henblatt VG Montabaur
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Nr. 3/99
b - Plan
„Goldhäuser Pfad" 1982/91
song”1982
»
B-Plon „ Auf der Kuh"1973 f
B-PIan
„Ortsmitte"
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Ruppach-Goldhausen
intllche Bekanntmachung
Heilung des Bebauungsplanes “Neustraße” ptogemelnde Heiligenroth
[Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 |1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Jrtsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am £.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes “Neustraße” ihlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
!§ 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele «ecke,der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gele- t zur Äußerung und Erörterung zu geben, eserrt Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in feit vom 01.02.1999 - 26.02.1999 (einschließlich) bei der Ver- Bgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Kon- Jäenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden Bags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 p,00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis [.Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Jenrofh, 15.01. 1999 Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister
pensitzung des Vereinsringes Samstag, 30.01.1999 iHelllgenröther,
fertenvorverkauf für vorgenannte Kappensitzung findet statt am ■tag, 23.01,1999, ab 9.00 Uhr im Bürgermeisteramt. Sie dürfen Kicher sein, daß unter dem neuen Sitzungspräsidenten - unse- Backer-Peter • erheblich karnevalistisch aufgerüstet wurde, so p wieder ein tolles Programm erwarten wird, ng Heiligenröther, aufgepaßt!
lartenvorverkauf läuft in diesem Jahr unter anderen Vorausset- |n als die Jahre zuvor. Mit der erworbenen Eintrittskarte erfolgt inehr die automatische Platzreservierung, wie das bisher prak- Iwurde. Vielfachem Wunsch nachgebend, wird am Abend der pnsitzung die Halle um 19.00 Uhr geöffnet werden. Platzreser- (gen durch Anwesende sind bis 19.30 Uhr möglich, danach stelle noch nicht besetzten Plätze zur freien Disposition, die Frauen des Frauenchores und des Möhnenvereins erwar- ? am Samstag, 23.01.1999, ab 9.00 Uhr. Reservieren auch Sie pre Karte!
Ihre Ortsvereine
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Telefon: 02602/998080, Fax 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Ruppach - Ost” der Ortsgemeinde Ruppäch-Goldhauäen; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach - Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14.12.1998 den Beschluß gefaßt, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Ruppach - Ost” öffentlich auszulegen. Die Änderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derzeit vom 01.02.1999 bis 26.02.1999 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Aden- auer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Mtiiüimro
BEBAUUNGSPLAN
"RUPPACH OST”
Ortsgemejnde
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Mnßslfth
1:1000
Datum.
13.04.94
10.06.94
Änderung
Plan:
Ruppach - Goldhausen, 15.01.1999
Gerold Sprenger Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG
der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung einmaliger Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 09.01.1999
Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat am 14.12.1998 aufgrund des
a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141)
und
b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973
in den jeweils geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

