther, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates

Großholbach vom 08.01.1999

Wirtschafts- und Fällungsplan 1999 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1999. Gemäß der Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamtein­nahmen von 126.175,00 DM und Gesamtausgaben von 120.502,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 305 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:

35 fm Buche 230 fm Fichte 40 fm europ. Lärche

Haushaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits am 10.12.1998 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haus­halts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rech­nungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 08.01.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Orts­beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver­bandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen einer geson­derten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben. UmlegungsverfahrenVor der Kreuzwiese

Ortsbürgermeister Röther erläuterte den in der letzten Sitzung des Umlegungsausschusses aufgestellten Umlegungsplan, gegen den keine Einwendungen erhoben wurden. Der Örtsgemeinderat beschloß, die Straßen wie folgt zu benennen: äußere Erschließungsstraße: Vor der Kreuzwiese innere Erschließungsstraße: Westenwaldstraße Ingenieurleistungen zum Ausbau des NeubaugebietesVor der Kreuzwiese

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Auftrag für die Ver­messung, Planung und Bauüberwachung zur Erschließung des Neu­baugebietesKreuzwiese auf Basis der HOAI zu vergeben.

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Der Ortsgemeinderat Großholbach beschloß einstimmig den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes "öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbei­tragssatzung vom 05.10.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.

MGVCacilia 1903 Großholbach

Die Jahreshauptversammlung des MGVCäcilia 1903 Großholbach findet am Freitag, 22.01.1999, nach der Chorprobe um 19.45 Uhr im Bürgerhaus statt. Zu dieser Versammlung sind auch alle inaktiven Mitglieder sowie Freunde und Gönner herzlich eingeladen.

Die Tagesordnung sieht vor: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzen­den; 2. Totenehrung; 3. Bericht des Schriftführers; 4. Bericht des Kas­sierers; 5. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes; 6. Ver­schiedenes. Nach dem erfolgreichen Jahr 1998 u.a. mit den beiden Wettstreiten und dem Kirchenkonzert am 20.12.1998 würden wir uns freuen, wenn mit dem neuen Jahr einige Sänger den Weg zu uns fin­den würden und heißen alle jetzt schon in unserer Gemeinschaft herz­lich willkommen.

Fanfarenzug Großholbach

Der Fanfarenzug Großholbach lädt am 26.01.1999, 20.00 Uhrjrf Bürgerhalle Großholbach zu einer außerordentlichen Genefali Sammlung ein. Es sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder ein® den. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. a

Alte Herren Eisbachtal

Am Samstag, 23.01.1999, spielen wir beim Hallenturnier in I

Spielplan:

10.42 Uhr gegen Oberelbert; 12.34 Uhr gegen Dernbach; 13.30 Uhra* Heiligenroth; 14.26 Uhr gegen Staudt; 15.50 Uhr gegen Eschelbach] Endspiele ab ca. 17.00 Uhr

Am Freitag, 29.01.1999, treffen wir uns um 20.00 Uhr im Gasttij Holwischer Stubb zu einem Umtrunk anläßlich des 50. Geburt! ges unseres Sportkameraden Lothar Ganzwisch. Hierzu sind alle* ven sowie inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags von 18.00 bis 19.00 Ul

im Dorfgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemelnderates Heilberscheid

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findets Mittwoch, 27.01.1999, 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr®

2. Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werde] Unser Dorf hat Zukunft

3. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes

56412 Heilberscheid, 18.01.1999 Reichd

Ortsbürgermeiij

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes

Heilberscheid/Nomborn für das Jahr 1999 vom 14.01.1999

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gerne] deordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vt 22.12.1982 (GVBI. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung i Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn % 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nai Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsicl)] behörde vom 11.01.1999 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im Verwaitungshaushalt

in der Einnahme auf.313.500,00 D

in der Ausgabe auf...313.500,0011

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf..O.OOD

in der Ausgabe auf.0,0011

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des B dergartens beträgt 69.626,00 DM. Die Umlage 1999 ist nachderZ der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergartens 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitte Danach haben zu zahlen:

Kinder Umlage DM

Ortsgemeinde Heilberscheid 26 36.206

Ortsgemeinde Nomborn 24 33.420

50 69.626

II. Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes jj| berscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1999 werden keine P' ken erhoben.

Montabaur, 11.01.1999 /.AJV

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10

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