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henblatt VG Montabaur

17

Nr. 3/99

b - Plan

Goldhäuser Pfad" 1982/91

song1982

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B-Plon Auf der Kuh"1973 f

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Ortsmitte"

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Ruppach-Goldhausen

intllche Bekanntmachung

Heilung des BebauungsplanesNeustraße ptogemelnde Heiligenroth

[Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 |1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Jrtsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am £.1998 die Aufstellung des BebauungsplanesNeustraße ihlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

!§ 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele «ecke,der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gele- t zur Äußerung und Erörterung zu geben, eserrt Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in feit vom 01.02.1999 - 26.02.1999 (einschließlich) bei der Ver- Bgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Kon- Jäenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden Bags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 p,00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis [.Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Jenrofh, 15.01. 1999 Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister

pensitzung des Vereinsringes Samstag, 30.01.1999 iHelllgenröther,

fertenvorverkauf für vorgenannte Kappensitzung findet statt am tag, 23.01,1999, ab 9.00 Uhr im Bürgermeisteramt. Sie dürfen Kicher sein, daß unter dem neuen Sitzungspräsidenten - unse- Backer-Peter erheblich karnevalistisch aufgerüstet wurde, so p wieder ein tolles Programm erwarten wird, ng Heiligenröther, aufgepaßt!

lartenvorverkauf läuft in diesem Jahr unter anderen Vorausset- |n als die Jahre zuvor. Mit der erworbenen Eintrittskarte erfolgt inehr die automatische Platzreservierung, wie das bisher prak- Iwurde. Vielfachem Wunsch nachgebend, wird am Abend der pnsitzung die Halle um 19.00 Uhr geöffnet werden. Platzreser- (gen durch Anwesende sind bis 19.30 Uhr möglich, danach ste­lle noch nicht besetzten Plätze zur freien Disposition, die Frauen des Frauenchores und des Möhnenvereins erwar- ? am Samstag, 23.01.1999, ab 9.00 Uhr. Reservieren auch Sie pre Karte!

Ihre Ortsvereine

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesRuppach - Ost der Ortsge­meinde Ruppäch-Goldhauäen; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach - Goldhausen hat in seiner Sit­zung am 14.12.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Aufstel­lung des BebauungsplanesRuppach - Ost öffentlich auszulegen. Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derzeit vom 01.02.1999 bis 26.02.1999 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Aden- auer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Mtiiüimro

BEBAUUNGSPLAN

"RUPPACH OST

Ortsgemejnde

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Mnßslfth

1:1000

Datum.

13.04.94

10.06.94

Änderung

Plan:

Ruppach - Goldhausen, 15.01.1999

Gerold Sprenger Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 09.01.1999

Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat am 14.12.1998 auf­grund des

a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141)

und

b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973

in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlos­sen, die hiermit bekanntgemacht wird.