Wochenblatt VG Montabaur
26
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Großholbach, 13.01.1999 (S) Röther, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates
Großholbach vom 08.01.1999
Wirtschafts- und Fällungsplan 1999 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1999. Gemäß der Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 126.175,00 DM und Gesamtausgaben von 120.502,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 305 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
35 fm Buche 230 fm Fichte 40 fm europ. Lärche
Haushaltsrechnung 1997 beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits am 10.12.1998 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1997 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 08.01.1999 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1997 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben. Umlegungsverfahren „Vor der Kreuzwiese”
Ortsbürgermeister Röther erläuterte den in der letzten Sitzung des Umlegungsausschusses aufgestellten Umlegungsplan, gegen den keine Einwendungen erhoben wurden. Der Örtsgemeinderat beschloß, die Straßen wie folgt zu benennen: äußere Erschließungsstraße: Vor der Kreuzwiese innere Erschließungsstraße: Westenwaldstraße Ingenieurleistungen zum Ausbau des Neubaugebietes „Vor der Kreuzwiese”
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Auftrag für die Vermessung, Planung und Bauüberwachung zur Erschließung des Neubaugebietes “Kreuzwiese” auf Basis der HOAI zu vergeben.
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Der Ortsgemeinderat Großholbach beschloß einstimmig den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes "öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 05.10.1987 mit allen Änderungen außer Kraft.
MGV “Cacilia” 1903 Großholbach
Die Jahreshauptversammlung des MGV “Cäcilia” 1903 Großholbach findet am Freitag, 22.01.1999, nach der Chorprobe um 19.45 Uhr im Bürgerhaus statt. Zu dieser Versammlung sind auch alle inaktiven Mitglieder sowie Freunde und Gönner herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung sieht vor: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; 2. Totenehrung; 3. Bericht des Schriftführers; 4. Bericht des Kassierers; 5. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes; 6. Verschiedenes. Nach dem erfolgreichen Jahr 1998 u.a. mit den beiden Wettstreiten und dem Kirchenkonzert am 20.12.1998 würden wir uns freuen, wenn mit dem neuen Jahr einige Sänger den Weg zu uns finden würden und heißen alle jetzt schon in unserer Gemeinschaft herzlich willkommen.
Fanfarenzug Großholbach
Der Fanfarenzug Großholbach lädt am 26.01.1999, 20.00 Uhrjrf Bürgerhalle Großholbach zu einer außerordentlichen Genefali Sammlung ein. Es sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder ein® den. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. a
Alte Herren Eisbachtal
Am Samstag, 23.01.1999, spielen wir beim Hallenturnier in I
Spielplan:
10.42 Uhr gegen Oberelbert; 12.34 Uhr gegen Dernbach; 13.30 Uhra* Heiligenroth; 14.26 Uhr gegen Staudt; 15.50 Uhr gegen Eschelbach] Endspiele ab ca. 17.00 Uhr
Am Freitag, 29.01.1999, treffen wir uns um 20.00 Uhr im Gasttij “Holwischer Stubb” zu einem Umtrunk anläßlich des 50. Geburt! ges unseres Sportkameraden Lothar Ganzwisch. Hierzu sind alle* ven sowie inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags von 18.00 bis 19.00 Ul
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemelnderates Heilberscheid
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findets Mittwoch, 27.01.1999, 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr®
2. Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werde] Unser Dorf hat Zukunft”
3. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes
56412 Heilberscheid, 18.01.1999 Reichd
Ortsbürgermeiij
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes
Heilberscheid/Nomborn für das Jahr 1999 vom 14.01.1999
I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gerne] deordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vt 22.12.1982 (GVBI. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung i Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn % 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nai Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsicl)] behörde vom 11.01.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1999 wird im Verwaitungshaushalt
in der Einnahme auf.313.500,00 D
in der Ausgabe auf.■..313.500,0011
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf..O.OOD
in der Ausgabe auf.0,0011
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des B dergartens beträgt 69.626,00 DM. Die Umlage 1999 ist nachderZ der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergartens 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitte Danach haben zu zahlen:
Kinder Umlage DM
Ortsgemeinde Heilberscheid 26 36.206
Ortsgemeinde Nomborn 24 33.420
50 69.626
II. Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes jj| berscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1999 werden keine P“' ken erhoben.
Montabaur, 11.01.1999 /.AJV
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
t

